Hallole,
wenn jemand insolvent ist, dann ist ja sein Einkommen bis zu einer bestimmten Grenze pfändungsfrei.
Wie verhält es sich, wenn die insolvente Person heiratet und in einer Zugewinngemeínschaft lebt?
Gilt dann die Grenze des pfändungsfreien Einkommens für 2 Personen? Oder anders gefragt: Das Einkommen des Partners zählt jetzt auch - oder?
Schöne Grüße
PW
Hallo!
wenn jemand insolvent ist, dann ist ja sein Einkommen bis zu
einer bestimmten Grenze pfändungsfrei.
Gilt dann die Grenze des pfändungsfreien Einkommens für 2
Personen? Oder anders gefragt: Das Einkommen des Partners
zählt jetzt auch - oder?
Nein. Ehepartner, dessen Einkommen, seine Villa mit Park und Pool, die Ferrari-Sammlung und das Aktienpaket haben mit der Insolvenz nichts zu tun.
Gruß
Wolfgang
Nein.
Tja …,
aber vielen Dank für die Antwort …
Gruß
PW