Hallo Experten,
ich hab da mal ne Frage zur Privathaftpflicht:
Ich habe letztens einem Bekannten die dreiteilige Alu-Anlegeleiter beschädigt (Holm gebrochen).Die leiter ist schon etwas älter, aber wenig gebraucht und daher in sehr gutem Zustand. Ersatzleiternteil ist leider nicht mehr zu bekommen. Mir bleibt nichts übrig, als für eine neue Leiter zu sorgen, dessen Kosten sich auf ca. 300 bis 400 Euro beläuft. Meine Frage: Muss die Versicherung den Zeitwert oder den Wiederbeschaffungswert (neue Leiter) ersetzen?
Vielen Dank im vorraus!!!
Volker
Mahlzeit!
ich hab da mal ne Frage zur Privathaftpflicht:
Ich habe letztens einem Bekannten die dreiteilige
Alu-Anlegeleiter beschädigt (Holm gebrochen).Die leiter ist
schon etwas älter, aber wenig gebraucht und daher in sehr
gutem Zustand. Ersatzleiternteil ist leider nicht mehr zu
bekommen. Mir bleibt nichts übrig, als für eine neue Leiter zu
sorgen, dessen Kosten sich auf ca. 300 bis 400 Euro beläuft.
Meine Frage: Muss die Versicherung den Zeitwert oder den
Wiederbeschaffungswert (neue Leiter) ersetzen?
Normalerweise ersetzt die Haftpflicht lediglich den Zeitwert. Das hat damit zu tun, das der Geschädigte keine Wertverbesserung, sondern lediglich eine Wiederherstellung bekommen soll.
Theoretisch ist es aber auch möglich, den Neuwert zu bekommen. Abgedeckt über die Haftpflicht ist eigentlich die Wiederherstellung des Zustandes, der existieren würde, wenn der Schaden nicht eingetreten wäre. Wenn also eine Reparatur zwar möglich, aber in Anbetracht der Wirtschaftlichkeit nicht zu empfehlen wäre, könnte man eventuell auch eine neue Leiter bekommen. Das hängt aber immer vom Einzelfall ab.
Ich würde Dir empfehlen, die Regulierung des gesamten Schadens der Versicherung zu überlassen. Der Hintergrund ist ganz einfach: Wenn Du persönlich eine neue Leiter kaufst und dem Geschädigtem überläßt, dann hast Du damit ja automatisch den Schaden anerkannt, also ein Schuldeingeständis abgegeben. Das könnte Dir vom Versicherer als Obliegenheitsverletzung ausgelegt werden, damit wäre der Versicherer im Zweifel von der Leistung frei und Du würdest auf den Kosten sitzenbleiben.
Schau doch mal in Deine Versicherungsbedingungen (AHB, §5), da kannst Du das nachlesen.
Also melde den Schaden der Versicherung, die werden dann alles weitere mit dem Geschädigten selbst regeln.
Vielen Dank im vorraus!!!
Gern geschehen. Bei weiteren Fragen melde Dich einfach.
Gruß & Bye…
Der Dicke MD.
Moin,
kleine Anmerkung von mir noch dazu: falls die Leiter gemietet, geliehen oder gepachtet wurde (also mit Wissen des Geschädigten) gibt es von der Haftpflicht keinen Cent.
Gruß
marco
Moin,
Auch so
Da krisch isch doch glatt wieder Verfolgungswahn *zitter*
kleine Anmerkung von mir noch dazu: falls die Leiter gemietet,
geliehen oder gepachtet wurde (also mit Wissen des
Geschädigten) gibt es von der Haftpflicht keinen Cent.
Ich weiß ja, das Du wie immer Recht hast *ggg*
Habisch vergessen, zu erwähnen. Asche auf mein Haupt.
Und natürlich Danke für die Ergänzung
Gruß & Bye…
Der Dicke MD.
*offtopic*
Moin Dicker,
Da krisch isch doch glatt wieder Verfolgungswahn *zitter*
Keine Panik, aber es zuckte dabei zu sehr in den Fingern
Ich weiß ja, das Du wie immer Recht hast *ggg*
Habisch vergessen, zu erwähnen. Asche auf mein Haupt.
Kein Thema, deswegen reden wir ja drüber
Gruß
Marco
auch eine kleine Verbesserung weiß!!!
hallo Dicker,
bevor wir die Pferde scheu machen… es gibt auch noch den Wiederbeschaffungswert. Soll heissen: nicht die Kosten von dunnemals zählen, sondern was der Gegenstand heute kosten würde.
Wobei ich glaube, dass eine neue Leiter dieser Art für max. 100 Eier zu haben ist. Ich habe für meine Aluleiter (mehrfach knickbar) ca. 30 € bezahlt.
Grüße
Raimund