Privathaftpflicht - Schaden in Mietwohnung

Hallo,
wir sind vor 3 Monaten umgezogen. Beim Auszug hat der Vermieter einige Schäden festgestellt: Loch in Zimmertür und nen größeren Fleck im Teppichboden. Das habe ich der Versicherung gemeldet. Jetzt kam ein Schrieb zurück, daß es sich bei den Schäden um „übermäßige Abnutzung“ handele und sie nicht reguliere. Verstehe ich nicht, da sowohl das Loch im Türblatt wie auch der Teppichfleck nicht allmählich sondern zu einem genauen Zeitpunkt zustande kamen - Auch wenn wir nicht genau wissen wann. Kids haben halt die Angewohnheit es nicht gleich zu „verraten“ und man erdeckt das dann eben erst später - z.T. Monate später.
Welche Chancen habe ich doch noch auf Versicherungsleistung - ich gehe davon aus daß ich dann selbst für den Schaden aufkomemn muß, der Vermieter diese „Abnutzung“ nicht akzepztieren muß.

Danke für eure Beiträge +
Gruß,

Michael

Hallo,

Du solltest das Ablehnungsschreiben dem Vermieter zeigen. Wenn er - erwartubgsgemäß - mit der Ablehnung nicht einverstanden ist, muss er Dich verklagen. Dieses Klageschreiben reichst Du weiter an Deine Haftpflichtversicherung; sie wird Dir - innerhalb der Haftpflichtversicherung kostenlosen - Rechtschutz gewähren.

Bis demnächst

Jörg Mührmann

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Würde ich nicht so weit kommen lassen
Hallo Michael, Hallo Jörg,

wir sind vor 3 Monaten umgezogen. Beim Auszug hat der
Vermieter einige Schäden festgestellt: Loch in Zimmertür und
nen größeren Fleck im Teppichboden. Das habe ich der
Versicherung gemeldet. Jetzt kam ein Schrieb zurück, daß es
sich bei den Schäden um „übermäßige Abnutzung“ handele und sie
nicht reguliere.

Das sieht mir sehr nach einer Ablehnung von seitens der Versicherung aufgrund eines nicht versicherten Tatbestandes laut den Versicherungsbedingungen aus. Das bedeutet, wenn Du es bis zur Klage kommen läßt, wird sich Dein Versicherer weigern in die Schadensabwehr zu gehen.

Du solltest das Ablehnungsschreiben dem Vermieter zeigen. Wenn
er - erwartubgsgemäß - mit der Ablehnung nicht einverstanden
ist, muss er Dich verklagen. Dieses Klageschreiben reichst Du
weiter an Deine Haftpflichtversicherung; sie wird Dir -
innerhalb der Haftpflichtversicherung kostenlosen -
Rechtschutz gewähren.

Dieser Schutz wird Dir nur gewährt, wenn Du laut den Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz hast. Und den hast Du zur Zeit noch nicht.

Deshalb solltest Du Dich zuerst noch einmal mit Deinem Versicherer schriftlich in Verbindung setzen, mit den unten genannten Anmerkungen, dass es sich nicht um Verschleiß und Schäden durch allmähliche Einwirkung handelt, sondern schon um versicherte Schäden, die Deine Kinder verursacht haben. Aber auch hierbei gilt, der Ton macht die Musik. Also schreibe einen freundlichen Brief, und versuche vielleicht nochmal freundlich hinterher zu telefonieren.

Verstehe ich nicht, da sowohl das Loch im
Türblatt wie auch der Teppichfleck nicht allmählich sondern zu
einem genauen Zeitpunkt zustande kamen - Auch wenn wir nicht
genau wissen wann. Kids haben halt die Angewohnheit es nicht
gleich zu „verraten“ und man erdeckt das dann eben erst später

  • z.T. Monate später.

Grüße und ein gesundes neues Jahr,

Micha

Danke …
Danke euch für die Beiträge, werde mich nochmal bei der Versicherung melden.

Auch euch ein gutes neues Jahr,

Michael