Hallo,
nach einem Einkauf konnte ich nicht mehr in meine Wohnung. Das Schloss klemmte. Habe mich dann mit voller Körperkraft gegen die Tür geworfen. Das Schloß ist ausgebrochen, aber die Tür war offen. Nun verlangt mein Vermieter Regulierung des Schadens. Tritt hier meine Privathaftpflichtversicherung ein?
Nur, wenn Mietsachschäden mitversichert sind. Werfen Sie einen Blick in Ihre AVB oder fragen Sie Ihren Versicherungsmakler.