nehmen wir an eine Familie ist bei einer anderen zu Besuch. Ein Kind (ca. 5-6 Jahre) von der besuchenden Familie wäre kränklich und würde sich auf der Couch der Gastgeberfamilie übergeben. Nehmen wir an, das Kind hat das nicht absichtlich getan.
haftet das Kind für den Schaden? Würde sich die Haftungssituation ändern, wenn das Kind 7 oder 8 Jahre alt wäre? (Thema Deliktsunfähigkeit)
Würde eine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen müssen (vorausgesetzt Schäden durch deliktsunfähige Kinder wären mitversichert)? (Thema: war die Handlung rechtswidrig).
Für eure Meinungen wäre ich sehr dankbar
Viele Grüße
Pitufino
nehmen wir an eine Familie ist bei einer anderen zu Besuch.
Ein Kind (ca. 5-6 Jahre) von der besuchenden Familie wäre
kränklich und würde sich auf der Couch der Gastgeberfamilie
übergeben. Nehmen wir an, das Kind hat das nicht absichtlich
getan.
haftet das Kind für den Schaden?
Nein.
Würde sich die
Haftungssituation ändern, wenn das Kind 7 oder 8 Jahre alt
wäre? (Thema Deliktsunfähigkeit)
Möglich.Stichwort „geistige Reife“.
Würde eine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen
müssen (vorausgesetzt Schäden durch deliktsunfähige Kinder
wären mitversichert)? (Thema: war die Handlung rechtswidrig).
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ja,es sei denn,der oder die Aufsichtspflichtige kann in Haftung genommen werden.
Für eure Meinungen wäre ich sehr dankbar
Viele Grüße
Pitufino
Würde eine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen
müssen (vorausgesetzt Schäden durch deliktsunfähige Kinder
wären mitversichert)? (Thema: war die Handlung rechtswidrig).
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ja,es sei
denn,der oder die Aufsichtspflichtige kann in Haftung genommen
werden.
Ich sehe hier durchaus das Problem, dass kein Verschulden vorliegen könnte. Dann wehrt die Haftpflicht „nur“ die Ansprüche ab.