Mal angenommen, jemand befindet sich in der PI (Wohlverhaltensphase - 3-Personen-Haushalt zur Miete).
Der oder die erhält rund 450 € Voll-EU-Rente und 250 € aus geringfüg. Beschäftigung.
Die Frau verdient durch Arbeitseinkommen rund 1000 €/mtl…
Darf der Rentenversicherer nun 50% der EU-Rente zur Verrechnung mit einer Sozialkasse einbehalten obwohl die Pfändungfreigrenze noch nicht überschritten ist?
Hallo,
ja darf er, die Pfändungsgrenzen gelten in diesem Falle nicht (Verrechung zwischen Sozialleistungsträgern). Wäre es eine Pfändung von beispielsweise einer Bank, dann würden sie gelten.
Er darf sogar bis zur Hälfe der Leistung verrechnen, solang der Leistungsempfänger nicht nachweist, dass er dadurch „Sozialhilfeempfänger“ wird (§§ 51 ff SGB I). Man muss daher als Betroffener selbst aktiv werden, wenn man der Meinung ist, es wird zu viel einbehalten. Am besten beim Rentenversicherungsträger nachfragen, wie man zu verfahren hat.
LG
S_E