Privathaftpflicht und Schaden am Auto

Hi,

folgender Fall liegt vor:
Die 19 jährige Tochter (besucht noch das Gymnasium) eines privathaft-
pflichtversicherten Vaters wird von ihrer Freundin mit dem PKW (das
Auto gehört den Eltern der Freundin) nach Hause chauffiert.
Beim Aussteigen der Neunzehnjährigen entgleitet ihr die Beifahrertüre
durch einen heftigen Windstoß. Die Türe knallt gegen ein Eisentor und
wird dadurch beschädigt.
Frage: Zahlt in diesem Fall die Privathaftpflichtversicherung für den
Schaden am PKW?

Für Eure Antworten vielen Dank im Voraus

Gruß Alfred

Hallo,
nein ist ein Vorgang des ein und Aussteigens.
Allerdings wenn Sturm war über Teilkasko.
Gruß Anno

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Definition Sturm?
Achtung: definition Sturm?

Ich habe was im Kopf von Windstärke 8 - ist das in TK auch so?

Thorulf Müller

Achtung: definition Sturm?

Ich habe was im Kopf von Windstärke 8 - ist das in TK auch so?

Thorulf Müller

Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Gilt auch bei TK.

Danke o.w.T.
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens
Windstärke 8. Gilt auch bei TK.

WICHTIG!

Hallo Anno,

aber Ein- und Aussteigen ist per se kein Ablehnungsgrund (Stichwort Beifahrer!).

Gruß
Marco

PS. ich würde den Schaden einreichen. Wobei hier bei Argumentation Sturm wegen Schaden durch höhere Gewalt abgelehnt werden würde. Sonst bei PHV auch nur Zeitwertentschädigung.

Hallo Marco,

richtig - vor allem wegen der Abwehrleistung. Jeden von Dritten vorgetragenen Schadenersatzanspruch immer bei der PH einreichen!

Die Abwehr unberechtigter Schäden ist eine Versicherungsleistung in der Haftpflicht!

Viele Grüße
Thorulf Müller

[email protected]

Trotzdem wird die PH ablehnen, da Schäden im Zusammenhang mit der Benutzung eines Kfz. ausgeschlossen sind, und Ein- und Aussteigen gehört nun mal zur Benutzung. Hier sind die Versicherer in den letzten Jahren strenger geworden, vor 10 Jahren waren die Chancen größer bei einem solchen Schaden eine Zahlung zu erhalten.

Michael

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Hallo Michael,

Trotzdem wird die PH ablehnen, da Schäden im Zusammenhang mit
der Benutzung eines Kfz. ausgeschlossen sind, und Ein- und
Aussteigen gehört nun mal zur Benutzung. Hier sind die
Versicherer in den letzten Jahren strenger geworden, vor 10
Jahren waren die Chancen größer bei einem solchen Schaden eine
Zahlung zu erhalten.

Dieser Schaden (Ein- und Aussteigen des gelegentlichen Beifahrers oder der gelegentlichen Mitfahrer im Fond des Autos) ist ein klarer PH-Schaden. Dies schon immer und es wird auch dabei bleiben. Die PH schließt lediglich Schäden aus, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen. Dies rührt daher, dass diese Türen nicht regelmäßig zum Gebrauch des Fahrzeugs benötigt werden. :smile:

Gruß
MArco

Ergänzung
achso… natürlich gilt das nicht für Halter, Besitzer, Versicherungsnehmer etc.

Gruß
Marco