Privatinsolvenz

Hallo,

man stellt sich vor, eine Mieterin ist mit 3 Nebenkostenabrechnungen
(2006/07/08) im Rückstand, auf die Einrede der Verjährung wurde verzichtet.

Eine Privatinsolvenz wird eröffnet und dem Vermieter wird eine
immenz niedrige Zahlung angeboten, welche er ablehnt.

Die nächste Nebenkostenabrechnung 2009 steht an.
Was passiert mit dieser Nachforderung?
Die „neue“ Schuld entsteht nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Zählt dieser Nachforderungsbetrag dann auch zur priv.Insolvenz?

Was wäre mit all den nachfolgenden Jahren?

Geht man davon aus, daß der Vermieter mit all seinen
Nebenkostennachforderungen leer ausgeht?

Bin gespannt auf Eure Antworten.

Danke und Gruß

Karin

Hallo,

vom Insolvenzverfahren bzw. der daraus beantragten Restschuldbefreiung werden die Schulden (außer vorsätzliche unerlaubte Handlungen) erfasst, die bis zur gerichtlichen Eröffnung der Inso entstanden waren.

Das Insolvenzgericht bestimmt diesen Zeitpunkt auf die Minute genau.

Werden danach neue Schulden gemacht, unterliegen sie nicht der Restschuldbefreiung. Es kann sogar noch schlimmer kommen, weil durch die neuen Schulden das Gericht die Restschuldbefreiung verweigern kann.

Bedeutet im Klartext: keine neuen Schulden ab Eröffnung des Inso-Verfahrens in der sogenannten Wohlverhaltensphase. Macht man welche, bleiben auch die alten Schulden erhalten.

Gruß
Ingrid