meine Privatpflichtversicherung möchte für die Schäden die an der
Mietsache-Wohnung meines Vermieters: Parkettfußboden (Wasser), Türen
(Kratzer), Badewanne(Kratzer), die meine zwei Katzen verursacht
haben, nicht aufkommen.
Sie schreiben:…erstreckt sich grundsätzlich auch auf die
gesetzliche Haftpflicht aus Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen
zu privaten Zwecken gemieteten Räumen und Gebäuden.
Ausgenommen hiervon sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung,
Verschleiss und übermäßiger Beanspruchung.
Wir verweisen insoweit auf die in Ziff. IV 2 a (1) der
Risikobeschreibung getroffene Regelung.
Ich kann dies nicht nachvollziehen, da es sich ja nicht um Abnutzung,
Verschleiss usw. handelt, sondern um Schäden, die meine Katzen
verursacht haben, indem sie Blumentöpfe herunterwarfen (Badezimmer),
gefüllte Blumenvasen (Wohnzimmer), und die Türen zerkratzten als sie
den Raum nicht verlassen konnten; z.B.: wenn ich meine Einkäufe in
die Wohnung brachte. Ich konnte sie noch nicht ins Freie lassen, sie
waren noch nicht geimpft und kastriert.
Ich habe schon Widerspruch eingelegt.
Sie schrieben zurück, ob ich ihren letzten Brief nicht erhalten
hätte, Inhalt siehe oben, und übersandten ihn als Kopie nochmals.
Was soll-kann ich jetzt tun?
Der Vermieter besteht auf Schadensregulierung nach Auszug.
D.h. Parkettboden abschleifen und versiegeln, Badewanne??? und die
Türen abschleifen und streichen.
Für ihre Hilfe danke ich ihnen,
mit freundlichen Grüßen
Heike Fischer
PS: Ich habe die Versicherung auch zweimal aufgefodert einen
Vertreter zur Begutachtung vorbei zu schicken.
Sie haben darauf nicht reagiert.
Muss man die Schäden nicht melden, sobald sie eingetreten sind? Mir kommt es so vor, als wenn du am ausziehen bist und der Rechtsschutzversicherung nun eine Endabrechnung auf den Tisch legst!
Gruß
Falke
PS: Wie kann eine Katze mit ihren Samtpfoten eine Badewanne verkratzen?
in meinen Augen erscheint dies auch eher wie eine „warme“ Sanierung.
Die Schäden sind unverzüglich anzuzeigen, anderenfalls sind es dauerhafte Einwirkungen und darauf beruft sich letztlich auch die Versicherung („Verschleiß, Abnutzung“) in meinen augen zu Recht.
Du hast offensichtlich die durch Deine frei in der Wohnung laufenden Katzen verursachten Schäden längere Zeit hingenommen, ohne etwas wirksames dagegen zu tun. Gegen solche grob fahrlässig herbeigeführten Schäden tritt keine Versicherung ein. Der Versichterte hat stets die Pflicht, Schäden vorzubeugen und diese möglichst gering zu halten. (Teppich auf den Boden legen, Blumentöpfe gegen Absturz sichern, Türen mit einer davorgehängten Matte schützen…)
Da könnte ich ja auch meine von meinen Degus (Nager) beschädigten Möbel über die Hausratversicherung erneuern lassen und einen angenagten Kabelkanal über die Haftpflicht, obwohl ich sie selber rumlaufen lassen habe.
Hallo,
anscheinend habt ihr meinen Beitrag vollkommen falsch verstanden.
Die Sache läuft seit MÄRZ! Ständiger Briefwechsel!
Ich habe versucht die Mietsachen zu schützen, indem ich die Blumentöpfe mit großen Kieselsteinen beschwerte, und in den meisten Räumen Decken ausgelegt habe, um den Boden zu schützen.(Ich wollte Teppichboden,jedoch hat der Vermieter vor meinem Einzug Laminat, Parkett und Fliesen bevorzugt und meinen Wünschen diesbezüglich nicht entsprochen!)Aber habt ihr schon einmal zwei schildpattfarbene Katzen euer eigen genannt??? Wild,verspielt und verschmust…tolle Mischung.
Meine Lieben durften noch nicht raus, da sie noch nicht kastriert waren; nun sind sie ruhig,drauußen rumtoben ist halt toll
Ich wohne noch immer hier.
Hat mich verletzt, dass ihr einfach Behauptungen aufgestellt habt, ohne vorher nachzufragen
deine Einwände sind nachvollziehbar, jedoch so nicht richtig.
Du hast die Aufsichtspflicht über die „Tätigkeiten“ der Katzen. Dem hast du aus nachvollziehbaren Gründen nicht entsprochen. Du hast versucht den Schaden zu verhindern, doch das war nicht genug. Die Schäden sind da. Du hast als „Risiko“ Katzen in die Wohnung genommen, dieses Risiko ist so nicht durch die Versicherung gedeckt, dies hat sie dir mitgeteilt. Es gibt (natürlich teure) Halterversicherungen für Tiere, ob für Katzen weiß ich nicht, ist eh zu spät.
Du bist in jedem Fall für diese Schäden selbst zur Verantwortung zu ziehen. Also mußt du diese auch selbst bezahlen. So weh wie das tut. Jetzt mit Vergleichen zu kommen, ist leicht, hilft dir aber ganz und gar nicht. Vielleicht hilft dir der Gedanke: Katzen sind im Sinne des Gesetzes „Sachen“, also so was wie dein Tisch oder Schrank. Du hast für alles, was sie tun geradezustehen.
Ausgenommen hiervon sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung,
Verschleiss und übermäßiger Beanspruchung.
Wir verweisen insoweit auf die in Ziff. IV 2 a (1) der
Risikobeschreibung getroffene Regelung.
da Katzen in einer Wohnung nichts ungewöhnliches sind, machen die auch gewöhnliche Sachen (eben wie von dir beschrieben), damit ist es maximal stärkerer Verschleiß als üblich, aber bedingungsgemäß ausgeschlossen.
Was soll-kann ich jetzt tun?
Der Vermieter besteht auf Schadensregulierung nach Auszug.
D.h. Parkettboden abschleifen und versiegeln, Badewanne??? und
die Türen abschleifen und streichen.
So sieht es wohl aus, der Vermieter hat ein Recht darauf, dass seine Wohnung im ordentlichen Zustand übergeben wird.
PS: Ich habe die Versicherung auch zweimal aufgefodert einen
Vertreter zur Begutachtung vorbei zu schicken.
Sie haben darauf nicht reagiert.
Das werden die auch nicht tun, schließlich besteht kein Versicherungsschutz für diesen Fall. Dann wird die Versicherung auch kein Geld ausgeben für diese Begutachtung. Nachweispflichtig für den Schaden bist du als Versicherungsnehmerin.
eine Haftpflichtversicherung soll i.d.R. „plötzlich unerwartete Ereignisse“ abdecken, die finanzielle Folgen nach sich bringen.
Ob man bei Katzen mit gewissen Schäden rechnen muss - davon gehe ich mal aus. Spätestens bei dem ersten Schaden muss man gewisse Vorkehrungen treffen, damit weitere Schäden ausbleiben. Wurde dies unterlassen, kann man wohl davon ausgehen, dass der Halter sich der Gefahr bewußt war und entsprechend nicht reagiert hat - für Schäden also selbst verantworlich ist.
so ganz kann ich deiner Argumentation nicht folgen.
Hunde sind auch gewöhnlich in einer Wohnung… reden wir mal von kleineren…
und deren Schaden ist aber über die PHV abgedeckt… wenn es ein Mietsachschaden ist…
auch wenn sie Sachen sind… die Schäden wären durch die PHV gedeckt. Das Problem besteht nur darin… es fehlt an der Plötzlichkeit des Schadens. Jeder Schaden an sich hätte sofort einer eigene Schadenmeldung bedarf.
Hallo Heike,
ich verstehe die Versicherung nicht? Die Sache mit der Blumenvase und dem Parkett und dem Blumentopf auf die Badewanne ist MM nach, ein voll versicherter Schaden. Anderes Beispiel hierfür wäre ein umwerfen einer Reinigungsflasche, die den Teppich zerstört.
Bei der Tür erkenne ich deine Mithaftung (Obliegenheiten des Versicherungsnehmers-Schadenminderung-etc.), da die Katzen (wie ich dein Posting verstehe), mehrere male an diesen Türen gekratzt haben und du bereits erkennen konntest, das ein größerer Schaden entstehen wird.
Also, noch mal ein Schreiben an die Versicherung in Sachen des Parketts und Badewanne, mit Verweis auf die Plötzlichkeit der Entstehung und nicht Verschleiß!!!
Natürlich hast du dumme Karten, wenn die Katzen schon vorher Blumenvasen umgeworfen haben. Siehe auch hier die Regelung zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers.
Ich hoffe, das du dich mit der Versicherung einigst und etwas positives für dich herauskommt.
Die Sache läuft seit MÄRZ! Ständiger Briefwechsel!
Hat der Versicherer die Regulierung abgelehnt, besteht kein Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer diesen nicht gerichtlich geltend macht.