Privatinsolvenz

Liebe/-r Experte/-in,

mein Name ist Tobi und ich bin 25 Jahre alt. Ich möchte Privatinsolvent beantragen und habe am 03.08. einen Termin bei einem Anwalt.Ich werde dem Anwalt eine Vollmacht zur Regulirung meiner Schulden unterschreiben.

Ich würde gerne wissen,wie lange es dauert,bis der Antrag bearbeitet wird und es zum Anlauf der Insolvenz kommt ?

Würde mich über eine Antwort freuen.

Mfg

Hallo,

dass kan leider nicht pauschal beantwortet werden. Einmal dauert es 3 Wochen, dann wieder 1 Jahr. Es hängt individuell vom Einzelfall ab.

LG

Hallo !!
Es kann sein,das du deinem Anwalt 500 Euro zahlen mußt,damit er überhaupt tätig wird. Von dem Tag an,wo du beim Anwalt warst mußt du deine schulden nicht mehr zahlen !!! Bis du richtig in der insolvenz drin bist,also das die 6 jahre anfangen zu laufen,kann es 8 wochen dauern…es kann aber auch 1 jahr werden ! LG Tanja

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Hallo Tobi,
die Dauer ist unterschiedlich und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Belastung des Gerichtes, Anzahl der Gläubiger usw.
Kann also von 4 Wochen bis … dauern.
Genaue Angaben kann ich leider nicht machen.

mfg
lucy

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Hallo - sorry für die späte Rückmeldung, aber urlaubsbedingt kam ich erst jetzt dazu zu antworten.

Also wenn Du morgen den Termin mit dem Anwalt hast, dann kannst Du ganz grob rechnen, dass vielleicht um den Jahreswechsel herum oder im nä. Frühjahr Dein Insolvenzverfahren startet.
Das ist immer ein wenig abhängig davon, wie viele Gläubiger Du hast und wie schnell diese sich zu einer Antwort bequemen. Dein Anwalt muss ja zunächst versuchen die Insolvenz anzuwenden. Sprich: Er muss alle Gläubiger „an einen Tisch holen“ und Ihnen ggf. einen Vergleich anbieten. Da hierfür jedoch Geld notwendig ist, dass Du vermutlich nicht hast, wird das Ganze auf einen sogenannten Nullplan hinauslaufen. Diesem müssen dann alle Gläubiger zustimmen. Wenn das irgendwann erledigt ist, kann Dein Anwalt beim hiesigen Amtsgericht Antrag auf Privatinsolvenz stellen. Von diesem Tage an laufen dann die sechs Jahre Wohlverhaltensperiode (bzw. sieben, mit dem darauf folgenden Pfändungsjahr für Gericht und Insolvenzverwalter), in welchen ein Teil Deines Gehalts gepfändet werden kann (sofern Du keine unterhaltspflichtigen Personen hast, liegt die Pfändungsgrenze ca. bei EUR 1.000,-).
Zusammengefasst: Du musst Dich ca. ein halbes bis dreiviertel Jahr gedulden - dann bekommst Du eine Abschrift des Antrags und das Datum was dort drin steht „… für Hernn xxx wurde heute am … das Insolvenzverfahren eröffnet…“ (o. ä.) das ist der Startschuss.

Wie gesagt, es kann aber unter Umständen auch etwas schneller gehen oder ein klein wenig länger dauern. Aber 1/2 bis 3/4-Jahr ist denke ich der Durchschnitt.

Viel Erfolg.

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