Hallo zusammen,
wenn jemand durch Ungeschicklichkeit in einer selbstgenutzten Mietwohnung eine Glastüre (zur Küche) beschädigt/zerstört. Wäre dies in der Privathaftpflichtversicherung (Mietsachschäden eingeschlossen) mitversichert oder wäre dies nur über ein Glasversicherung abgedeckt??
Vielen Dank vorab