So werden Bürger, die ohne eigenes Verschulden in Not geraten sind,
in die Sozialhilfe getrieben.
Herr Arbeits- und Wirtschaftsministers (damals noch Herr Clemens) sagte, wenn ich mich recht erinnere:
„Wer als Bürger in Not geraten ist, soll versuchen aus eigener Kraft wieder auf die Beine zu kommen“.
Oder habe ich da was falsch verstanden?
Hier meine Situationsdarstellung (chronologisch in Kurzform):
Mein Ehegatte gründete Ende1997 ein Zeitarbeitsunternehmen (GmbH).
Die Firma entwickelte sich sehr gut und erwirtschafte gute Gewinne.
Im Jahre 2002 gingen einige Kunden in Insolvenz oder zahlten die Rechnungen nicht.
Teilweise verkauften die Kunden ihre vor der Insolvenz stehenden Firmen an „spanische“ Aufkäufer,
somit waren sie nicht mehr zu belangen.
Für solche Fälle bekommt man nach ca. 1,5 bis 2 Jahren einen Gerichtstermin, der aber nichts bringt da die Kunden durch den Verkauf nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden können.
Mein Ehemann musste mit seiner GmbH, wegen der Höhe der offene Rechnungen an Kunden, Febr. 2003 selbst Insolvenz anmelden.
Nach dem Clement Moto „wer in Not geraten ist …“ gründete ich Mutter von 2 kleinen Kindern, im Mai 2003
eine ICH AG, Handel mit Waren im Internet. Das Geld für den Start habe ich mir bei Verwandten geliehen.
Die bei Verwandten geliehenen Gelder habe ich allesamt bereits zurückgezahlt.
Bis Mitte September 2004 konnten wir unseren Lebensunterhalt für 4 Personen mit meiner ICH AG bestreiten. Die Privatentnahmen lagen immer unterhalb der Pfändungsfreigrenze (damals 1679,99€).
Mein Gatte hat mich hierbei unterstützt. Er ist 50 % Schwerbeschädigt und findet selbst derzeit keine Anstellung.
Da mein Mann und ich seinerzeit für Kredite der GmbH gebürgt haben (Grundschuldeintrag für Hausbank), konnten wir nun unsererseits die privaten Forderungen (Hypotheken) nicht mehr erfüllen und mussten im Juli 2004 in die private Insolvenz, die im Juli 2004 eröffnet wurde.
Nun haben wir einen Insolvenzverwalter bekommen.
Dieser verlangte zunächst die Beschäftigung eines Steuerberaters, der somit zusätzliche Kosten verursacht hätte. Als ICH AG brauche ich aber keinen Steuerberater.
Zumal der Insolvenzverwalter selbst Wirtschaftsprüfer ist.
Ich habe seit der Gründung alle Meldungen und Vorsteuerzahlungen ans Finanzamt pünktlich erbracht.
Die Buchführung ist tagesaktuell.
Nachdem ich dem Insolvenzverwalter klargemacht habe, dass ich keinen Steuerberater als ICH AG brauche, abgesehen davon das ich diesen nicht bezahlen kann, teilte mir der Insolvenzverwalter mit, dass ER die ICH AG zwangsweise schließen werde.
Daraufhin habe ich beim Insolvenzgericht Einspruch gegen die zwangsweise Schließung eingelegt.
Das Insolvenzgericht hat dem Insolvenzverwalter am 24.09.04 zunächst die Schließung der ICH AG,
bis zur Gläubigerversammlung Anfang Oktober 2004 untersagt.
Somit konnte ich nach Aussage meines Rechtsanwaltes weiter arbeiten wie bisher.
Der Insolvenzverwalter war aber so „clever“ und hat am 22.09.04 das ICH AG-Bankkonto sperren und „Auskehren“ lassen.
Damit war ich, trotz gerichtlicher Untersagung, ohne Bankkonto, handlungsunfähig.
Das Gesetz zur Regelung der Insolvenzordnung gibt dem Insolvenzverwalter das Recht so zu handeln.
Die Bank hat daraufhin alle Konten gekündigt.
Am 05.10.2004 wurde die zwangsweise Stillegung meiner ICH AG durch die Gläubigerversammlung beschlossen.
Somit hatte ich keinerlei Einkommen mehr und musste mich arbeitslos melden und Hartz IV beantragen.
So schafft es der Gesetzgeber selbst, die Menschen die unverschuldet in Not geraten in die Sozialhilfe zu treiben.
Die Handlungsweise ist aus Sicht des Insolvenzverwalters verständlich, da jemand der Sozialhilfe bezieht nicht mehr vom Insolvenzverwalter kontrolliert werden muss. Denn das hätte er bei der ICH AG gemusst.
Die Kontrollen, des Insolvenzverwalter hätten bei mir sogar täglich erfolgen können.
Aber das ist ja Arbeit verbunden, die nicht bezahlt wird.
Also lieber ab in die Sozialhilfe.
Aber das war dem des Insolvenzverwalter nicht genug.
Meine Familie und ich wohnen sehr ländlich, entsprechend sind die öffentliche Verkehrsanbindungen.
Ich wurde vom der Agentur für Arbeit am 14.01.2005 zu einer Schulungsmaßnahme geschickt, die in der nächst größeren Stadt abgehalten wurde. Die Entfernung bis zur Schulungsmaßnahme beträgt 26 Km.
Mein Mann hatte ab dem 15.11.2005 eine Anstellung mit der arbeitsvertraglichen Vereinbarung, dass er auch Außendiensttermine mit seinem PKW wahrnehmen muss, bekommen.
Das habe ich dem Insolvenzverwalter unverzüglich bekannt gegeben.
Diese Tatsache hat den Insolvenzverwalter aber überhaupt nicht interessiert.
Dieser pfändete nun am 19.01.2005 den gemeinsam genutzten PKW.
Den PKW hat seinerzeit mein Gatte gekauft und auf meinen Namen angemeldet, da er zu diesem Zeitpunkt einen Firmenfahrzeug zur Verfügung hatte.
Der Insolvenzverwalter teilte nur mit, der PKW sei auf meinen Namen zugelassen und nicht auf den Namen meines Gatten. (Zulassung auf beide Partner geht nun mal nicht)
Nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 hätte der PKW pfändungsfrei gestellt werden müssen, da dieser zum Zwecke des Erwerbs benötigt wird. Das OLG Hamm hat in einem Urteil die Pfändungsfreiheit, bei einem gemeinsam genutzten PKW bestätigt.
Auch diese Tatsache hat den Insolvenzverwalter nicht interessiert.
Der Einspruch beim Insolvenzgereicht mit Hinweis auf das Urteil des OLG Hamm war vergebens, das Gericht stimmte dem Antrag des Insolvenzverwalters zur Pfändung des PKW zu.
Nach meiner Ansicht ist das rechtswidrig.
Dagegen kann ich mich leider nicht wehren, da mir die Mittel dazu fehlen.
Der PKW wurde am 09.02.2005 für die „gewaltige“ Summe von 2.500 € versteigert.
Daraufhin wurde mein Mann von seinem Arbeitgeber gekündigt.
Er konnte seinen Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag ohne PKW nicht mehr nachkommen.
Auch dass hat der Insolvenzverwalter geschafft.
Wir mussten nun ALG II beantragen und leben nun auf Kosten des Staates.
Aber damit war es für den Insolvenzverwalter noch nicht genug.
Da ich aus der ICH AG meinen Lebensunterhalt für 4 Personen bestritten habe, ohne die Pfändungsfreigrenze zu überschreiten, bezichtigt mich der Insolvenzverwalter der Unterschlagung und hat Strafanzeigeanzeige wegen „BANKROTT“ gegen mich erstattet.
Die Buchhaltungsunterlagen wurden seitens der Staatsanwaltschaft nicht einmal geprüft oder eingesehen.
Wer in Deutschland wirklich versucht sich aus eigener Kraft wieder aus dem „Dreck“ zu ziehen, der wird auf Grund der geltenden Gesetzgebung mit voller Wucht wieder in den „Dreck“ zurück und noch ein bisschen tiefer gestoßen.