sind volljährige kinder die in der ausbildung sind,in einer anderen stadt wohnen und dort eine eigene wohnung haben, bei den eltern bzw. stiefeltern haftpflichtversichert
sind volljährige kinder die in der ausbildung sind,in einer
anderen stadt wohnen und dort eine eigene wohnung haben, bei
den eltern bzw. stiefeltern haftpflichtversichert
Das steht im Vertrag drin. Üblich ist es.
Kinder sind bis zum Ende der Ausbildung und 1.Wohnsitz bei den Eltern in der Familienversicherung versicherbar… danach benötigen Sie eine eigene Versicherung.
… danach benötigen Sie eine eigene Versicherung.
Das stimmt so nicht. Es gibt immer mehr Tarife, die die Kinder auch nach der Ausbildung noch im elterlicehn Vertrag versichern, wenn sie unverheiratet sind und im Haushalt der Eltern wohnen.
Hallo,
sind volljährige kinder die in der ausbildung sind,in einer
anderen stadt wohnen und dort eine eigene wohnung haben, bei
den eltern bzw. stiefeltern haftpflichtversichert
Grundsätzlich ja, wenn sie in der Erstausbildung sind. Auch bei Wehr-und Ersatzdienst im direkten Anschluß sind sie mitversichert.
Allerdings sind Mietsachschäden nicht mit abgesichert, da es nicht der Erstwohnsitz des Versicherungsnehmers (Eltern oder Stiefeltern) ist.
VG René
Kinder sind bis zum Ende der Ausbildung und 1.Wohnsitz bei den
Eltern in der Familienversicherung versicherbar
bei den meisten Haftpflichttarifen sind die Kinder bis zum Ende Ihrer 1. Ausbildung mitversichert. Dies hat mit dem 1. Wohnsitz überhaupt nichts zu tun, denn in den meisten Universitätsstädten müssen sich die Studenten zwischenzeitlich auch mit Hauptwohnsitz anmelden.
danach benötigen Sie eine eigene Versicherung.
Dies kann man so pauschal nicht sagen.
Denn bei einigen Haftpflichttarifen sind alle Personen die zum Haushalt gehören mitversichert. Und dabei ist es völlig egal,
ob Kinder sich noch in der Ausbildung befinden, oder nicht!
Gruß
Hallo Rene,
Hallo,
sind volljährige kinder die in der ausbildung sind,in einer
anderen stadt wohnen und dort eine eigene wohnung haben, bei
den eltern bzw. stiefeltern haftpflichtversichertGrundsätzlich ja, wenn sie in der Erstausbildung sind. Auch
bei Wehr-und Ersatzdienst im direkten Anschluß sind sie
mitversichert.
Allerdings sind Mietsachschäden nicht mit abgesichert, da es
nicht der Erstwohnsitz des Versicherungsnehmers (Eltern oder
Stiefeltern) ist.
nicht ganz richtig, kommt auf den Haftpflichttarif an!
In einigen Tarifen sind auch die Mietsachschäden der Kinder in den Zweit-Wohnungen abgesichert.
VG René
Gruß
Hallo Norbert,
ja natürlich hat da jede gesellschaft so ihre eigenen Besonderheiten. Daher halte ich mich bei meinen Antworten immer an die allgemeinen Bedingungen.
Denn es gibt ja auch eine Gesellschaft, wo das Kind unabhängig vom Alter mitversichert ist, muss nur im Haushalt mitwohnen.
Und danke für den Hinweis mit den Mietsachschäden!
VG René