Privathaftplichtschaden nach Gutachten abbrechnen?

Hi,

meine Freundin hat mir aus Versehen beim Aussteigen eine Delle in die Beifahrertür meines Autos geschlagen.
Kann ich jetzt einfach einen Gutachter bestellen der mir den Schaden beschreibt und diese Gutachten dann einfach an die Haftplichtversicherung meiner Freundin senden?
Wird mir das Gutachten dann auch von der Versicherung des Unfallgegners gezahlt?

Danke für jede antwort

Grüsse

Thomas

Hallo Thomas,
du hast natürlich das recht, ein Gutachten anzufertigen und nach diesem Gutachten deinen Schaden bezahlen zu lassen (abzgl. Steuer, Verbringung zum Lackierer). Letztendlich sollte aber erstmal die Haftung geklärt werden. D.h., lebt deine Freundin bei dir? Wurde der versicherung schon eine Schadenanzeige eingereicht? Hat die versicherung den Schaden geprüft? Wurden eventuelle Stellproben vorgenommen, etc.?

Fragend
Martin

Tip: Versicherung sollten auch die Möglichkeit bekommen, ihren eigenen Gutachter hinzuschicken.

Hi,
erstmal danke für die Antwort.
Wenn meine nicht bei mir lebende Freundin den Schaden ihrer Versicherung meldet, schreibt diese mich dann bestimmt an, und ich muss einen Fragebogen ausfüllen, welchen ich dann mit der Rechnung der Werkstatt zurückschicken müsste oder? Dann kann ich mir doch keinen Gutachter mehr holen?

grüsse thomas

Hallo Thomas,
wenn du den Bogen erstmal ausfüllst und der Versicherung die Möglichkeit gibst die Haftung deiner Freundin zu klären, kannst du ja immer noch das Gutachten beauftragen (Darlegung deiner Ansprüche in einem versicherten Schadenfall). Ich wollte nur darauf hinweisen, das erstmal die Haftung und Deckung in dem Versicherungsfall geklärt sein sollten, bevor Kosten produziert werden. Wenn keine Haftung und Deckung vorhanden wäre, würdest du auf den Kosten die bißher angefallen sind sitzen bleiben.

Gruß

Martin