Privathaftpflicht und Schützenverein

Hallo Wissende,

angenommen jemand ist in einem Schützenverein und zahlt dafür einen jährlichen Mitgliedsbeitrag.

In regelmäßigen Abständen finden Übungsschießen innerhalb des Vereins statt. Die verschiedenen Gewehre gehören zum Teil dem Verein, zum Teil Mitgliedern des Vereins. Diese Gewehre stehen aber nun allen Schützen zur Verfügung.

Nehmen wir nun einmal an, dass sich ein Schütze ein Gewehr nimmt, dieses an der Schießanlage ablegt, um vielleicht Munition zu besorgen. Dieses Gewehr fällt nun von der Ablage auf den Boden und wird dabei stark beschädigt.

Handelt es sich hierbei um einen Schaden bzgl. der privaten Haftpflichtversicherung?

Danke und Grüße
DerFragende

Hallo,

Voraussetzung ist erst einmal, dass geliehene Sachen in der PHV mitversichert sind.

Dann wird aus deinem Fall nicht klar, ob das beschädigte Gewehr jetzt
dem Schützenverein (ggf. Eigenschaden da du Mitglied bist) oder einem
„Schützenkollegen“ gehört.

Im 2. Fall könnte es dann zu einer Leistung der PHV kommen.

Gruß
tycoon

Hallo,

der Fall ist gar nicht eingetreten; es wird nur darüber diskutiert für den Fall der Fälle.

Also wenn Leihe, Miete, … eingeschlossen ist, gibt es eine Leistung sofern das Gewehr einem Kollegen gehörte.

Was ist, wenn es Vereinsbesitz ist?

Was ist in beiden Fällen, wenn eben Miete, Leihe, … nicht versichert ist?

Ein bekannter Vermittler war der Auffassung, dass dieses natürlich versichert sei (auch ohne Einschluss Leihe,…). Ich habe da eine andere Meinung und würde gerne wissen, was die Profis sagen.

Hallo,

???

s.o.

Gruß
tycoon

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Ein bekannter Vermittler war der Auffassung, dass dieses
natürlich versichert sei (auch ohne Einschluss Leihe,…). Ich
habe da eine andere Meinung und würde gerne wissen, was die Profis sagen.

Die profis sagen: Das hängt vom Vertrag ab. Da gibt es nicht nur eine richtige Antwort.

Hallo,

nicht verständlich?

Dann vielleicht so:

a) PHV ohne Einschluss gemietete, geliehene Sachen; Gewehr im Vereinsbesitz;
b) PHV ohne Einschluss gemietete, geliehene Sachen; Gewehr im Besitz eines Schützenbruders;
c) PHV mit Einschluss gemietete, geliehene Sachen; Gewehr im Vereinsbesitz;
d) PHV mit Einschluss gemietete, geliehene Sachen; Gewehr im Besitz eines Schützenbruders.

Bei welcher Zahlung würde es zu einer Zahlung seitens der PHV kommen?

Gruß
DerFragende

Sorry, gemeint war natürlich: Bei welcher KONSTELLATION würde es zu einer Zahlung kommen?

Hallo,

ergibt sich zwar aus meiner ersten Antwort, aber meinetwegen:

Hallo,

nicht verständlich?

Dann vielleicht so:

a) PHV ohne Einschluss gemietete, geliehene Sachen; Gewehr im
Vereinsbesitz;

nein

b) PHV ohne Einschluss gemietete, geliehene Sachen; Gewehr im
Besitz eines Schützenbruders;

nein

c) PHV mit Einschluss gemietete, geliehene Sachen; Gewehr im
Vereinsbesitz;

eher nein, ist wegen Eigenschaden diskutabel

d) PHV mit Einschluss gemietete, geliehene Sachen; Gewehr im
Besitz eines Schützenbruders.

ja

Bei welcher Zahlung würde es zu einer Zahlung seitens der PHV
kommen?

Gruß
DerFragende

Gruß
tycoon

Jetzt ist es klar.

Danke
DerFragende