Privathaftpflicht öffentlicher Dienst

Hallo allerseits,
ich hätte eine Frage zur Privathaftpflicht:

Gegeben sei ein an einer Universitätsklinik befristet angestellter akademischer Mitarbeiter. (Befristung auf, sagen wir, 2 Jahre).

Der akademische Mitarbeiter ist also Angestellter im öffentlichen Dienst und würde gerne eine Haftpflichtversicherung mit Sondertarif für Angestellte im ö.D. abschließen.
Als Beispiel sei hier CP-Sondertarif plus öD der AXA Versicherungen genannt. Dieser Tarif hat eine Laufzeit von 5 Jahren.

Meine Fragen sind nun:

Kann der Angestellte bedenkenlos diese Versicherung abschließen, obwohl abzusehen ist, dass er nicht die gesamte Vertragslaufzeit hindurch im ö.D. tätig sein wird?

Angenommen, dies ist möglich, was passiert im Falle eines Ausscheidens nach 2 Jahren aus dem öffentlichen Dienst?
Verkürzt sich die Vertragslaufzeit?
Läuft der Vertrag die vorgesehenen 5 Jahre und muss danach gekündigt werden?

Ich bedanke mich für jegliche Informationen zu diesem abstrakten Sachverhalt.

Grüße

Paramecium

Hallo Paramecium,

ich würde versuchen, wenn du keinen anderen Versicherer findest, der deinen Wünschen restlos entspricht, Beitragsfreiheit auf Antrag (hier nach zwei Jahren) zu vereinbaren. Denke daran, dass zwischen Vertragspartnern auch das Kleingedruckte verhandelbar ist.

Mit freundlichem Gruß
Bernd

Hallo,

zunächst vielen Dank für deine Antwort.

Wie ist die Situation denn zu bewerten, wenn keine weiteren Angaben zum Dienstverhältnis gemacht werden (bzw. nicht erfragt werden)?
Ist der Versicherte dann auch nach seinem Ausscheiden aus dem öD versichert oder muss er gar weiter zahlen, erhält aber keinen Versicherungsschutz?
Oder gibt es hier keine allgemeingültige Antwort, da bei solchen Fragen nur die AGBs des Versicherers Auskunft geben können?

Grüße

Paramecium

Hallo,

hierbei handelt es sich um eine ganz normale private Haftpflichtversicherung, die alle anderen Gesellschaften auch anbieten. Jede Gesellsachaft hat für den öffentlichen Dienst besonders rabattierte Verträge. Das heisst, man erhält den gleichen Versicherungsschutz zu günstigeren Beiträgen als Otto Normalverbraucher. Scheidet man aus dem öffentlichen Dienst aus, dann zahlt man zukünftig für den gleichen Schutz einen höheren Beitrag. Die Meldung des Ausscheidens gehört dabei zu den vertraglich vereinbarten Pflichten.

Eine Abweichnung hiervon gibt es nur dann, wenn neben der normalen Privathaftpflicht auch eine Diensthaftpflicht vereinbart ist. Fällt dieses höhere Risiko weg, dann kann sich durch die Umstellung ggfls. sogar ein niedriger Beitrag ergeben.

Gruß Woko

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Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort!

Gruß

Paramecium

Als Beispiel sei hier CP-Sondertarif plus öD der AXA
Versicherungen genannt. Dieser Tarif hat eine Laufzeit von 5 Jahren.

Das stimmt nicht. Nach dem neuen VVG ist jeder Versicherungsvertrag nach 3 Jahren kündbar. Außerdem könnte man einen 1-Jahresvertrag abschließen und den zum Ende des Jobs im öD regulär kündigen.

Kann der Angestellte bedenkenlos diese Versicherung
abschließen, obwohl abzusehen ist, dass er nicht die gesamte
Vertragslaufzeit hindurch im ö.D. tätig sein wird?

Natürlich kann man das. Nach dem Auscheiden aus dem öD muß er aber den dann korrrekten Gegebenheiten angepaßt werden.

Angenommen, dies ist möglich, was passiert im Falle eines
Ausscheidens nach 2 Jahren aus dem öffentlichen Dienst?

Umstellung in Normaltarif.

Verkürzt sich die Vertragslaufzeit?

Nein.

Läuft der Vertrag die vorgesehenen 5 Jahre und muss danach gekündigt werden?

siehe oben.

Vielen Dank! (owt)