Ich bin Laie!
kein Kommentar
Als Möglichkeit sehen würde ich entweder, sich mit dem
ehemaligen Dienstherrn auf eine Ratenzahlung zu einigen oder
eine Art „Umschuldung“ vorzunehmen, das heißt: Von der Bank
oder einem Schuldnerberater beraten lassen, ob es Sinn macht,
die Forderung mittels eines Kredites zurückzuzahlen. Ist halt
nur fraglich, ob man als Arbeitsloser einen Kredit bekommt.
Hallo erstmal,
Es ist mir völlig rätselhaft, was eine Umschuldung über einen Kredit bringen soll! Kurzum: Das wäre m.E. das Falscheste, was man machen kann.
Die Situation ist doch folgende:
Von der betreffenden Person wird von öffentlicher Hand Geld gefordert. Eine Forderung kann nur vollstreckt werden, wenn der Schuldner Einkünfte hat, die die Pfändungsfreigrenze des § 850c ZPO übersteigen. Sollte das der Fall sein, was bei ALG I Bezügen eher zweifelhaft ist, ist der darüber liegende Betrag pfändbar. Der Rest verbleibt dem Schuldner.
Sofern in diesem Fall für die Schulden überhaupt Zinsen erhoben werden, sind diese sicherlich niedriger (nämlich max. 3% über dem aktuellen Basiszinssatz), als die Zinsen bei der Bank. Einen Kredit bei der Bank aufzunehmen wäre nicht nur wirtschaftlich unsinnig, sondern auch der direkte und sichere Weg in eine noch höhere und zudem zügig weiter steigende Verschuldung.
Und noch was: Ansprechpartner bei Überschuldung ist die Schuldnerberatung und nicht die Bank. Bei der Bank macht man Schulden. Bei der Schuldnerberatung bekommt man Hilfe beim Umgang mit Schulden.
Ob in einem solchen Fall eine Verbraucherinso angesagt ist, kann man auf Grundlage der vorhandenen Infos nicht beurteilen. Am besten mal zur zuständigen Schuldnerberatung gehen und dort beraten lassen. Von der Restschuldbefreiung sind übrigens nur Geldstrafen, sowie Geldbußen und Schadensersatzforderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung ausgenommen. Aber das nur als kleiner Hinweis. Genaueres und eine realistische Einschätzung der Chancen und Möglichkeiten sollte in einem persönlichen Gespräch besprochen werden.
Hier sind die Adressen zu finden:
http://www.bag-schuldnerberatung.de
Viele Grüße
Jens
Beiträge in dem Forum stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Ihr aufgrund von Informationen in diesem Brett handelt, solltet Ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben.