Privathaftpflicht Urheberrechtsverletzungen

Hallo Experten, sind Urheberrechtsverletzungen (Schadenersatzvorderungen) über die Privathaftpflicht gedeckt?

i.A.: Nein
… außer der Versicherungsnehmer möchte gegen einen Inhaltsdieb klagen.

Gruß

Stefan

… außer der Versicherungsnehmer möchte gegen einen
Inhaltsdieb klagen.

Auch das nicht…

Gruß Keki

Hallo!

Hallo Experten, sind Urheberrechtsverletzungen
(Schadenersatzvorderungen) über die Privathaftpflicht gedeckt?

Nein. Die Begründung kann man sich leicht selbst herleiten: Jemand zieht als Taschen- oder Kaufhausdieb durchs Leben und will sich vor Ansprüchen der Geschädigten per Versicherung schützen. Ohne weitere Begründung sieht jeder ein, dass keine Versicherung mitspielen will. Jetzt gehts beim Urheberrecht nicht um geklautes materielles Eigentum, sondern um geklautes geistiges Eigentum. Die Analogie stellst Du sicher selbst her.

Im Übrigen wäre ein Versicherungsschutz überflüssig, denn niemand eignet sich versehentlich fremdes geistiges Eigentum an. Das geschieht zwar oft ohne Unrechtsbewusstsein, aber stets vorsätzlich. Denn jeder weiß, ob er selbst Urheber eines Bildes, eines Musikstücks, eines Textes oder einer Software ist.

Gruß
Wolfgang