Privathaftpflicht und Mietsachschäden

Hallo,

vor einigen Tagen war ich etwas ungeschickt, mir ist der Gurt von einem Rolladen aus der Hand gerutscht, der Rolladen darauf hinunter gesaust, wobei der Gurt des Rolladens gerissen ist.
Laut Mietvertrag müssen wir für solche Kleinreparaturen selbst aufkommen.

Ist das ein Fall für meine Privathaftpflichtversicherung?

Da wir bald umziehen, müssen wir zudem noch einen „Altschaden“ beseitigen: Unsere bereits verstorbenen Kaninchen haben an zwei Türen die Gummis angefressen.

Wäre das auch ein Fall für die Privathaftpflicht?

Die passenden Ersatzteile gibt es jeweils problemlos im Baumarkt, die Reparatur ansich könnten wir selbst durchführen. Würde die Versicherung dann die Materialkosten erstatten, oder muss in jedem Fall ein Fachmann beauftragt werden?

Vielen Dank schonmal,
Gruß Aries

Hallo.

Die Haftung aus der Privathaftpflichtversicherung bei Schäden an Sachen, die gemietet, geliehen, etc. sind dürfte erstmal ausgeschlossen sein (Mietwohnung). Kann aber trotzdem im Versicherungsschutz enthalten sein, wenn es denn im Vertrag genannt ist - kommt halt darauf an. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen hilft sicher weiter.
Gruß.
auskas

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Laut Versicherungsbedingungen werden Mietsachschäden bis 300.000 € übernommen.

Laut Versicherungsbedingungen werden Mietsachschäden bis
300.000 € übernommen.

Dann ist doch (fast) alles in Butter!

Deinen Altschaden könnte der Versicherer aber berechtigt ablehnen, da Schäden unverzüglich zu melden sind. Also nach dem entstandenen Schaden zu warten bis Mietzeit beendet ist und warten was dann der Vermieter sagt und daraufhin den Schaden dem Versicherer melden ist sicher nicht der richtige Weg.

Zu der Geschichte mit dem Rolladen sei noch zu sagen, dass ich als Schadenbearbeiter die Sache eindringlicher prüfen würde. Liegt das Verschulden wirklich bei Dir als Mieter? Oder eher beim Vermieter? Wenn mir mein Rolladen hier nämlich aus der Hand rutscht dann reißt da nix am Gurt. Da scheint mir eher der Vermieter den Gurt vergammelt zu haben…

Melde es aber dem Versicherer und dur wirst sehen was er daraus macht. Wenn der Versicherer den Schaden ablehnt (also mangels Verschulden) dann brauchst Du dem Vermieter schliesslich ja auch nichts zu ersetzen.