Privatinsolvenz

Hallo,

mal angenommen, jemand war ein Jahr im öffentlichen gehobenen Dienst als Beamtenanwärter angestellt und hat dann gekündigt.
Später folge eine Rückforderung der Beamtenanwärterbezüge, da der gehobene Dienst nicht beendet wurde.
Wenn derjenige nun keine Möglichkeit hat aufgrund von Arbeitslosigkeit den Betrag zu begleichen, käme dann eine Privatinsolvenz infrage? Aber die ist doch eigentlich nicht möglich, da „keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen“ bestehen dürfen. ?
Welche Möglichkeiten würdet ihr da noch sehen?

gruß
susi

Ich bin Laie!

Welche Möglichkeiten würdet ihr da noch sehen?

Also erst mal würde ich sagen, daß das nicht gerade eine Rechtsfrage ist, das gehört wohl eher zum Bereich Finanzen.

Als Möglichkeit sehen würde ich entweder, sich mit dem ehemaligen Dienstherrn auf eine Ratenzahlung zu einigen oder eine Art „Umschuldung“ vorzunehmen, das heißt: Von der Bank oder einem Schuldnerberater beraten lassen, ob es Sinn macht, die Forderung mittels eines Kredites zurückzuzahlen. Ist halt nur fraglich, ob man als Arbeitsloser einen Kredit bekommt.

Wie man so leichtsinnig sein kann, die Chance auf ein Beamtenverhältnis sausen zu lassen, um sich dann in die Arbeitslosigkeit zu begeben, lasse ich jetzt mal dahingestellt.

Hallo,

das geht schon mal deswegen nicht, weil man für eine Privatinsolvenz nicht arbeitslos sein darf.

Privatinsolvenz ist kein Kinderspiel, mit dem man sich Verbindlichkeiten wegschnippen kann. Das ist ein sehr harter Weg, denn wenn man einmal davon abkommt, kann die in Aussicht gestellte Restschuldbefreiung widerrufen werden.

Ich weiss zwar nicht, wie hoch diese Forderung ist, aber glaube, das die Privatinsolvenz hier nicht der richtige Weg ist. Das kann man machen, wenn es viele Gläubiger gibt, viele Schulden und nicht die Aussicht, sie zahlen zu könnnen. Im genannten Fall ist es nur ein Gläubiger und der ist auch eine öffentliche Kasse. Die sind meist umgänglicher als Rechtsanwälte und Inkassobüros.

Wenn die Forderung berechtigt ist, würde ich denen schreiben, die Lage erklären (Arbeitslosigkeit) und um Stundung bitten. Die können dem Schuldner sowieso nichts anhaben, denn Sozialleistungen wie ALG, Hartz, Kindergeld usw. sind sieben Tage nach Gutschrift auf dem Konto unpfändbar.

Wenn entsprechend Geld da ist, würde ich dann eine Ratenzahlung anbieten, um den guten Willen zu zeigen.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo,

das geht schon mal deswegen nicht, weil man für eine
Privatinsolvenz nicht arbeitslos sein darf.

Hallo Hans-Jürgen,

bist du dir da sicher? Hast du Quellen dazu?

Gruß

Samira

dito

Hallo,

das geht schon mal deswegen nicht, weil man für eine
Privatinsolvenz nicht arbeitslos sein darf.

Hallo Hans-Jürgen,

bist du dir da sicher? Hast du Quellen dazu?

Für die eröffnung und Durchführung einer Privatinsolvenz ist dieser Umstand nicht maßgebend! Gerade weil einer arbeitslos und dadurch Zahlungsunfähig wird, ist manchmal der Weg in die Insolvenz angeraten.

Kann der Schuldner nichts zahlen bleibt es bei einem Null-Plan. D.h. die Gläubiger gehen eben leer aus und nach 6 Jahren (wenn alles klappt) ist er schuldenfrei.
Allerdings muss der Arbeitslose in dieser Zeit a l l e s unternehmen um in Arbeit zu kommen. Das fängt an mit einer monatlichen Mindestzahl an Bewerbungen schreiben.

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Hallo,

das geht schon mal deswegen nicht, weil man für eine
Privatinsolvenz nicht arbeitslos sein darf.

Das stimmt nicht!!!

Ich bin Laie!

kein Kommentar

Als Möglichkeit sehen würde ich entweder, sich mit dem
ehemaligen Dienstherrn auf eine Ratenzahlung zu einigen oder
eine Art „Umschuldung“ vorzunehmen, das heißt: Von der Bank
oder einem Schuldnerberater beraten lassen, ob es Sinn macht,
die Forderung mittels eines Kredites zurückzuzahlen. Ist halt
nur fraglich, ob man als Arbeitsloser einen Kredit bekommt.

Hallo erstmal,

Es ist mir völlig rätselhaft, was eine Umschuldung über einen Kredit bringen soll! Kurzum: Das wäre m.E. das Falscheste, was man machen kann.

Die Situation ist doch folgende:
Von der betreffenden Person wird von öffentlicher Hand Geld gefordert. Eine Forderung kann nur vollstreckt werden, wenn der Schuldner Einkünfte hat, die die Pfändungsfreigrenze des § 850c ZPO übersteigen. Sollte das der Fall sein, was bei ALG I Bezügen eher zweifelhaft ist, ist der darüber liegende Betrag pfändbar. Der Rest verbleibt dem Schuldner.
Sofern in diesem Fall für die Schulden überhaupt Zinsen erhoben werden, sind diese sicherlich niedriger (nämlich max. 3% über dem aktuellen Basiszinssatz), als die Zinsen bei der Bank. Einen Kredit bei der Bank aufzunehmen wäre nicht nur wirtschaftlich unsinnig, sondern auch der direkte und sichere Weg in eine noch höhere und zudem zügig weiter steigende Verschuldung.

Und noch was: Ansprechpartner bei Überschuldung ist die Schuldnerberatung und nicht die Bank. Bei der Bank macht man Schulden. Bei der Schuldnerberatung bekommt man Hilfe beim Umgang mit Schulden.

Ob in einem solchen Fall eine Verbraucherinso angesagt ist, kann man auf Grundlage der vorhandenen Infos nicht beurteilen. Am besten mal zur zuständigen Schuldnerberatung gehen und dort beraten lassen. Von der Restschuldbefreiung sind übrigens nur Geldstrafen, sowie Geldbußen und Schadensersatzforderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung ausgenommen. Aber das nur als kleiner Hinweis. Genaueres und eine realistische Einschätzung der Chancen und Möglichkeiten sollte in einem persönlichen Gespräch besprochen werden.

Hier sind die Adressen zu finden:

http://www.bag-schuldnerberatung.de

Viele Grüße
Jens

Beiträge in dem Forum stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Ihr aufgrund von Informationen in diesem Brett handelt, solltet Ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben.

Hallo,

also erstmal: es ist natürlich falsch, dass man für einen Antrag auf Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens nicht arbeitslos sein darf. Jede natürliche Person kann grundsätzlich ein solches Verfahren durchlaufen.
Ob natürlich wegen einer einzigen Forderung und derzeitiger Arbeitslosigkeit gleich ein solcher Schrit getan werden sollte, kann ich natürlich nicht beantworten. Aber ich denke auch, dass viele Menschen das als tollen Weg zur Schuldenbereinigung ansehen und sich gar keine Gedanken über Bedingungen und Konsequenzen machen.
Es gibt sicher verschiedene Möglichkeiten, eine solche Lage wieder in den Griff zu bekommen. Ich würde mich an Deiner Stelle tatsächlich mal intensiv mit dem Thema befassen und zur Hilfe eine Schuldnerberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

Grüße,

Caroline

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Ich bin Laie!

kein Kommentar

Tja, dann eben nicht.

Es ist mir völlig rätselhaft, was eine Umschuldung über einen
Kredit bringen soll! Kurzum: Das wäre m.E. das Falscheste, was
man machen kann.

Naja, das kann ich Dir sagen: Man spart sich Pfändung und Schufa-Eintrag. Wenn ich diese Forderung schuldhaft verursacht habe (das ist ja hier scheinbar der Fall), dann schaue ich, wie ich da wieder rauskomme. Muss halt jeder selber wissen, was ihm lieber ist: Kuckuck oder Zinsen.

Ansonsten: Die Schuldnerberatung habe ich ebenso empfohlen, es steht jedem frei, dort hin zu gehen, wenn ihm meine Methode nicht passt. Da kannst Du Dir dein schnippisches „kein Kommentar“ auch sparen.

sorry

Hallo zusammen,

sorry, war ein Fehler meinerseits. Auch ein Arbeitssuchender kann eine Privatinsolvenz machen. Vielen Dank für die Richtigstellungen.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo,

die Pfändung spart man sich auch, wenn man mit dem Gläubiger redet, die Situation erklärt und ggf. Ratenzahlung vereinbart.

Aber selbst wenn eine Pfändung kommt: Sie wird durch die Bank nicht der SCHUFA gemeldet.

Gruss Hans-Jürgen
***

die Pfändung spart man sich auch, wenn man mit dem Gläubiger
redet, die Situation erklärt und ggf. Ratenzahlung vereinbart.

Das habe ich doch bereits in meiner ersten Antwort geschrieben.