Privathaftpflicht - Transport zum Fahrzeug -

Hallo

Auf dem Firmengelände einer GmbH habe ich mir einen angetriebenen Hubwagen genommen, um Einwegpaletten -natürlich mit Erlaubnis der Geschäftsleitung - hervorzuholen und in die Nähe meines geparkten Autos zu transportieren.

Bei dieser Gelegenheit habe ich mit diesem Hubwagen ein Rolltor beschädigt.

Mein Anliegen dort war privat, ich bin nicht dort angestellt.

Den Schaden habe ich meiner Privathaftpflichtversicherung gemeldet und dort angegeben, daß ich die Paletten zu meinem Auto transportieren wollte.

Die Antwort war: „Das ist ein Kfz-Haftpflichtschaden“

Kann mir zu dieser Sachlage jemand einen Tipp geben?

Freue mich und möchte gerne hinzulernen…

Hallo anchiri,

die Antwort Deiner Privathaftpflicht ist völlig korrekt.
Bei dem Schaden Handelt es sich um ein Beladerisiko, und das gehört nun mal in die KFZ Versicherung. Ärgerlich daran ist nur, das Du auf Grund des Schadens evtl. höher gestuft wirst in Deiner Autoversicherung.

Leider kann ich Dir keine bessere Nachricht geben, ist alles richtig wie Deine Privathaftpflicht reagiert.

Gruß

Udo

Erst mal danke für die schnelle Antwort!
Habe mich auch schon mit dem Mitarbeiter auseinandergesetzt. Das Auto stand nicht auf dem Firmengelände, weil, das war schon abgeschlossen!
Der Transport mit dem Hubwagen war reine Faulheit. Die Paletten wurden auf dem Vorplatz abgestellt, um später zum Fahrzeug per Hand durch ein Fußgängertor geschleppt zu werden. Wie verklicker ich ihm das denn jetzt?

Gruß
Ulf

Is mir schon klar das da reine Bequemlickeit dahinter steckte, hätte ich ja auch gemacht. Das Problem ist der Abtransport mit dem Auto. Alles was in Verbindung mit einem Fahrzeug steht gehört auch in die KFZ Versicherung. Dabei ist es Unerheblich ob ich jetzt einen Zwischentransport mit einem Hubwagen / Katze oder mit einer Schubkarre mache. Selbst ein Einkaufswagen fällt in diese Kategorie. Da wird Deine Privathaftpflichtversicherung nicht leisten und den Schaden an die KFZ Versicherung abgeben. Es gibt leider keine andere Möglichkeit.

Gruß
Udo

Hallo anchiri,

in der Kfz-Versicherung sind auch Schäden mitversichert, die beim Be- und Entladen des Fahrzeugs entstehen. Von daher solltest du diesen Schaden deiner Kfz-Versicherung melden. Allerdings solltest du bedenken, dass du eventuell in der SF-Klasse hochgestuft wirst. Wäre also zu klären, was für dich günstiger ist. Hoffe ich konnte dir helfen.

Beste Grüße
Bonobella