Mir liegt zur Privathaftung bei einer GmbH eine für mich völlig neue Aussage vor, die ich so nicht glauben mag.
Zwei Personen haben eine GmbH mit dem halben Stammkapital gegründet (insgesamt sind jetzt also 12500 € hinterlegt). Die Eintragung ins Handelsregister ist erfolgt. Mir ist bis dato bekannt gewesen, daß beide Teilhaber der Firma jetzt nur gesamtschuldnerisch mit insgesamt 25.000 € haften. Laut Aussage der „versierten Quelle“ soll dies angeblich aber erst der Fall sein, sobald das gesamte Stammkapital eingezahlt ist. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen angeblich beide Teilhaber noch privat haftbar gemacht werden können (wie bei z.B. einer GbR). Kann mir jemand diese gewagte These bestätigen oder sie widerlegen?
im falle das die gmbh probleme bekommt, muss der geschäftsführer der gmbh die gesellschafter auffordern die ausstehende einlage zu erbringen.
ergo: der GF (meist auch ein gesellschafter) treibt FÜR die gesellschaft geld ein. wenn ein gesellschafter kein bares hat, kann es sein das auch ein einfamilienhaus dran glauben muss (gibt ja auch gmbh’n mit mehr als 25TEUR stammkapital).
die gläubiger der gmbh können sich nicht an die gesellschafter wenden. durchgriffshaftung gibts nur bei groben verschulden und dann auch nur punktuell (bsp. steuerhinterziehung, gläubigerbegünstigungen, kreditbetrug etc.)