Moin,
angenommen jemand fährt mit einem deutschen Mietwagen erlaubt in ein EU-Ausland. Dort wird ein Schaden am fest verbauten Innenausbau verursacht (sagen wir mal ein Getränkehalter durch Unachtsamkeit abgebrochen) während das Fz auf einen privaten, nicht öffentlich zugänglich Bereich geparkt ist.
Ist das ein Fall in dem die PrivatHaftpflichtversicherung den Schaden übernehmen muss oder hat das etwas mit der Fahrzeugversicherung zu tun?
Ist es relevant ob der Schädiger der Mieter oder ein Mitbenutzer wäre?
Privathaftpflicht zahlt nicht für Schäden an gemieteten /geliehenen Kfz.
Und die Kaskoversicherung des Mietwagens ? Da gibt’s ja bestimmt eine SB .
Und deshalb mag so ein geringer Schaden dann doch selbst beglichen werden.
Außerdem muss der Schaden auf „ein durch äußere Einwirkung“ (in der Regel durch Unfall) zurückzuführen sein. Wenn man durch zu kräftige Handhabung einen Becherhalter abbricht, so mag das zwar „äußere Einwirkung“ sein, aber wohl nicht im Sinne der Versicherungsbedingungen.
Ob Mieter oder Mitfahrer ist nicht egal. Verursacht ein Mitfahrer den Schaden so hat der Fahrer/Mieter den Anspruch gegen den Mitfahrer. Der muss haften und so er eine hat seine Privathaftpflicht.
Grundsätzlich ist es mal egal wo der Wagen zu dem Zeitpunkt stand
Ob die Privathaftpflicht zahlt , liegt an den Gegebenheiten und wie es passiert ist
Sagen wir mal der Getränkehalter in der Mittelkonsole ist abgebrochen ,. ich mache jetzt ein paar Fallbeispiele
Die Person hat in den Getränkehalter eine ungeeignete Flasche mit Gewalt rein gepresst und dabei ist er gebrochen
Die Versicherung zahlt nicht , weil dieses irgendwo zwischen absichtlicher Fehlbedienung und Unsinniger Missbrauch war
Die Beifahrerin hat ihre Handtasche drauf gestellt und ist dabei abgebrochen
zahlt wahrscheinlich auch nicht , da bei einem geliehenen Fahrzeug eine höhere Achtsamkeit geboten ist
Man hatte in den Getränkehalter passende Pappbecher , hatte den in der Hand und schüttet aus einer Flasche in den Becher , Hände waren verschwitzt , Flasche rutscht aus der Hand fällt herunter , trifft den Becherhalter und bricht ab
Das würde die Privathaftpflicht bezahlen , weil hier ja ein „Dumm gelaufen“ und keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt und man auch irgendwie nicht auf dem Schirm hatte das die Flasche aus der Hand rutschen könnte