Privathaftpflichtversicherung - Forderungsausfall

Hallo.

Ich benötige eine Privathaftpflichtversicherung. Bei vielen Versicherungen gibt es einen zusatzbaustein Forderungsausfall. Der erscheint auf den ersten Blick und mit den argumenten der Versicherungsvertreter auch immer sinnvoll doch wo ich mir mal genauer das kleingedruckte durchgelesen habe fällt mir auf das in der regel die versicherung erst immer ab einen schadensfall von 2500 euro aufkommen. Nun das passt nur die zudem beispiel was ich häufig genannt bekomme: Ein Bekannter schmeisst bei Ihenn eine teure Vase oder elektrogegenstand herunter. Selbst wenn ich eine Vase oder ein Elektogerät für 5000 Euro hätte würde ich ja immer noch auf 2500 euro dann sitzen bleiben.

Ich bin diesem Baustein etwas skeptisch gegenüber möchte damit nicht sagen das er total sinnlos ist aber ein wirklich schlagendes argument oder beispiel das für den baustein spricht habe ich bisher nicht gehört.

Wer kann mir dies bezüglich Hilfe/einen Tipp geben?

Personenkreis: Single ohne kind

Hallo Cyberxan,

lös Dich mal von dem Gedanken, dass eine PHV irgendetwas mit Handys, Uhren oder Vasen zu tun hat. Es geht um existentielle Risiken, wie z.B. Behinderung oder Invalidität.

Und mit dem Hintergedanken schick gleich alle Versicherungsvertreter weg, die Dich mit 1 bis 3 Millionen abspeisen wollen, weil es dann ja „billiger“ sei. Ab fünf ist es o.k., zehn sollten es sein. Und kostet 3,50 mehr…

Gruß,
Andreas

Die Forderungsausfalldeckung ist in jedem Fall sinnvoll. Sie zahlt auch in dem von dir geschilderten Fall häufig den kompletten Schaden, sofern er über 2.500 EUR liegt, also nicht nur die Hälfte. Besonders wichtig ist sie aber in Fällen, bei denen es wirklich um große Summen geht. Stell dir einmal vor, jemand fährt dich mit seinem Fahrrad um und du musst ins Krankenhaus, kannst lange nicht arbeiten und hast vielleicht auf Dauer körperliche Einschränkungen. Wenn der Unfallgegner dann keine Haftpflichtversicherung hat (und auch kein Geld), kannst du über die Forderungsausfalldeckung deine Forderung geltend machen.

Die Forderungsausfalldeckung tritt ein, wenn Ihnen jemand einen Schaden zufügt und von dem Schädiger ist nichts zu holen. D. h. kein Geld, keine Privathaftpflichtversicherung usw.
Gegen den Schädiger muss in der Regel ein rechtskräftiger Titel erwirkt werden. Wenn von dem Schädiger tatsächlich nichts zu holen ist, dann tritt die Forderungsausfalldeckung in Kraft. Ganz so einfach wie oben beschrieben ist es verständlicherweise nicht.
D. h. meine eigene Privathaftpflichtversicherung zahlt mein Schaden.
Es gibt allerdings auch Versicherer die die Forderungsausfalldeckung ab dem ersten Euro mitversichert haben (also ohne 2.500,-- EUR Selbstbeteiligung.