Hallo alle zusammen! Weiß jemand von Euch, ob die Laufzeiten bei Privatinsolvenzen eventuell geändert worden sind? Normalerweise ist es ja so, daß es 6 Jahre dauert. Eine Bekannte von mir bekam jetzt ein Schreiben, daß es bei ihr eingestellt wurde, das lief aber erst 3 Jahre.
Wäre dankbar, wenn mir da jemand eine Auskunft zu geben könnte.
LG Gaby
Hallo,
nein, meines Wissens nach hat sich nichts geändert. Es gibt jedoch immer einen Schlusstermin des Verfahrens, in dem u.a. auch über den Antrag des Schuldners entschieden wird. Dieser Termin dient dazu, das Verfahren, also die Arbeit des Insolvenzverwalters zu beenden. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist damit in der Regel abgeschlossen, in dem Beschluss des Gerichts steht dann meistens sowas wie " Restschuldbefreieung wird der Schuld´nerin erteilt, wenn Sie ihren auferlegten POflichten nachkommt…" etc. Dieser Termin hat aber nichts damit zu tun, das die Wohlverhaltensperiode noch läuft und am Ende dieser noch einmal ein Termin ansteht, in dem das Gericht über die Erteilung der RSB entscheidet.
Vielleicht kommt es bei Deiner Freundin daher zu kleinen Verwechslungen.
Hallo,
nein, an den Zeiten hat sich bei der Privatinsolvenz nichts geändert.
Vielleicht sollte deine Freundin mal ihren Insolvenzverwalter darauf ansprechen…
Gruß
Es gibt keine Mindestlaufzeiten im Insolvenzverfahren. Die Laufzeit des Verfahrens ist zum einen gekoppelt an formelle Gegebenheiten des Verfahrensablaufes wie z.B. die Berichts,-Prüf-,Schlusstermin aber vor allem am Fortgang der Arbeit des Insolvenzverwalters. Es gibt -wenn auch vereinzelt - Verbraucherinsoverfahren die schon nach 6 - 9 Monaten beendet sind.
Soweit die RSB beantragt wurde, dauert dieses Verfahren grundsätzlich immer noch 6 Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Die Wohlverhaltensphase beginnt mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens.
ml.
Möchte mich hier bei allen bedanken, die mir auf meine Frage geantwortet haben. Bin begeistert, daß andere Menschen an den Interessen ihrer Mitmenschen doch noch interessiert sind.
LG Gaby