Trotz Recherche konnte ich leider nicht aus den mir leider teils unverständlichen Versicherungsbedingungen (in meinem Fall bei AXA) herauslesen:
Bezahlt eine PRIVATHAFTPFLICHT auch Dinge wie:
FALL1 :
Wasserbett ausgelaufen: wird der Schaden der Mietwohnung übernommen? Wird das Wasserbett bezahlt?
FALL2:
Wohnungsbrand durch eigene Fahrlässigkeit (Kerze) oder z.B. durch Kurzschluß eines eigenen elektrischen Gerätes: wird die Instandsetzung der Mietwohnung übernommen? Bekomme ich alle (eigenen) beschädigten Dinge ersetzt?
FALL3:
a) Mein Hund reißt sich los und verursacht einen Verkehrsunfall / b) verschmutzt den Mantel eines Passanten - werden diese Kosten übernommen?
Falls in einem der Fälle die Privathaftpflicht NICHT zahlt: übernimmt in diesem Fall eine HAUSRATS-Versicherung den Schaden? Bzw. in Fall3 dann wohl eine extra Hundehaftpflicht? (oder ist die eben bei vorhandener Privathaftpflicht überflüssig)?
Die Privathaftpflicht übernimmt nur Schäden die du Dritten zufügst (Grundlage: § 823 BGB). Fall 1: Schaden durch Wasser in der Mietwohnung: ja, Schaden am Wasserbett: nein - das wäre die Hausrat. Fall 2: Schäden an der Wohnung: ja. Schäden an deinem Eigentum: nein (Hausrat). Fall 3: Hundehalterhaftpflicht. Ausnahme: du gehst mit einem Hund Gassi der nicht dir gehört, dann zahlt deine Privathaftpflicht (sofern mit eingeschlossen, moderne Policen haben das aber mit drin).
Bezahlt eine PRIVATHAFTPFLICHT auch Dinge wie:
FALL1 :
Wasserbett ausgelaufen: wird der Schaden der Mietwohnung übernommen? Wird das Wasserbett bezahlt?
Die Privathaftpflicht-Versicherung bezahlt „Mietsachschäden“.
Das Wasserbett, das ist nicht eindeutig. Warum ist es ausgelaufen? Es gibt Versicherungen (Hausrat-Versicherung), die Bezahlen einen Schaden bzw. das Wasserbett. Ein Blick in die jeweiligen Versicherungs-Bedingungen hilft hier weiter.
FALL2:
Wohnungsbrand durch eigene Fahrlässigkeit (Kerze) oder z.B. durch Kurzschluß eines eigenen elektrischen Gerätes: wird die Instandsetzung der Mietwohnung übernommen? Bekomme ich alle (eigenen) beschädigten Dinge ersetzt?
Dieser Schaden ist von der Hausrat-Versicherung abgedeckt
Wie zu Fall 2, Immer ein Blick in die Bedingungen der Hausrat-Versicherung.
FALL3:
a) Mein Hund reißt sich los und verursacht einen Verkehrsunfall / b) verschmutzt den Mantel eines Passanten - werden diese Kosten übernommen?
Hier muss der Schaden/Ereignis der Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung (Hund) gemeldet werden.
Anmerkung:
Da die Versicherungsbedingungen und Leistungen bei den Versicherungs-Gesellschaften unterschiedlich sind, sollte immer bei der jeweiligen Versicherung nachgefragt werden. Und die Versicherungs-Bedingungen bemühen.