Privatinsolvens trotz vorliegender Bürgschaft?

Hallo, schönen guten Tag!

Ich habe folgendes Problem:
Nach 18-jähriger Ehe möchte ich mich von meinem Mann trennen.
Vor ca. 17 Jahren, haben wir bei meinen Eltern am Haus angebaut. Meine Eltern finanzierten den Rohbau, den mein Mann zum größten Teil selbst baute. Wir haben damals einen gemeinsamen Kredit in Höhe von 110.000 DM aufgenommen. Dafür haben wir von meinen Schwíegereltern einen Grundbucheintrag in gleicher Höhe auf deren Mehrfamilienhaus erhalten. Aktuell besteht aus diesem Kredit noch eine Restschuld von rund 47.000,- EURO. Hier stellt sich für mich schonmal die Frage: Kann das überhaupt sein? Wir zahlen nun seit 17 Jahren einen Kredit zurück von umgerechnet 55.000,- EURO und heute stehen immer noch 47.000,- EUR offen. Ich muss hier allerdings dazu sagen, dass es sich um kleine Raten handelt. Zu DM-Zeiten zahlten wir monatlich 650,- EUR zurück, heute sind es rund 333,- EUR.

Zwischenzeitlich war ich selbstständig. Leider ist es mir nicht gelungen, das Unternehmen wirtschaftlich zum Erfolg zu bringen. Es haben sich Schulden angesammelt, die sich auf über 30.000,- EUR belaufen. Meine Schwiegereltern waren so lieb und haben mich auch hier mit einer Bürgschaft unterstützt, damit ich nicht gleich in Insolvenz gehen musste. Was ich vielleicht aus heutiger Sicht besser getan hätte. Dieser Kredit läuft nur auf mich.

Nun zu meiner Frage: Ich war bereits bei der Schuldnerberatung. Dort wurde mir „empfohlen“, einen Antrag auf Privatinsolvenz zu stellen. Das würde ich auch gerne machen. Welche Frage aber offen blieb, ist die, wie verhält es sich mit der Bürgschaft meiner Schwiegereltern? Kann ich überhaupt in Privat-Insolvenz gehen und was kommt dann auf meine Schwiegereltern zu? Ich möchte ja nicht, dass sie für meine Unzulänglichkeiten aufkommen. Mein Mann muss bei uns ausziehen. Da kann und will ich auch nicht verlangen das er weiterhin für etwas bezahlt, wovon er nichts mehr hat. Wir verdienen leider beide nicht soviel, als das wir für die Kosten weiterhin aufkommen können. D. h. auch er wird wahrscheinlich Insolvenz anmelden müssen.

Noch ist dazugekommen, dass ich aus gesundheitlichen Gründen meinen bisherigen Job nicht mehr ausüben kann. Z. Zt. erhalte ich Krankengeld. Aber das ist ja auch kein Dauerzustand. Ein Teilzeitjob wurde mir jetzt angeboten. Das sind aber nur 600,- EUR. Damit kann ich gerade mal die Miete zahlen. Das ist nämlich auch noch so ein Ding. Meine Eltern haben zwar die Kosten des Rohbaus damals übernommen, tragen das Darlehen aber mit unserer Mietzahlung ab.

Ich stehe im Moment vor einem riesigen Berg und weiß nicht so ganz, wie ich das ganze bewältigen soll. Nur eines weiß ich sicher, dass ich - nur aufgrund der finanziellen Situation - nicht mehr mit meinem Mann zusammenbleiben möchte.

Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich am besten verfahre und was in etwa auf mich, bzw. auf meine Schwiegereltern zukommt. Können Sie evt. noch von der Bürgschaft zurück treten, da sich die Familienverhältnisse ja nun geändert haben?
Ich bin wirklich sehr dankbar für jegliche Hilfe!

Herzliche Grüße
W. I.

Hallo, schönen guten Tag!

Ich habe folgendes Problem:
Nach 18-jähriger Ehe möchte ich mich von meinem Mann trennen.
Vor ca. 17 Jahren, haben wir bei meinen Eltern am Haus
angebaut. Meine Eltern finanzierten den Rohbau, den mein Mann
zum größten Teil selbst baute. Wir haben damals einen
gemeinsamen Kredit in Höhe von 110.000 DM aufgenommen. Dafür
haben wir von meinen Schwíegereltern einen Grundbucheintrag in
gleicher Höhe auf deren Mehrfamilienhaus erhalten. Aktuell
besteht aus diesem Kredit noch eine Restschuld von rund
47.000,- EURO. Hier stellt sich für mich schonmal die Frage:
Kann das überhaupt sein? Wir zahlen nun seit 17 Jahren einen
Kredit zurück von umgerechnet 55.000,- EURO und heute stehen
immer noch 47.000,- EUR offen. Ich muss hier allerdings dazu
sagen, dass es sich um kleine Raten handelt. Zu DM-Zeiten
zahlten wir monatlich 650,- EUR zurück, heute sind es rund
333,- EUR.

Zwischenzeitlich war ich selbstständig. Leider ist es mir
nicht gelungen, das Unternehmen wirtschaftlich zum Erfolg zu
bringen. Es haben sich Schulden angesammelt, die sich auf über
30.000,- EUR belaufen. Meine Schwiegereltern waren so lieb und
haben mich auch hier mit einer Bürgschaft unterstützt, damit
ich nicht gleich in Insolvenz gehen musste. Was ich vielleicht
aus heutiger Sicht besser getan hätte. Dieser Kredit läuft nur
auf mich.

Nun zu meiner Frage: Ich war bereits bei der
Schuldnerberatung. Dort wurde mir „empfohlen“, einen Antrag
auf Privatinsolvenz zu stellen. Das würde ich auch gerne
machen. Welche Frage aber offen blieb, ist die, wie verhält es
sich mit der Bürgschaft meiner Schwiegereltern? Kann ich
überhaupt in Privat-Insolvenz gehen und was kommt dann auf
meine Schwiegereltern zu? Ich möchte ja nicht, dass sie für
meine Unzulänglichkeiten aufkommen. Mein Mann muss bei uns
ausziehen. Da kann und will ich auch nicht verlangen das er
weiterhin für etwas bezahlt, wovon er nichts mehr hat. Wir
verdienen leider beide nicht soviel, als das wir für die
Kosten weiterhin aufkommen können. D. h. auch er wird
wahrscheinlich Insolvenz anmelden müssen.

Noch ist dazugekommen, dass ich aus gesundheitlichen Gründen
meinen bisherigen Job nicht mehr ausüben kann. Z. Zt. erhalte
ich Krankengeld. Aber das ist ja auch kein Dauerzustand. Ein
Teilzeitjob wurde mir jetzt angeboten. Das sind aber nur 600,-
EUR. Damit kann ich gerade mal die Miete zahlen. Das ist
nämlich auch noch so ein Ding. Meine Eltern haben zwar die
Kosten des Rohbaus damals übernommen, tragen das Darlehen aber
mit unserer Mietzahlung ab.

Ich stehe im Moment vor einem riesigen Berg und weiß nicht so
ganz, wie ich das ganze bewältigen soll. Nur eines weiß ich
sicher, dass ich - nur aufgrund der finanziellen Situation -
nicht mehr mit meinem Mann zusammenbleiben möchte.

Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich am besten verfahre
und was in etwa auf mich, bzw. auf meine Schwiegereltern
zukommt. Können Sie evt. noch von der Bürgschaft zurück
treten, da sich die Familienverhältnisse ja nun geändert
haben?

Soviel ich weiss die Bürgschaft bleibt bestehen.Die Banken lassen auch mit sich reden(hatte ich auch schon durch)Die Insolvens ist schon von deiner Sicht das beste.Deine schwiegereltern bleiben auf den Kosten sitzen.

Hallo,

bitte haben Sie dafür Verständnis, dass eine Einschätzung ohne Kenntnis aller Belange ausnehmend schwierig ist! So haben sich mir bereits beim Durchlesen viele Fragen gestellt, die anonym und über ein Portal gar nicht abgearbeitet werden können.

Die Einschätzung der Schuldnerberatung verstehe ich so nicht.

  1. Kredit und Grundbucheintrag Ihrer Schwiegereltern.

Die Restsumme kann möglich sein. Bei solchen Kreditgeschäften fallen horrende Zinsbeträge an, die erst einmal beglichen werden. Dies steht in Ihren Kreditverträgen. In der Regel beträgt die Tilgung 1 % bis 2,5 % Bei den niedrigen Raten ist von einer Tilgungsrate von 1 % auszugehen. Die Laufzeit dieses Vertrages muss auch im Darlehensvertrag stehen. Die ersten Jahre zahlt man fast ausschließlich auf Zinsen. Hier kann Ihnen Ihr Bankberater genauestens Auskunft geben (die Bank, bei dem Sie dieses Darlehen haben).

Durch die Eintragung als Grundschuld bei Ihren Schwiegereltern, haften diese als Sicherheit für die Bank. Wenn Sie also zahlungsunfähig werden, holt sich die Bank das Geld von Ihren Schwiegereltern; zur Not über eine Veräußerung des Hauses, da dies ja als Sicherheit (= Grundschuld) für Ihr Darlehen steht.

  1. Selbständigkeit

Wichtig ist zu wissen, in welcher Form Sie selbständig waren. Mit einer GmbH oder UG haften sie ja „nur“ in Form der Haftungsbeschränkung für Schulden (25.000 € od. 1.000 €)
Hatten Sie ein reines Privatunternehmen haften sie selbstverständlich voll.

  1. Noch-Ehemann

Ihr Mann haftet für den Anbaukredit ebenfalls zu 100%. Erst wenn auch er die Zahlung darauf einstellt, würde er ganu so zur Kasse gebeten. Wäre bei ihm ebenfalls nichts zu holen, würde der Darlehnsgeber wieder auf die gesicherte Grundschuld bei Ihren Schwiegereltern zurück greifen!

  1. Verbraucherinsolvenz

In Ihrer Situation hätte die Verbraucherinsolvenz den Nachteil, dass sie Ihre Schwiegereltern sofern Ihr Nochehemann den Verbindlichkeiten ebenfalls nicht mehr nachkommt „voll und ganz mit reinreißen“ würden! Denn: es darf dort keine „Gläubigerbevorteiligung“ geben. Sie würden sich nach Insolvenzordnung strafbar machen, wenn Sie diesen Kredit weiter tilgen würden (Versagung der Restschuldbefreiung als Folge!).

Ich schreibe nun einfach mal die Fragen auf, die mir beim Lesen Ihrer Problematik kamen:

Wo sind Ihre eigenen Eltern und der Noch-Ehemann in diesem Sachverhalt?
Kann der Anbau veräußert werden? Die Eltern zahlen mit Ihrer Miete das Darlehen, aber die Haftung übernehmen die Schwiegereltern? (merkwürdige Regelung)
Wem gehört der Anbau grundbuchlich? - den Eltern? oder den Schwiegereltern?

Ich würde Ihnen raten, erst einmal eine „saubere Trennung“ vorzunehmen und sich auf ihre eigenen Beine einschließlich sozialer Unterstützung zu stellen, und wenn es auch HARTZ IV oder Sozialhilfe ist, mit eigener Mietwohnung getrennt von Eltern und Schwiegereltern und Mann.
Dann können Ihre Eltern die Wohnung vermieten und mit den Mieteinnahmen weiter das Darlehen bedienen. Es würde dann nichts passieren! Sie müssen dann in die Verbraucherinsolvenz gehen, um Ihr Darlehen aus der Selbständigkeit zu befriedigen (sofern Sie nicht grundbuchlich als Eigentümer dieser Immobilie stehen!). Sie müssten sich dann lediglich „Kopf“ über die „über 30.000 €“ machen, die ohne Einkommen nicht zu stämmen sind. Hier ist wichtig, wie viele Gläubiger dahinter stehen und um was für Schulden es sich handelt!

Ein wieder anderes Thema ist Trennungsunterhalt oder Aufstockungsunterhalt für Sie aufgrund von Krankheit. Wenn Sie nachweislich über eine Schwerbehinderung verfügen oder Sie anerkannt krank sind, ist Ihr Mann verpflichtet, nach den ehelichen Verhältnissen Unterhalt zu zahlen. Es zahl keine Öffentliche Kasse, wenn diese Verpflichtung besteht.

Ich biete Ihnen an, über meine Homepage: http://www.verlandeferber.repage1.de/ Kontakt mit mir aufzunehmen.

Liebe W.I.
deine Geschichte hat mich mehrfach zum Kopfschütteln bewegt, das klingt nach einem riesigen Berg, bei der Schuldnerberatung warst du sicher schon in guten Händen.

Für die Abzahlung eures gemeinsamen Kredits bei der Bank gibt es einen Verlaufsplan. Es kann sein, dass ihr mit eurer Rate immer nur die Zinsen für das Darlehn bezahlt habt, aber den Kredit nicht entsprechend getilgt habt. Das kann dir die Bank genau vorrechnen. Wahrscheinlich habt ihr zu Zeiten als die Zinsen teuer waren, den Vertrag geschlossen.
Zu der Bürgschaft deiner Schwiegereltern, kann ich nur sagen Pech für die, denn der Bürge, deswegen heißt er Bürge zahlt die Schulden, wenn der Schuldner, nämlich du, nicht zahlungsfähig ist. Dein Mann hat auch Pech, er zahlt den Kredit alleine weiter, wenn ihr beide unterschrieben habt, kann die Bank sich entweder an ihn oder dich alleine wenden. Zusätzlich hat er durch seine Arbeit am Haus einen Muskelkredit gegeben, d.h. Kosten die Handwerker erbracht hätten, euch gespart. Wahrscheinlich gibt es dazu ja keinen Vertrag zwischen ihm und deinen Eltern, die im Grundbuch stehen.
Wenn du eine private Insolvenz einleitest, mussst du 6 Jahre alle Rechnungen nachweisen und dich an bestimmte Abläufe halten, das weiß die Schuldnerberatung. Wenn du kein Geld mehr hast, zahlen die anderen trotzdem weiter. Wenn dein Mann kein Geld hat und die Sicherheiten das Haus seiner Eltern sind, kann es sein, das diese ihr Haus an die Bank verkaufen müssen. prost Mahlzeit kann ich da nur sagen, alle sind ein großes Risiko eingegangen und alle stehen vor großen Problemen.
Die Lösung: alle an einen Tisch und alle Risiken besprechen, dringend mit den Banken verhandeln, die müssen mit ins Boot, sollten die Zahlungen der Kredite ausbleiben, werden sie diese die Zwangsversteigerung der Häuser auf die die Grundschuld eingetragen ist, anstreben, denen reicht ein Preis bei der Versteigerung, der die Schulden abdeckt. Der Mehrwert des Hauses ist denen egal. Kaufen wird niemand ein Haus, was ein Anbau ist, d.h. der Preis geht in den Keller. Ich würde empfehlen, dass deine Eltern den Anbau wenigsten vermieten können, um den Kredit weiter ablösen zu können. Wenn du aussteigst, wirst du von der Arge leben und die prüfen ebenfalss dein Vermögen.
Leider hast du nicht geschrieben, warum du dich trennen willst. Die Kredite sind euch über den Kopf gewachsen, was eine hohe Belastung für eure Ehe bedeutet. Wenn Lösungen der Finanzen in Sicht sind, kann das bei euch evtl. auch besser klappen. Bitte dazu noch einmal eine Info schicken. Ich berate eher im psychisch-seelischen Bereich. Habe dir aber geantwortet, weil ich eine ähnliche Situation mit meinem Lebensgefährten habe. Manchmal ist es besser zusammen zu bleiben und vielleicht eine Lösung für den Ehekonflikt bei der Eheberatung zu besprechen.
Ich hoffe, ich konnte dir ein bißchen helfen
liebe Grüße
Anke Löffelhardt

Hallo Weiris,

da kann Dir m.E. nur ein Fachanwalt helfen.

Tut mir leid, dass ich nicht anders antworten kann.

Viele Grüße

Thomas

Ok! Aber trotzdem lieben Dank Thomas!
Viele Grüße
Weiris

Hallo,

das ist so komplex, ich kann dir leidr nicht weiterhelfen, möchte dir aber empfehlen, dass du dir beim Amtsgericht (du must nachweisen, das du quasi insolvent bist, evtl. mit „Empfehlungsschreiben“ der Schuldnerberatung oder durch entsprechende Belege) einen kostenlosen Beratugnsschein für einen Fachanwalt für Familienrecht, der auch auf Beratungsschein abrechnet (VORHER ! nachfragen) wendest.
Frag auch mal in den einschlägigen Foren nach: elo, vatersein etc.
Alles Gute!
Karala

Hallo Weiris,

…wenn DU Deine Schulden nicht mehr zahlen kannst, wendet sich die Bank an den Bürgen. Ich kenne aber keine Bank, die den Bürgen (gerade in so einer Phase)
nicht in Regress nehmen würde.
Ich würde einen Fachanwalt kontaktieren.

Gruss
Knauffi

Sie müssen sich alle zusammensetzen und aurechnen was tatsächlich Sache ist.
Privatinsolvenz für Sie ,heisst für Ihre Schwiegereltern mit grosser Wahrscheinlichkeit , dass sie als Bürgen herhalten müssen und die Schulden begleichen müssen.
die Beträge die sie auf Ihr Haus abbezahlt haben sind doch sicher irgendwo dokumentiert.
evtl lässt sich die Rate verringern und Sie können beide Kredite langfristig bedienen.
Mit der Bank in Verbindung setzen vielleicht kann man beide Kredite zusammenschmeissen und mit eine Rate abbezahlen
Für das von Ihnen bewohnte Haus müssen die Bezitzansprüche vor der Trennung(am besten notariell, oder schriftlich festhalten) geklärt werden, dann können Sie Wohngeld beantragen sonst bekommen Sie nur für ein halbes Haus Zuschuss obwohl Sie ein ganzes bezahlen.
Viel Glück

Hallo,

da ihr Euch Scheiden laßt, braucht ihr einen Rechtsanwalt, wenn das ohne Streit geht, bleibt es bei einem, und die Kosten bleiben niedrig. der weiß dann auch wie mit den ganzen Schulden verfahren wird. evtl kann hier auch ein Schuldnerberater hellfen.
leider kenn ich mich damit nicht so gut aus.

viel Glueck …
Batman217

Hallo Weiris
Ich kann Dir leider bei Deinem Problem nicht weiter helfen,da ich mit Privatinsolvenz nichts zu tun hatte und habe.Aber eins, wenn Du Dir Scheiden lassen willst
solltes Du Dir einen Anwalt nehmen der kann Dir bestimmt Auskunft geben und helfen.
Wenn Du nicht so viel Verdienst kann der Anwalt Gerichtskosten Beihilfe beantragen und er kann Dir auch sagen was Deine Schwiegereltern erwartet.
Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen.
Gruß Seppel42

Hallo,

leider keine Ahnung, viel glück

Das ist aber alles sehr komplex und schwierig bei Dir.Warum hast Du all diese Fragen denn nicht an die Schuldnerberatung gestellt.Diese sind doch sehr nett und vertrauensvoll und kennen sich doch gerade bei diesen Thema gut aus.

Hallo Karin,

Du, ich habe diese Fragen bei der Schuldnerberatung gestellt. Die hatten darauf aber keine Antwort. Ausser, dass sie so einen Fall auch noch nicht hatten.
Heute bin ich auch schlauer und würde mich besser informieren. Damals haben wir uns auf unsere Eltern verlassen :frowning: Zu dumm!

Das ist aber alles sehr komplex und schwierig bei Dir.Warum
hast Du all diese Fragen denn nicht an die Schuldnerberatung
gestellt.Diese sind doch sehr nett und vertrauensvoll und
kennen sich doch gerade bei diesen Thema gut aus.

wie hoch war die Tilgung des Dahrlehens, in 17 jahren werden doch etwas mehr als 8000 Euro weg sein? Meine Nachberechnung war es eine Betrag von ca. 7% und einer Tilgung von ca. 0,5 %
Darüber kann man reden, obüber die 17 Jahre möglicherweise die Marküblichen Zinsen andere waren.

Wegen der Insolvenz und dem Anderen muss ich leider passen. Versucht eine Lösung welche für alle tragbar ist zu finden. der persönliche Frieden darf einem dabei auch etwas wert sein. Ihr macht das .

Alles gut

Gruß
EJWW

Eine Bürgschaft ist eine Bürgschaft. Da kann man nicht zurücktreten, die geänderten Familienverhältnisse spielen dabei keine Rolle.
Die Gläubiger werden bei Nichteinhalten der Zahlungsvereinbahrung sich bei den Bürgen melden; und diese sind verpflichtet zu zahlen.
Mir ist nicht ganz ersichtlich, wer bei dem Haus im Grundbuch steht; Sie schreiben von Ihren Haus, aber Sie zahlen Miete.
Sofern das Haus Ihnen oder Ihnen und Ihren Mann gehört; in dem Sinne, dass Sie auch im Grundbuch stehen, wird das Haus verkauft, oder ggf. Versteigert. Dann wird man sehen, ob die Hypothek abgetragen ist.
Der fehlende Betrag werden die Gläubiger dann von den Bürgen einfordern; wenn die Vermögen haben, werden die
in der Höhe sich von Eigentum trennen müssen. Ist der Verkaufserlös oberhalb der Grundschuld, und gehört das Haus Ihnen und Ihrern Mann je zur Hälfte, würde die Ihnen zustehende Häfte zur Tilgung der Schulden herangezogen. Würde das ausreichen, Ihre Schuld zu tilgen, wären Sie Schuldenfrei. Und das Verfahren wäre eingestellt.