Hallo Leute,
nachdem ich mich nun schon durch zig Foren gelesen habe, aber keine genaue Antwort auf meinen Sachverhalt finden konnte, wende ich mich an euch.
Folgender Sachverhalt:
Person A ist bei einem Bekannten in seinem Auto mitgefahren (Person A = Beifahrer). Beim öffnen der Beifahrertür, das Auto stand bereits, habt Person A durch zu viel Kraft den Türhebel im Innenbereich beschädigt/abgerissen.
Frage:
Kommt hierfür die private Haftpflicht von Person A auf, da diese ja in dem Auto des Bekannten einen Schaden angerichtet hat? Ich kann mir nicht vorstellen, dass dafür die KfZ-Haftpflicht des Fahrers/Bekannten in Regress genommen wird.
Kann mir jemand von ähnlichen Schadenersatzansprüchen berichten und wie sie verlaufen sind?
Danke,
Gruß Lotzifant