nachdem ich mich nun schon durch zig Foren gelesen habe, aber keine genaue Antwort auf meinen Sachverhalt finden konnte, wende ich mich an euch.
Folgender Sachverhalt:
Person A ist bei einem Bekannten in seinem Auto mitgefahren (Person A = Beifahrer). Beim öffnen der Beifahrertür, das Auto stand bereits, habt Person A durch zu viel Kraft den Türhebel im Innenbereich beschädigt/abgerissen.
Frage:
Kommt hierfür die private Haftpflicht von Person A auf, da diese ja in dem Auto des Bekannten einen Schaden angerichtet hat? Ich kann mir nicht vorstellen, dass dafür die KfZ-Haftpflicht des Fahrers/Bekannten in Regress genommen wird.
Kann mir jemand von ähnlichen Schadenersatzansprüchen berichten und wie sie verlaufen sind?
es könnte sich auch um einen Ermüdungsbruch handeln, das läßt sich leicht an der Bruchfläche erkennen. Wenn ich der Schadengutachter wäre, würde ich mir das Teil zuschicken lassen und prüfen.
In dem Fall wäre es allerdings so, dass auch „Person A“ nicht haftpflichtig wäre.