Hallo,
man stellt sich vor, eine Mieterin ist mit 3 Nebenkostenabrechnungen
(2006/07/08) im Rückstand, auf die Einrede der Verjährung wurde verzichtet.
Eine Privatinsolvenz wird eröffnet und dem Vermieter wird eine
immenz niedrige Zahlung angeboten, welche er ablehnt.
Die nächste Nebenkostenabrechnung 2009 steht an.
Was passiert mit dieser Nachforderung?
Die „neue“ Schuld entsteht nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Zählt dieser Nachforderungsbetrag dann auch zur priv.Insolvenz?
Was wäre mit all den nachfolgenden Jahren?
Geht man davon aus, daß der Vermieter mit all seinen
Nebenkostennachforderungen leer ausgeht?
Bin gespannt auf Eure Antworten.
Danke und Gruß
Karin