Hallo allerseits,
ich hätte eine Frage zur Privathaftpflicht:
Gegeben sei ein an einer Universitätsklinik befristet angestellter akademischer Mitarbeiter. (Befristung auf, sagen wir, 2 Jahre).
Der akademische Mitarbeiter ist also Angestellter im öffentlichen Dienst und würde gerne eine Haftpflichtversicherung mit Sondertarif für Angestellte im ö.D. abschließen.
Als Beispiel sei hier CP-Sondertarif plus öD der AXA Versicherungen genannt. Dieser Tarif hat eine Laufzeit von 5 Jahren.
Meine Fragen sind nun:
Kann der Angestellte bedenkenlos diese Versicherung abschließen, obwohl abzusehen ist, dass er nicht die gesamte Vertragslaufzeit hindurch im ö.D. tätig sein wird?
Angenommen, dies ist möglich, was passiert im Falle eines Ausscheidens nach 2 Jahren aus dem öffentlichen Dienst?
Verkürzt sich die Vertragslaufzeit?
Läuft der Vertrag die vorgesehenen 5 Jahre und muss danach gekündigt werden?
Ich bedanke mich für jegliche Informationen zu diesem abstrakten Sachverhalt.
Grüße
Paramecium