wie ist die Lage, wenn bei einem Privathaftpflichtschadensfall der Vorgang noch in Bearbeitung ist, mit der Reparatur des Gerätes?
Kann man zu dem Zeitpunkt schon das Gerät zur Reparatur schicken oder besser nicht? Die Versicherung äußert sich dazu leider nicht wirklich, da der Bearbeiter im Urlaub ist.
Kann das für den Schadensnehmer negative Konsequenzen haben?
Das Gerät würde in etwa 6 Wochen wieder benötigt werden und die Reparatur nimmt ja auch einige Zeit in Anspruch. Daher gibt es ein kleines Zeitproblem…
Hallo,
s gibt doch bei deutschen Gesellschaften, obwohl gespart wird, Sachbearbeiter. Immer weniger Mitmenschen kommen auf die Idee dort nachzufragen, trotz einem anscheinend konkreten Versicherungsfall.
Stattdessen werden Fragen ins Netz gestellt und u.U. lange Wartezeiten auf eine Antwort in Kauf genommen.
Wie wär es? Vielleicht gibt es dort sofort die Freigabe zur Reparatur?
Gruß
A.
Wie ich bereits geschrieben habe, habe ich natürlich bereits nachgefragt. Da der zuständige Sachbearbeiter aber im Urlaub ist fühlt sich da momentan keiner zuständig.
Von daher auch meine Anmerkung, dass sich die Versicherung dazu leider nicht äußert.
Etwas was immer hilft:
Unfreundlich werden! Auf sein Recht bestehen! Mit Vorgesetztem sprechen!
Nur weil jemand im Urlaub ist kann das nicht zum Nachteil des Kunden sein.
Nach einer angemessenen Fristsetzung (schriftlich) würde ich eine Reparatur befürworten.
Gruß
A.
der Geschädigte kann und darf völlig frei disponieren, also natürlich auch reparieren.
Einziges Hindernis: evtl. kann es anschließend zu Nachweisproblemen kommen, da ja die Spuren verwischt sind.
Die Frage ist erst mal was es eigentlich für ein Gerät ist? Und ist die Reparetur aufwendiger als das Gerät Wert ist??
Und wenn das Gerät wieder dringend gebraucht wird dann muss es ja eh repariert oder neu nachgekauft werden.
Wenn der Sachvorgang eindeutig ist und das Gerät muss wieder genutzt werden und ein Nachweiß ist vorhanden durch Bilder, Kostenvoranschlag usw. dann könnte es repariert werden.
Es handelt sich dabei um eine Videokamera. Lt. Anruf bei der Werkstatt lägen die Reparaturkosten ca. 100€ unter dem Kaufpreis.
Nen Kostenvoranschlag gibt es nicht, nur die Fotos.
Aber den KV bekomme ich ja eh vorher, wenn ich das Gerät zur Reparatur bringe, richtig? Dann hätte ich ja noch nen Nachweis.
Die Camera wird nun zur Reparatur gebracht. Es wurden nochmal neue Fotos gemacht und ein Kostenvoranschlag in Auftrag gegeben. Das sollte wohl reichen.
Danke für eure Antworten.
Gruß
Meggy