Privatinsolvenz

So werden Bürger, die ohne eigenes Verschulden in Not geraten sind,
in die Sozialhilfe getrieben.
Herr Arbeits- und Wirtschaftsministers (damals noch Herr Clemens) sagte, wenn ich mich recht erinnere:
„Wer als Bürger in Not geraten ist, soll versuchen aus eigener Kraft wieder auf die Beine zu kommen“.
Oder habe ich da was falsch verstanden?

Hier meine Situationsdarstellung (chronologisch in Kurzform):
Mein Ehegatte gründete Ende1997 ein Zeitarbeitsunternehmen (GmbH).
Die Firma entwickelte sich sehr gut und erwirtschafte gute Gewinne.
Im Jahre 2002 gingen einige Kunden in Insolvenz oder zahlten die Rechnungen nicht.
Teilweise verkauften die Kunden ihre vor der Insolvenz stehenden Firmen an „spanische“ Aufkäufer,
somit waren sie nicht mehr zu belangen.
Für solche Fälle bekommt man nach ca. 1,5 bis 2 Jahren einen Gerichtstermin, der aber nichts bringt da die Kunden durch den Verkauf nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden können.

Mein Ehemann musste mit seiner GmbH, wegen der Höhe der offene Rechnungen an Kunden, Febr. 2003 selbst Insolvenz anmelden.

Nach dem Clement Moto „wer in Not geraten ist …“ gründete ich Mutter von 2 kleinen Kindern, im Mai 2003
eine ICH AG, Handel mit Waren im Internet. Das Geld für den Start habe ich mir bei Verwandten geliehen.
Die bei Verwandten geliehenen Gelder habe ich allesamt bereits zurückgezahlt.

Bis Mitte September 2004 konnten wir unseren Lebensunterhalt für 4 Personen mit meiner ICH AG bestreiten. Die Privatentnahmen lagen immer unterhalb der Pfändungsfreigrenze (damals 1679,99€).
Mein Gatte hat mich hierbei unterstützt. Er ist 50 % Schwerbeschädigt und findet selbst derzeit keine Anstellung.

Da mein Mann und ich seinerzeit für Kredite der GmbH gebürgt haben (Grundschuldeintrag für Hausbank), konnten wir nun unsererseits die privaten Forderungen (Hypotheken) nicht mehr erfüllen und mussten im Juli 2004 in die private Insolvenz, die im Juli 2004 eröffnet wurde.

Nun haben wir einen Insolvenzverwalter bekommen.
Dieser verlangte zunächst die Beschäftigung eines Steuerberaters, der somit zusätzliche Kosten verursacht hätte. Als ICH AG brauche ich aber keinen Steuerberater.
Zumal der Insolvenzverwalter selbst Wirtschaftsprüfer ist.
Ich habe seit der Gründung alle Meldungen und Vorsteuerzahlungen ans Finanzamt pünktlich erbracht.
Die Buchführung ist tagesaktuell.

Nachdem ich dem Insolvenzverwalter klargemacht habe, dass ich keinen Steuerberater als ICH AG brauche, abgesehen davon das ich diesen nicht bezahlen kann, teilte mir der Insolvenzverwalter mit, dass ER die ICH AG zwangsweise schließen werde.
Daraufhin habe ich beim Insolvenzgericht Einspruch gegen die zwangsweise Schließung eingelegt.
Das Insolvenzgericht hat dem Insolvenzverwalter am 24.09.04 zunächst die Schließung der ICH AG,
bis zur Gläubigerversammlung Anfang Oktober 2004 untersagt.

Somit konnte ich nach Aussage meines Rechtsanwaltes weiter arbeiten wie bisher.
Der Insolvenzverwalter war aber so „clever“ und hat am 22.09.04 das ICH AG-Bankkonto sperren und „Auskehren“ lassen.
Damit war ich, trotz gerichtlicher Untersagung, ohne Bankkonto, handlungsunfähig.
Das Gesetz zur Regelung der Insolvenzordnung gibt dem Insolvenzverwalter das Recht so zu handeln.
Die Bank hat daraufhin alle Konten gekündigt.

Am 05.10.2004 wurde die zwangsweise Stillegung meiner ICH AG durch die Gläubigerversammlung beschlossen.

Somit hatte ich keinerlei Einkommen mehr und musste mich arbeitslos melden und Hartz IV beantragen.

So schafft es der Gesetzgeber selbst, die Menschen die unverschuldet in Not geraten in die Sozialhilfe zu treiben.

Die Handlungsweise ist aus Sicht des Insolvenzverwalters verständlich, da jemand der Sozialhilfe bezieht nicht mehr vom Insolvenzverwalter kontrolliert werden muss. Denn das hätte er bei der ICH AG gemusst.

Die Kontrollen, des Insolvenzverwalter hätten bei mir sogar täglich erfolgen können.
Aber das ist ja Arbeit verbunden, die nicht bezahlt wird.
Also lieber ab in die Sozialhilfe.

Aber das war dem des Insolvenzverwalter nicht genug.
Meine Familie und ich wohnen sehr ländlich, entsprechend sind die öffentliche Verkehrsanbindungen.

Ich wurde vom der Agentur für Arbeit am 14.01.2005 zu einer Schulungsmaßnahme geschickt, die in der nächst größeren Stadt abgehalten wurde. Die Entfernung bis zur Schulungsmaßnahme beträgt 26 Km.

Mein Mann hatte ab dem 15.11.2005 eine Anstellung mit der arbeitsvertraglichen Vereinbarung, dass er auch Außendiensttermine mit seinem PKW wahrnehmen muss, bekommen.

Das habe ich dem Insolvenzverwalter unverzüglich bekannt gegeben.

Diese Tatsache hat den Insolvenzverwalter aber überhaupt nicht interessiert.
Dieser pfändete nun am 19.01.2005 den gemeinsam genutzten PKW.
Den PKW hat seinerzeit mein Gatte gekauft und auf meinen Namen angemeldet, da er zu diesem Zeitpunkt einen Firmenfahrzeug zur Verfügung hatte.
Der Insolvenzverwalter teilte nur mit, der PKW sei auf meinen Namen zugelassen und nicht auf den Namen meines Gatten. (Zulassung auf beide Partner geht nun mal nicht)

Nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 hätte der PKW pfändungsfrei gestellt werden müssen, da dieser zum Zwecke des Erwerbs benötigt wird. Das OLG Hamm hat in einem Urteil die Pfändungsfreiheit, bei einem gemeinsam genutzten PKW bestätigt.
Auch diese Tatsache hat den Insolvenzverwalter nicht interessiert.

Der Einspruch beim Insolvenzgereicht mit Hinweis auf das Urteil des OLG Hamm war vergebens, das Gericht stimmte dem Antrag des Insolvenzverwalters zur Pfändung des PKW zu.
Nach meiner Ansicht ist das rechtswidrig.
Dagegen kann ich mich leider nicht wehren, da mir die Mittel dazu fehlen.

Der PKW wurde am 09.02.2005 für die „gewaltige“ Summe von 2.500 € versteigert.

Daraufhin wurde mein Mann von seinem Arbeitgeber gekündigt.
Er konnte seinen Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag ohne PKW nicht mehr nachkommen.

Auch dass hat der Insolvenzverwalter geschafft.

Wir mussten nun ALG II beantragen und leben nun auf Kosten des Staates.

Aber damit war es für den Insolvenzverwalter noch nicht genug.
Da ich aus der ICH AG meinen Lebensunterhalt für 4 Personen bestritten habe, ohne die Pfändungsfreigrenze zu überschreiten, bezichtigt mich der Insolvenzverwalter der Unterschlagung und hat Strafanzeigeanzeige wegen „BANKROTT“ gegen mich erstattet.

Die Buchhaltungsunterlagen wurden seitens der Staatsanwaltschaft nicht einmal geprüft oder eingesehen.
Wer in Deutschland wirklich versucht sich aus eigener Kraft wieder aus dem „Dreck“ zu ziehen, der wird auf Grund der geltenden Gesetzgebung mit voller Wucht wieder in den „Dreck“ zurück und noch ein bisschen tiefer gestoßen.

Hallo Lucy!

Vorweg: Auch wenn es sich stellenweise nicht danach anhören wird, ist dies der ehrliche Versuch, Dir zu helfen. Damit dieser Versuch überhaupt gelingen kann, mußt Du Dir der gelaufenen Fehler bewußt werden. Zusammen mit Deinem Mann hast Du nämlich eine ganze Reihe katastrophaler unternehmerischer Fehler verzapft. Außerdem mußt Du Dir vor Augen führen, daß bei allem, was im Unternehmen passiert, immer der Unternehmer die Verantwortung trägt. Das gilt sogar, wenn vermeintlich Einwirkungen von außen die Ursache von Problemen sind. Wenn ein Kunde nicht zahlt und man war von diesem Kunden in existentieller Weise abhängig, ist dabei ein unternehmerischer Fehler gelaufen. Wenn eine Bank das Konto dicht macht, selbst wenn der zuständige Sachbearbeiter das dämlichste A***och unter der Sonne ist, trägt der Unternehmer die Verantwortung, denn er arbeitete offenkundig mit zu wenig Eigenkapital, zumindest aber mit zu wenig Liquidität.

Meine Hilfe besteht zunächst darin, Dir die Verbitterung zu nehmen. Unkenntnis und eklatante Fehler, die Du zusammen mit Deinem Mann ganz allein zu verantworten hast, führten in die heutige Situation. Schließlich wird meine Hilfe ganz zum Schluß darin bestehen, die Punkte aufzuzeigen, in die jetzt alle Energie gehen muß.

Mein Ehegatte gründete Ende1997 ein Zeitarbeitsunternehmen (GmbH).
Im Jahre 2002 gingen einige Kunden in Insolvenz oder zahlten die Rechnungen nicht.

Es ist eine zentrale unternehmerische Aufgabe, das Zahlungsfähigkeit der Kunden laufend zu registrieren, Abhängigkeiten von einzelnen Kunden zu vermeiden und lieber ein Vertragsverhältnis zu beenden, als zu große Außenstände auflaufen zu lassen. Es kann klüger sein, einen vermeintlich verlockenden Auftrag sausen zu lassen, als einem Einzelkunden zu großen Anteil am Geschäftsumfang zukommen zu lassen. Von der eigenen Liquidität ist u. a. abhängig, wie zeitnah und in welchen Abständen man von den Kunden Teilzahlungen für erbrachte Leistungen verlangt. Kommen Zahlungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, müssen weitere Leistungen an den Kunden eingestellt werden. In vielen Fällen kündigen sich Zahlungsschwierigkeiten durch schleppendes Zahlungsverhalten an.

Für solche Fälle bekommt man nach ca. 1,5 bis 2 Jahren einen Gerichtstermin, der aber nichts bringt da die Kunden :durch den Verkauf nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden können.

Zur Verantwortung gezogene Kunden nützen nichts. In aller Regel gibt es im Insolvenzfall aus der vorhandenen Masse nur eine lächerliche Quote, auf die zu warten sich nicht lohnt…

Da mein Mann und ich seinerzeit für Kredite der GmbH gebürgt haben (Grundschuldeintrag für Hausbank)…

Der nächste schwere Fehler. Ein Ehepaar ist komplett verrückt, wenn beide für Verbindlichkeiten aus dem Gewerbe haften und auch noch das Dach über dem Kopf in den Ring werfen. Kannst Du mir außerdem verraten, was unter solchen Bedingungen, wo Gesellschafter und Geschäftsführer die gleichen Personen sind und bis zum letzten Hemd persönlich haften, eine Kapitalgesellschaft soll, wo es doch gar keine weiteren Kapitalgeber im Gesellschafterkreis gibt? Die ganze Konstellation war von Anfang an nicht durchdacht und für den Eimer. Eine typische Schönwetter-Konstruktion, die nur Kosten und Verwaltungsaufwand verursacht und bei erster Schwierigkeit ziemlich sicher in die Katastrophe führt.

Nun haben wir einen Insolvenzverwalter bekommen. Dieser verlangte…

Hier bahnt sich der nächste Fehler an: Auch wenn es schwer fällt, betrachte und behandle den Inso-Verwalter nicht als Deinen Gegner. Ab Eröffnung des Inso-Verfahrens hast Du 6 Jahre lang mit dem Mann zu tun, was in Gegnerschaft eine absolut spaßfreie Veranstaltung wird, bei der es für Dich nichts zu gewinnen gibt. Richtig angefaßt kann das Insolvenzverfahren nach der Vorgeschichte, wie sie nun einmal ist, für Dich das Beste sein, was Dir überhaupt passieren kann.

…teilte mir der Insolvenzverwalter mit, dass ER die ICH AG zwangsweise schließen werde.

Wenn mit der gewerblichen Tätigkeit die Gefahr weiterer Verbindlichkeiten verbunden ist, dieser Fall womöglich sogar eingetroffen ist und es zwischen dem insolventen Schuldner und dem Inso-Verwalter kein Vertrauensverhältnis gibt, ist das Verhalten des Inso-Verwalters ohne weiteres nachvollziehbar, ja geradezu zwingend.

So schafft es der Gesetzgeber selbst, die Menschen die unverschuldet in Not geraten in die Sozialhilfe zu treiben.

Unverschuldet in Not kommt ein Selbständiger, wenn ihm eine plötzliche Erkrankung den Kopf abfallen läßt. Ansonsten hat ein Selbständiger stets selbst Schuld. Diese Erkenntnis ist für Dich von elementarer Bedeutung, damit Du den Kopf frei bekommst, zukünftig klüger handeln kannst, die Schuld nie wieder bei anderen suchst.

Aber das war dem des Insolvenzverwalter nicht genug.

Das vergiftete Verhältnis solltest Du ganz schnell in Ordnung bringen.

bezichtigt mich der Insolvenzverwalter der Unterschlagung und hat Strafanzeige wegen „BANKROTT“ :gegen mich erstattet.

Nur Du kannst wissen, welche Taten oder Unterlassungen Dir nach § 283 StGB vorgeworfen werden können. In solche Situation kann man z. B. kommen, wenn man trotz Überschuldung und/oder Zahlungsunfähigkeit Waren bestellt und nicht sogleich bezahlt. Die Situation ist ernst, weil empfindliche Strafen drohen können und weil Verbindlichkeiten, die aufgrund unerlaubter Handlungen entstanden, gemäß Insolvenzordnung nicht von der Restschuldbefreiung erfaßt werden. Man kann sogar die Restschuldbefreiung insgesamt in Gefahr bringen. Deshalb muß es Dir gelingen, den Vorwurf zu entkräften, indem Du z. B. glaubhaft machst, daß Deine Tätigkeit absehbar in eine tragfähige Situation ohne neue Verbindlichkeiten geführt hätte (was genau es hier zu entkräften gilt, kann ich natürlich nicht wissen). In vielen Fällen wird im Gefolge eines Insolvenzverfahrens ein Staatsanwalt tätig. Dabei geht es regelmäßig um irgendwas nach § 283 oder § 266a StGB. Wichtig ist nur, daß es zu keiner Verurteilung kommt. Wenn an den Vorwürfen etwas dran ist und der Staatsanwalt bietet an, das Verfahren gegen Zahlung eines bestimmten Betrages einzustellen, willige unbedingt ein, ganz egal, woher Du das Geld nimmst. Alle Betroffenen werden dabei in ohnehin schwieriger Situation kalt erwischt. Das Geld für die Einstellung des Verfahrens ist trotzdem gut angelegt.

Wer in Deutschland wirklich versucht sich aus eigener Kraft wieder aus dem „Dreck“ zu ziehen, der wird auf :Grund der geltenden Gesetzgebung mit voller Wucht wieder in den „Dreck“ zurück und noch ein bisschen tiefer :gestoßen.

Der Gesetzgeber hat mit der Möglichkeit der Privatinsolvenz ein Instrument geschaffen, mit dem man aus dem Dreck wieder heraus kommen und eine wirtschaftlich nicht mehr tragfähige Situation in geordneter Weise beenden kann. Genau so mußt Du die Insolvenz auch begreifen. Sie ist für Dich ein Gestaltungsinstrument, mit dem Du den alten Müll und alle Fehler hinter Dir lassen kannst. Dafür mußt Du die von Dir und Deinem Mann von Anfang an begangenen Fehler auch als solche begreifen. Du mußt begreifen, daß weder das zuständige Amtsgericht noch der Insolvenzverwalter Deine Gegner sind. Ihre Aufgabe ist vielmehr, den nicht tragfähigen alten Zustand zu beenden und einen Neuanfang zu ermöglichen. Offenkundig nicht für den Neuanfang geeignete Aktivitäten, die tiefer in den Schlamassel führen oder solches Risiko bergen, werden unterbunden. Bis zum Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 1. Januar 1999 gab es die Möglichkeit der Privatinsolvenz nach der alten Konkursordnung nicht. Forderungen wurden 30 Jahre lang verfolgt, was in vielen Fällen lebenslange Chancenlosigkeit bedeutete.

Gemäß Insolvenzordnung haben sich redliche Schuldner während der Wohlverhaltensphase um Arbeitsaufnahme zu bemühen. Das kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Tue Dir aber selbst den Gefallen und versuche es nicht mit Ebay-Handel, bei dem Du irgendwelche Großhändlerware vertickst, womöglich auf Ziel kaufst und gegen zahllose Wettbewerber auf der gleichen Plattform antrittst. Aus guten Gründen kräuseln sich dabei nicht nur dem Inso-Verwalter die Nackenhaare. Er wird nämlich Dutzende solcher Fälle kennen.

Der zur Anzeige gebrachte Verdacht muß natürlich bewiesen werden. Am besten, Du kannst den Verdacht entkräften. Darum solltest Du Dich kümmern. Ab sofort ist der Insolvenzverwalter für Dich und Deinen Mann nicht mehr der zu bekämpfende Gegner. Außerdem ist zusammen mit Deinem Mann Brainstorming angesagt. Ideen sind gefragt. Auf welchen Gebieten liegen Ausbildungen, Neigungen, Fertigkeiten; wo gibt es Ansatzpunkte für eine Berufstätigkeit oder eine erneute Selbständigkeit. Immerhin besteht jetzt die Chance, schuldenfrei und reich an Erfahrungen ganz neu zu beginnen. Das ist bei genauer Betrachtung kein Grund, irgendwelche bösen Verhältnisse zu beklagen, vielmehr Grund genug, optimistisch eine Flasche Schampus zu öffnen.

Gruß
Wolfgang

Hi Wolfgang,

vielen Dank für Deinen Artikel. Ein Maßstab für WWW!

Grüße aus dem Allgäu
Rolf

Hi,

obwohl ich nicht betroffen bin: herzlichen Dank für diesen Artikel. Durch Beiträge wie diesen wird w-w-w zum wirklichen Expertenforum.
Ich ziehe den Hut vor dir.

Viele Grüße
WoDi

Hut ab Wolfgang und @ Admins
Hallo Wolfgang,

wie meine Vorposter: herzlichen Dank für diesen Artikel!

LG
Ralf

@ Admins: kann man Wolfgang für dieses Glanzstück nicht irgendwie nen Stern geben?

Hallo Ralf,

@ Admins: kann man Wolfgang für dieses Glanzstück nicht
irgendwie nen Stern geben?

das ist das geringste Problem: Suche Dir einen anderen Artikel von Wolfgang und besterne ihn nach allen Regeln der Kunst. In diesem Brett geht das nicht.

Gruß,
Christian

Hallo und Danke für die Stellungnahme.
Die genauen Details habe ich hier nicht dargestellt.
1.Wenn man lange Zeit mit einem börsennotierten alten Konzern, der selbst ein paar tausend Mitarbeiter beschäftigt, zusammenarbeitet besteht geringe Möglichkeit der Pleite.
2.Wenn bei diesem Konzern 60 – 70 Leute arbeiten, sind das Rechnungen von 70.000,- EUR pro Woche. Da sind schnell ein paar Hundertausend zusammen.
3.Die großen Unternehmen zahlen nicht innerhalb von 2 Tagen. In der Regel 30 Tage Zahlungsziel.
Damit die Leute weiterbeschäftigt werden können, must man zwangsläufig Kredite in anspruch nehmen.
Da die Bank dir auf offene Rechnungen keinen Kredit gibt, musst man wohl oder übel eine Bürgschaft leisten.
Das alles war also nun unsere Schuld???
Die darauf folgende Gründung einer ICH-AG, die im ersten Jahr vierstelligen Umsatz erzielte, ist die Folgerung, dem Staat nicht auf den „Sack“ zugehen.
Da ich 150 km vom Inso-Verwalter entfernt wohne, ist seine Schlußfolgerung: ICH AG schließen.
Jede Behörde, auch das Bundesjuztizministerium, hat nur den „Kopf geschüttelt“ über das Verhalten des Inso-Verwalters. Die waren sogar der Meinung, dass ich mich mit dem Inso-Verwalter nur gerichtlich auseinander setzen kann. Hab ich sogar schriftlich.
Von den wirtschaftlichen Mechanismen haben wir etwas mehr Kenntnis.
Alle ICH AG Geschäfte sind ordnungsgemäß verbucht und nachvollziebar.
Der Inso-Verwalter muß sich nur die Mühe machen das ganze zu kontrollieren.
Da er aber dafür kein Geld bekommt, ist es einfacher den „Laden“ zu schließen.
Ein Vergleich kommt für mich nicht in Frage, da das einem Schuldanerkenntnis gleich käme.
Wenn es sein muß, werde ich die gerichtliche Auseinandersetzung bis zu obersten Gerichtshof durchziehen.

Gruß
color21

Hallo,

Die genauen Details habe ich hier nicht dargestellt.
1.Wenn man lange Zeit mit einem börsennotierten alten Konzern,
der selbst ein paar tausend Mitarbeiter beschäftigt,
zusammenarbeitet besteht geringe Möglichkeit der Pleite.

das ist eine hervorragende Möglichkeit, von einem Kunden abhängig zu werden, der am Fortbestand seines Lieferanten/Kunden so ziemlich kein Interesse hat, sondern lediglich seine eigenen Vorteile sieht. Ein mir bekanntes börsennotiertes Unternehmen zahlt seine Rechnungen prinzipiell 2-4 Tage nach Fälligkeit, um so einen Zinsvorteil in zweistelliger Millionenhöhe zu verbuchen. Daß auf der anderen Seite die Lieferanten ihre Mitarbeiter nicht bezahlen könne, juckt da niemanden. Andere zahlen prinzipiell mit Scheck, so daß man durch die Postlaufzeit und die etwas aufwendigere Verbuchung wieder ein paar Tage gewinnt. Gegen derartige Verhaltensweisen muß man sich absichern (bspw. größere Kreditlinien).

Was in Deinem Fall konkret passiert ist, weiß ich nicht, aber ich bin mir relativ sicher, daß im Vorfeld Maßnahmen hätten getroffen werden können, die die Folgen vermieden oder abgemildert hätten.

2.Wenn bei diesem Konzern 60 – 70 Leute arbeiten, sind das
Rechnungen von 70.000,- EUR pro Woche. Da sind schnell ein
paar Hundertausend zusammen.

Verstehe ich nicht.

3.Die großen Unternehmen zahlen nicht innerhalb von 2 Tagen.
In der Regel 30 Tage Zahlungsziel.
Damit die Leute weiterbeschäftigt werden können, must man
zwangsläufig Kredite in anspruch nehmen.
Da die Bank dir auf offene Rechnungen keinen Kredit gibt,
musst man wohl oder übel eine Bürgschaft leisten.

Man hätte die Forderungen an die Bank verkaufen oder abtreten können. Man hätte auch Gütertrennung vereinbaren können. Man hätte die Hütte außen vor lassen können…

Wenn es sein muß, werde ich die gerichtliche
Auseinandersetzung bis zu obersten Gerichtshof durchziehen.

Wer soll das sein?

Ich fürchte, Wolfgang hat recht: Solange die Schuld nur bei anderen gesucht wird, steht die Verbitterung im Vordergrund.

Gruß,
Christian

Hallo,
Wenn bei diesem Konzern 60 – 70 Leute (Zeitarbeitnehmer) arbeiten, sind das Rechnungen von 70.000,- EUR pro Woche. Da sind schnell ein
paar Hundertausend zusammen.
Klar gibt es die Möglichkeit das Zahlungsziel zu verkürzen.
Dafür dann die Aufträge zu verlieren. (Von Zeiterbeit sollte man was verstehen, bevor man Aussagen tätigt von denen man keine Ahnung hat)
Der Zeitarbeitsmarkt ist hart umkämpft. Es gibt Zeitarbeitsfirmen die 90 Tage Zahlungsziel gewähren.
Es hat ja auch über Jahre funktioniert. Aber glaubst du das ein Konzern seine Insolvenz an die große Glocke hängt. Peng und aus.

Gruß
color21

Nun ja… Christian hat mehr angesprochen als die Verkürzung von Zahlungszielen. z.B. Factoring.

Gruss Ivo

Hallo,

Klar gibt es die Möglichkeit das Zahlungsziel zu verkürzen.
Dafür dann die Aufträge zu verlieren. (Von Zeiterbeit sollte
man was verstehen, bevor man Aussagen tätigt von denen man
keine Ahnung hat)

ich sprach eigentlich - wie Ivo erkannt hat - von der Möglichkeit, sich durch Verkauf von Forderungen kurzfristig Liquidität zu verschaffen. Das Zahlungsziel und das Einbringen der Forderungen sind dann das „Problem“ des Käufers.

Wovon ich Ahnung habe und wovon nicht, soll im übrigen nicht Teil der Diskussion sein. Ich für meinen Teil bin mir relativ sicher, den ein oder anderen Deiner früheren Konkurrenten schon finanziert zu haben.

Gruß,
Christian