Privathaftpflicht Glasschaden

Hallo zusammen,

wenn jemand durch Ungeschicklichkeit in einer selbstgenutzten Mietwohnung eine Glastüre (zur Küche) beschädigt/zerstört. Wäre dies in der Privathaftpflichtversicherung (Mietsachschäden eingeschlossen) mitversichert oder wäre dies nur über ein Glasversicherung abgedeckt??

Vielen Dank vorab

Hallo,

wenn jemand durch Ungeschicklichkeit in einer selbstgenutzten
Mietwohnung eine Glastüre (zur Küche) beschädigt/zerstört.
Wäre dies in der Privathaftpflichtversicherung
(Mietsachschäden eingeschlossen) mitversichert oder wäre dies
nur über ein Glasversicherung abgedeckt??

die Privathaftpflicht ist keine Vollkasko.
Sie tritt bei Schäden gegenüber dritten ein, nicht bei eigenen Schäden.

Gruß,
Woody

Guten Tag,

Hallo,

die Privathaftpflicht ist keine Vollkasko.
Sie tritt bei Schäden gegenüber dritten ein, nicht bei eigenen
Schäden.

Gruß,
Woody

In dem Fall wäre es ein Schaden gegenüber eines Dritten (dem Vermieter), also über die Privathaftpflicht versichert? Der Verursacher ist kein Eigentümer der Glastür aber ein Nutzer der Wohnung und auch der Glastür.
Oder habe ich das falsch verstanden?

hallo,
in so gut wie allen AHB bzw. der Risikobeschreibungen für die Privathaftpflicht haben die Versicherer folgendes eingebaut (hier mal beispielhaft ein Auszug der HUK24 Risikobeschreibung, GDV nicht möglich da dort nur AHB zum Download):
"…XVI. Besondere Bedingung für den Einschluss von Mietsachschäden in die Privathaftpflicht-Versicherung Eingeschlossen ist – abweichend von § 4 Ziff. I 6 a) AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.
Ausgeschlossen sind

  1. Haftpflichtansprüche wegen

    c) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann…"
    Ergo: der beschriebene Glasschaden ist wahrscheinlich in der PHV nicht mitversichert, da der Mieter eine Glasversicherung abschließen kann.

Snake