X hat seine Nachbarin gebeten, ihm beim Überbrücken meines Autos zu helfen. Da ihr Wagen kleiner ist als seiner, hat sie nun einen Elektronikschaden durch die (erfolglose) Überbrückung.
Da X seinen Wagen weder bewegt hat, noch starten konnte, und X die Überbrückungskabel angelegt hat, wollte ich nun wissen, ob X den Schaden über seine Privathaftpflicht abwickeln kann. „Gebraucht“ (wie es in den Vertragsbedingungen beim Ausschluss steht) hat er sein Auto ja eigentlich nicht, nur den Zündschlüssel vergeblich umgedreht.
wie willst du durch eine Überbückung einen lektronikschaden machen?
HAst du zufällig einen neueren BMW, da schlatet sich die Elektronik ab wenn du jemanden Saft geben willst
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Auch hallo,
das mit dem Elektronikschaden leuchtet mir auch nicht ein. Mit dem
„kleineren“ (stärkere/schwächere Batterie) Wagen hängt es auf jeden
Fall nicht zusammen. Das heißt, X hat was falsch gemacht. Eigentlich
geht ja nicht viel, plus und minus vertauschen höchstens … Aber wie
dem auch sei: Es handelt sich um eine Gefälligkeit. Dann scheidet die
Haftpflicht aus. Äh, halt, sorry, ist noch zu früh am Tag, Nachbarin
hat ja geholfen und X hats verbockt. Äh, passe.
Also, das mit dem Elektronikschaden ist definitiv. Haben die in der Werkstatt gesagt und hab ich auch im Internet gelesen. Durch die unterschiedlich starken Batterien wird eine Überspannung zurückgeschickt, die die Elektronik zerschossen hat.
Aber wie ist das nun mit der Versicherung?
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Klar kann das sein!
Angenommen X glaubt nur, dass seine Batterie am Ende ist und macht sich an die Überbrückung zu einer deutlich schwächeren Batterie. Die Batterie seines Autos ist aber okay, weil vielleicht der Anlasser oder irgendetwas anderes kaputt ist - dann kann die starke Batterie sehr wohl die schwächere bzw. die Elektronik der freundlichen Nachbarin (natürlich von deren Auto) schädigen.
Es gibt für diesen Zweck auch schon Starterkabel mit Widerstand, damit die heutige, etwas heikle Elektronik nicht gestört wird.