hatte letzte Woche mit einer Bekannten eine Fahrradtour geplant.Ihr Fahrrad wurde von mir auf den Träger meines Autos montiert. Vorher hatte ich Ihre Gepäckbox, die auf dem Gepäckträger montiert ist, geöffnet,um eine Landkarte hinein zu legen.Leider hatte ich vor unserer Abfahrt mit dem Auto vergessen, zu prüfen, ob die Box wieder fest verschlossen ist.Unterwegs wurden wir von einer anderen Autofahrerin darauf aufmerksam gemacht, dass die Box offen stand. Leider zu spät, eine Regenjacke und die Sonnenbrille meiner Bekannten waren verloren gegangen.Bei einer Fahrstrecke von 17 Km leider auch nicht wieder zu finden gewesen.
Die Brille hatte einen Wert von etwa € 250,- (Gleitsichtgläser)
Meine Frage, handelt es sich hier um grob fahrlässiges Verhalten meinerseits, oder kann ich den Schaden bei meiner PHV geltend machen.
Danke für Antwort im Voraus
Das kann ich leider nicht beantworten. Ich weiß aber, daß online-Auskünfte bei Rechtsanwälten möglich sind. Bitteschön.
Hallo,
die grobe Fahrlässigkeit spielt beim Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung keine Rolle. Hier beründet sich der Haftunfsanspruch ja gerade aus einem Fehlverhalten.
Also auf jeden Fall melden.
Ich hoffe, die Antwort half
Liebe Grüße
Willi Weigert
Meine Frage, handelt es sich hier um grob fahrlässiges
Verhalten meinerseits, oder kann ich den Schaden bei meiner
PHV geltend machen.
Danke für Antwort im Voraus
Hallo Kwolle,
ich denke, wenn Du die Augenzeugin (die die offene Box gesehen hat) benennen kannst und sie das bestätigt müßte die Versicherung dafür zuständig sein. Natürlich werden die versuchen sich davor zu drücken und so braucht man es gar nicht versuchen, wenn man für die verlorenen Sachen keine Quittung hat.
Ich hoffe ich konnte damit etwas helfen und wünsche viel Erfolg.
Gruß Stefan
hatte letzte Woche mit einer Bekannten eine Fahrradtour
geplant.Ihr Fahrrad wurde von mir auf den Träger meines
Autos
montiert. Vorher hatte ich Ihre Gepäckbox, die auf dem
Gepäckträger montiert ist, geöffnet,um eine Landkarte
hinein
zu legen.Leider hatte ich vor unserer Abfahrt mit dem
Auto
vergessen, zu prüfen, ob die Box wieder fest
verschlossen
ist.Unterwegs wurden wir von einer anderen Autofahrerin
darauf
aufmerksam gemacht, dass die Box offen stand. Leider zu
spät,
eine Regenjacke und die Sonnenbrille meiner Bekannten
waren
verloren gegangen.Bei einer Fahrstrecke von 17 Km
leider auch
nicht wieder zu finden gewesen.
Die Brille hatte einen Wert von etwa € 250,-
(Gleitsichtgläser)
Meine Frage, handelt es sich hier um grob fahrlässiges
Verhalten meinerseits, oder kann ich den Schaden bei
meiner
PHV geltend machen.
Danke für Antwort im Voraus
Hallo,
ja kann man.
Mfg
Hallo Kwolle,
ich kann dazu leider keine Aussage machen.
Das wäre eine Frage für einen Versicherungsfachmann.
Hallo!
Ich denke wer nicht zahlen will könnte es mit grober
Fahrlässigkeit abtun.
Um dem aus dem Wege zu gehen, würde ich das mit dem abschließen nicht so genau formulieren. Vielmehr waren Sie im glauben den Schlüssel umgedreht zu haben …
Für einen Versicherer ist der Schaden eine Bagatelle.
Hallo Kwolle,
entschuldige zunächst die späte Antwort.
Normalerweise geht das schneller.
Unserer Meinung nach ist dieser Schaden eine Sache der KFZ-Haftpflichtversicherung, da der Schaden bei dem Gebrauch bzw. dem Führen eines KFZ entstanden ist (sogenannte „Benzinklausel“).
Wenn jetzt nicht der Fahrzeugführer bzw. Fahrzeughalter, sondern eine dritte Person die Gepäckbox nicht sachgemäß verschlossen hätte und somit besagten Schaden verursacht hätte, dann wäre unter Umständen die PHV der Ansprechpartner.
Allerdings wäre hier noch eine Gefälligkeitshandlung zu überprüfen.
Grobe Fahrlässigkeit ist bei einer Haftpflichtversicherung normalerweise kein Thema.
Für weitere Rückfragen stehe ich Dir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Kleber
Sorry tut mir leid das ich jetzt erst antworte.
Dazu kommt noch das dies nicht mein Thema ist—sorry
lg Frank