Hallo Wissende,
angenommen jemand ist in einem Schützenverein und zahlt dafür einen jährlichen Mitgliedsbeitrag.
In regelmäßigen Abständen finden Übungsschießen innerhalb des Vereins statt. Die verschiedenen Gewehre gehören zum Teil dem Verein, zum Teil Mitgliedern des Vereins. Diese Gewehre stehen aber nun allen Schützen zur Verfügung.
Nehmen wir nun einmal an, dass sich ein Schütze ein Gewehr nimmt, dieses an der Schießanlage ablegt, um vielleicht Munition zu besorgen. Dieses Gewehr fällt nun von der Ablage auf den Boden und wird dabei stark beschädigt.
Handelt es sich hierbei um einen Schaden bzgl. der privaten Haftpflichtversicherung?
Danke und Grüße
DerFragende