Privathaftpflicht- Meldefrist?

Hallöchen, hab nur eine kurze Frage…innerhalb welcher Frist muss ein Schaden der Haftpflicht gemeldet werden? Meinte mal gelesen zu haben, dass man innerhalb von 3 Monaten den Schaden melden muss…stimmt das?
Ich dank Euch schonmal!
Mirian

ASAP - unverzüglich - schnellsten! GLEICH! - nach Schadenersatzanspruch des Dritten!

3 Monate - kenne ich nicht - lasse mich aber gerne in diesem thema einem besseren belehren!

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ASAP - unverzüglich - schnellsten! GLEICH! - nach
Schadenersatzanspruch des Dritten!

3 Monate - kenne ich nicht - lasse mich aber gerne in diesem
thema einem besseren belehren!

Da würde ich mal zustimmen. Zumal man nach 3 Monaten schon Probleme haben kann den Schadenfall zu rekonstruieren.

Also sofern noch nicht gemeldet. Schnellstens nachholen.

Hallo,

Hallöchen, hab nur eine kurze Frage…innerhalb welcher Frist
muss ein Schaden der Haftpflicht gemeldet werden? Meinte mal
gelesen zu haben, dass man innerhalb von 3 Monaten den Schaden
melden muss…stimmt das?

Nein, laut AHB (bei uns § 5 Nr. 2) muss der Versicherungsfall unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich angezeigt werden. Dies dürfte bei anderen Gesellschaften nicht anders sein.

Also: sofort melden ! - auch wenn in der Praxis nicht unbedingt wegen verspäteter Meldung die Regulierung abgelehnt wird.

Gruß Holger

kleine Ergänzung

Nein, laut AHB (bei uns § 5 Nr. 2) muss der Versicherungsfall
unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich
angezeigt werden.

nur um Mißverständnisse zu vermeiden ein Auszug aus den AHB:
„Versicherungsfall im Sinne dieses Vertrages ist das Schadenereignis, das Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer zur Folge haben
könnte.“

Also auch nicht unbedingt erst warten, bis die Schadenersatzforderung vom Geschädigten schriftlich vorliegt!

Freundliche Grüße

Gerd