Privathaftpflichtversicherung

Hallo alle!

Folgende Frage:

Ein Paar (nicht verheiratet und jeweils eine eigene Wohnung) zieht nun zusammen. Bislang hatte jeder eine eigene Haftpflichtversicherung.

Kann ein Lebensgefährte nun in die Versicherung des anderen aufgenommen werden und kann dann eben die andere (nicht mehr notwendinge) Versicherung während des lfd. Jahres gekündigt werden?

Viele Dank für eure Antworten (evtl. mit §§).

Florian

Hallo Florian,

Kann ein Lebensgefährte nun in die Versicherung des anderen
aufgenommen werden und kann dann eben die andere (nicht mehr
notwendinge) Versicherung während des lfd. Jahres gekündigt
werden?

das sollte mit den Vertretern der Versicherungen geklärt werden. Theoretisch geht das, wie z.B. als meine damalige Freundin und jetzt Frau zu mir zog, wurde sie in meine Hausratversicherung aufgenommen, wir verloren dabei aber die gegenseitigen Ansprüche.
Mit der Haftpflicht reichte ein kurzes Telephonat mit meinem Vertreter und die Police wurde umgeschrieben auf häusliche Gemeinschaft und so war sie auch versichert.

Gandalf

Hallo alle!

auch Hallo,

Folgende Frage:

Ein Paar (nicht verheiratet und jeweils eine eigene Wohnung)
zieht nun zusammen. Bislang hatte jeder eine eigene
Haftpflichtversicherung.

Kann ein Lebensgefährte nun in die Versicherung des anderen
aufgenommen werden und kann dann eben die andere (nicht mehr
notwendinge) Versicherung während des lfd. Jahres gekündigt
werden?

Viele Dank für eure Antworten (evtl. mit §§).

Florian

§§ gibt es hierzu keine. Es ist eine Vereinarung, dass der Vertrag mit den älteren Rechten aufrecht erhalten wird und der mit den jüngeren Rechten kann per sofrt aufgehoben werden. Schicke hierzu eine Kopie des älteren Versicherungsscheines an den jüngeren Versicherer und bitte ihn, den Vertrag aufgrund der geschilderten Umstände auf zu heben. An den VR mit den älteren Rechten schickst du eine Koie der anderen Police und beantr. den Einschluß des Partners in den Vertrag, ggf. Verbunden mit einer Umstellung von Single auf Familiendeckung. Den Rest machen die Versicherer untereinander.

Grüße

Michael

Hallo,

die Versicherer haben untereinander ein Abkommen, dass in diesen Fällen die jüngere, später abgeschlossene Haftpflichtversicherung sofort aufgehoben werden kann. Dies muss aber idR schriftlich unter Angabe der Versicherungsscheinnummer der älteren Versicherung bei der jüngeren beantragt werden. Ein Nachteil, der nicht unerwähnt bleiben sollte: Bei Zusammenlegung von zwei Haftpflichtversicherungen zu einer Familienhaftpflichtversicherung sind zukünftige Hafttpflichtschäden der Partner untereinander ausgeschlossen.

Bei der Hausratversicherung sieht es etwas anders aus. Da die Hausratgegenstände bei der Auflösung der Wohnung nicht weggeschmissen werden, nimmt man im Prinzip seine Hausratversicherung in die gemeinsam genutzte Wohnung mit. Die Frage ist dann, ob die Versicherungssummen zusammenaddiert nicht viel zu hoch sind. Hat der bisherige Alleinbewohner die Versicherung nach Quadratmetern und mit Unterversicherungsverzicht abgeschlossen, besteht normalerweise kein Bedarf mehr für die Hausratversicherung desjenigen, der in die Wohnung neu einzieht. Dann kann man auch diese Hausratversicherung mit sofortiger Wirkung aufheben lassen. Hatte der bisherige Bewohner nur eine sehr geringe Versicherungssumme (entsprechend des tatsächlichen Hausrats ausgerechnet) so bleiben beide nebeneinander bestehen. Dieser Zustand ist allerdings auf Dauer nicht sehr erfreulich. Hier sollte man sich mit den Versicherungen in Verbindung setzen, um eine einheitliche und klare Lösung zu finden.

Gruß Holger

Guten morgen,

interessant ist auch die Beurteilung der Bedingunswerke der
beiden Haftpflichtversicherungen. Wenn die ältere Versicherung
niedrige Deckungssummen hat oder andere ältere eingeschränkte
Leistungsmerkmale,die neue aber höhere Deckungssummen oder ein
neueres Bedingungswerk und eine niedrigere Prämie, dann wäre
es zu prüfen, ob eine ordentliche Kündigung der älteren
Versicherung zum Ablauf der optimalere Weg ist. Schaut doch
mal in Eure Policen rein. Bei Fragen helfe ich gerne weiter.
Gruß
Martin

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Na, da wäre ich mal vorsichtig. Es ist richtig, daß der ältere Vertrag bestehen bleibt, jedoch sollte man es sich sehr gut überlegen, ob man in einer nicht ehelichen Gemeinschaft seine eigene Haftpflicht kündigt. Der in den Vertrag mit eingeschlossene Lebenspartner ist gegen Schäden gegenüber seinem Partner NICHT versichert, z.B. beide gehen zum Skifahren und der eingeschlossene Partner verletzt den Versicherungsnehmer. Hubschrauber, Krankenhaus, Arbeitsausfall etc. muß der eingeschlossene Partner aus der eigenen Tasche zahlen, was leicht in die 10000€ gehen kann. Da sollte man sich schon fragen, ob es sich wirklich rentiert, die paar Euro für eine eigene Haftpflicht zu sparen.
Gruß
Matthias

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Hallo! (Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!)

Ein Nachteil, der nicht unerwähnt
bleiben sollte: Bei Zusammenlegung von zwei
Haftpflichtversicherungen zu einer
Familienhaftpflichtversicherung sind zukünftige
Haftpflichtschäden der Partner untereinander ausgeschlossen.

Na, da wäre ich mal vorsichtig. Es ist richtig, daß der ältere
Vertrag bestehen bleibt, jedoch sollte man es sich sehr gut
überlegen, ob man in einer nicht ehelichen Gemeinschaft seine
eigene Haftpflicht kündigt. Der in den Vertrag mit
eingeschlossene Lebenspartner ist gegen Schäden gegenüber
seinem Partner NICHT versichert, z.B. beide gehen zum
Skifahren und der eingeschlossene Partner verletzt den
Versicherungsnehmer.

Genau das hatte ich, wenn auch nicht so ausführlich, gesagt.

Gruß Holger