Privathaftpflicht oder Hausrat?

Hallo, dumme Sache: einem Bekannten wurde beim Umzug einer Freundin ein kompletter Bulli geklaut. Der Inhalt: neben dem Hausrat der Freundin auch eine Werkzeugkiste seiner Firma und zwei Werkzeuge seiner Firma. Der Bulli war bei einem Verleih ausgeliehen und soweit nur ohne Inhalt versichert. Die Hausratversicherung der Mutter der Freundin (hat halt bis dahin zu Haus gewohnt) stellt sich wegen Umzug quer. Sie wollen weder den Hausrat der Freundin, noch die Werkzeuge des Helfers bezahlen. In der Firma des Bekannten meinte man die private Haftpflichtversicherung sollte wohl zahlen, da er ja eigentlich die Werkzeuge gar nicht privat hätte benutzen, geschweige denn mitführen dürfen. Seine Haftpflicht meint allerdings weil die Sachen (von der Firma) geliehen wären würden Sie auch nicht zuständig sein. Hat er ne Chance irgendwo das Geld herzubekommen? Es sind über 1.000,-€ für alle Werkzeuge!
Gruß Maren

Zumindest was den Hausrat angeht, sehe ich schwarz. Im Rahmen der Außenversicherung oder bei Umzug ist der Hausrat eigentlich wenn überhaupt nur gegen Leitungswasser oder Feuer versichert. Einfacher Diebstahl dürfte hier nicht abgesichert sein.
Sieht das jemand genau so?

Frank

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Seh ich genauso - es sei denn der Bulli stand in einer Garage o.ä. dann ist es mitversichert. Gleiches gilt auch für die Werkzeuge der Firma, die wären dann ja auch über die Hausrat des Arbeitnehmers versichert. Die Haftpflicht hat damit nichts zu tun.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hat man denn auch keine Chance über die Haftpflicht? Weil er ja die Werkzeuge eigentlich gar nicht hätte mitnehmen dürfen?

Hat man denn auch keine Chance über die Haftpflicht? Weil er
ja die Werkzeuge eigentlich gar nicht hätte mitnehmen dürfen?

Grundsätzlich ist dein Gedanke sicher richtig. Wenn seine Versicherung aber schon bestätigt hat dass sie nicht aufkommt da geliehene Sachen nicht mitversichert sind (ob das so ist kann nur ein Blick in die eigenen Bedingungen klären) dann hat er schlechte Karten.

Also ist die Sichtweise das die Sachen geliehen (und nicht dem AG gestohlen) waren entscheidend? Nicht das er sie gar nicht haben durfte? Gibt es da Ermessensspielraum oder ist der Fall aus Versicherungssicht ‚klar‘?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich will ja jetzt hier nicht dass kleine 1x1 der Haftpflichtversicherung erläutern :smile: Grundsätzlich ist es aber so dass, wenn die Versicherung zahlen soll, zum einen lt. Bedingungen der Haftpflichtversicherung kein Ausschluß bestehen darf. Z.B. Gefälligkeitsleistungen oder auch geliehene Sachen, etc. Die Ausschlüsse definiert jeder Versicherer zum Teil anders. Zum anderen muß ein Verschulden des Versicherungsnehmers vorliegen -> §823 BGB. Wenn der Versicherer also beim Hergang einen Ausschluß lt. seinen Bedinungen sieht dann ist schon Ende im Gelände. Sollte kein Ausschluß vorliegen dann wird die Haftungsfrage geklärt. Bei Deinem Fall sieht es so aus dass lt. Bedingungen schon ein Ausschluß vorliegt (hier die Tatsache dass Dinge geliehen wurden). Evtl. ist der Versicherer zu eine Kulanzzahlung bereit und verzichtet auf den Ausschluß, dann sollte aber auch ein Verschulden vorliegen - ob das in Deinem Fall so ist vermag ich nicht zu sagen, das wäre ein FAll fürs Rechtsbrett.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Maren,

Um es kurz zu machen, keine der beiden Versicherungen tritt für die Schäden ein. Damit die Hausrat zahlt, hätte der Umzug vorher der Versicherung gemeldet und der Umzugswagen aufgebrochen werden müssen.

Gruß

Nordlicht

in der privathaftpflichtversicherung ist generell ausgeschlossen: GELIEHEN, GEMIETET (bewegliche sachen) und zweckentfremdet !!! noch fragen?? bin versicherungsfachmann.
gruss
egon

Grundsätzlich ist dein Gedanke sicher richtig. Wenn seine

Versicherung aber schon bestätigt hat dass sie nicht aufkommt
da geliehene Sachen nicht mitversichert sind (ob das so ist
kann nur ein Blick in die eigenen Bedingungen klären) dann hat
er schlechte Karten.

Also ist die Sichtweise das die Sachen geliehen (und nicht dem
AG gestohlen) waren entscheidend? Nicht das er sie gar nicht
haben durfte? Gibt es da Ermessensspielraum oder ist der Fall
aus Versicherungssicht ‚klar‘?