Privatinsolvenz

Liebe/-r Experte/-in,

wenn man sich in der Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz befindet darf man dann mit einer betrieblichen Altersvorsorge für die Rente vorsorgen , die Beträge werden ja gleich vom Gehalt abgezogen ?
Vielen Dank

Hallo,so wie ich das kenne : JA !!! Bei mir ist es so !

Hallo,

ich weiß die Antwort auf deine Frage zwar nicht hundertprozentig, aber vom gesunden Menschenverstand aus betrachtet, müsste das möglich sein, wenn Du die Beiträge aus dem pfändungsfreien Betrag bezahlst. Also ich denke, dass als Rechengrundlage für die Gläubiger Dein Gehalt ohne den Abzug der betrieblichen Altersvorsorge dient. Aus dem sich ergebenden pfändungsfreien Betrag, den Du ja verwenden kannst wie Du möchtest, kannst Du dann die Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge leisten. Meines Erachtens nach ist dabei egal, ob diese direkt vom Arbeitgeber eingehalten werden.
MfG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Halo Ulrike,
hm… klingt eigentlich plausiebel, danke für die schnelle Antwort!

Viele Grüße!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo.
Leider kann ich diese Frage nicht mit Gewissheit beantworten. Ich trage mich derzeit mit einem ähnlichen Gedanken. Einerseits heißt es, wenn man sparen kann, kann man auch abbezahlen (die Schulden). Andererseits sage ich mir doch, wenn ich von dem pfändungsfreien Anteil etwas für später zur Seite lege, warum soll mir das später dann gepfändet werden?

Ich weiß nur, dass es bestimmte Vorsorgeangebote gibt, welche nicht pfändbar sind. Ob nun die betriebliche Rente auch dazugehört, kann ich nicht 100%ig sagen - ich meine jedoch ja.
Ich würde dazu raten, Deinen Insolvenzverwalter zu fragen. Ganz unverbindlich. Oder sofern vorhanden den Anwalt o.ä. fragen, der Dir seinerzeit das Scheitern des außergerichtlichen Verfahrens bescheinigt hat.

Viel Erfolg.
Viele Grüße. FRANK

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die Frage ist, wie? Handelt es sich um eine Direktversicherung, ( Gehaltsumwandlung), so werden die abzuführenden Beträge so berechnet, als wenn das Gehalt voll geflossen wäre. Sogenannter Sachbezug.

Aber Sie dürfen es natürlich.
Und Sie sollten vielleicht mit dem Insolvenzverwalter reden, wie man dieses händelt.

Am besten Kontoauszug der gesetzlichen Rente zuschicken lassen. Dann kann man immer mit versogungslücken im Alter argumentieren.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Efi!

Ja man darf! Ab das weiss niemand. Und wahrscheinlich auch nicht Dein Insolvenzverwalter. Die Regelung ist neu! Versuche zuerst Deinen Inso zu kontaktieren und mache Ihm ein konkretes Angebot wieviel Du im Monat anlegen willst. Wenn Du keine Antwort bekommst, dann paltziere Deine Frage bei „Frag-einen-Anwalt.de“. Die Antwot kommt mit dem Eentsprechenden Paragraphen. Das schickst Du dann zu Deinem Insolvenzverwlter. Das wirkt dann schon. Ich hab von meinem Inso-Verwalter nie ein Antwort bekommen.

Gruß und viel Glück

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Kurt,

ich hatte seinerZeits angefragt aber keine Antwort erhalten, nun habe ich schon 2 oder 3 Jahe eingezahlt und soll ihm nun plötzlich Gehaltsabrechnungen zuschicken.
Meine Befürchtung ist nun das er sieht das in eine Direktversicherung eingezahlt wird wieder alles weg ist *snief*

Aber auf den Arbeitgeberanteil dürfte er ja keinen Anspruch haben denke ich mal.

Ach nee so ein Jammer,

Viele Grüße und danke für die schnelle Antwort!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Michael,

ja es handelt sich um eine Direktversicherung,
und wenn ich es richtig verstanden habe müßte dann alles korrekt sein?

Vielen Dank für die schnelle Antwort und viele Grüße!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Efi,
natürlich kannst Du dass. Dein Anteil geht aber von Deinem Pfändungsfreibetrag ab. Würde es aber trotzdem dem Insolvenzverwalter mitteilen.
Grüße Ideenfuchs

Hallo Efi,
wer sich in WVP befindet, dessen Verfahren ist abgeschlossen und die Restschuldbefreiung angekündigt.
Hier steht dir wieder alles zu und du kannst auch wieder Versicherungen abschließen. Egal welche.
Auch die Steuerrückerstattung steht dir ab diesem Zeitpunkt wieder zu.

MfG
Lucy

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Lucy,

das ist aber bei mir nicht der Fall gewesen, gerade was die Steuerrückerstattung angeht (bei mir waren das c.a.8000,-Euro) wurden mir nicht ausgezahlt sondern vom Finanzamt verrechnet, auch ein Widerspruch brachte mir da nix.
Wo kann ich denn da was nachlesen? Weißt du das?Denn bei der nächsten EKST Erklärung wird es mich wieder treffen.

Viele Grüße!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Efi,
du hast leider nicht gesagt das du Schulden beim Finanzamt hast. In diesem Fall kassiert das Finanzamt immer die Steuerrückerstattung. Steuerrückerstattungen gehen in der WVP nicht in die Masse, also an den InsoVerwalter.

MfG
Lucy

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Lucy,
ach so ist das. du schreibst in deiner ersten Antwort, das einem in der WVP wieder alles zusteht, es werden aber von meinem Gehalt immer noch Beträge an den Insolvenzverwalter abgeführt?
Meine 7 Jahre sind allerdings erst im Februar 2011 rum.
Schade ist das mein Insolvenzverwalter nie Zeit für meine Fragen hat und ich immer nur bei der Sekretärin lande die meist sehr schnippisch und abwertend mit mir spricht. Nun soll ich meine Lohnabrechnungen zusenden und ich befürchte wenn sie sieht das Direktversicherung abgeführt mir der angesparte Betrag wieder gepfändet wird, obwohl ich vor Abschluß des Vertrages angefragt hatte, aber keine Antwort erhalten habe.

Viele Grüße!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Efi,
alles was über der Pfändungsfreigrenze (siehe Tabelle im Internet) liegt wird bis zur Beendigung gepfändet. Wenn es sich nachweislich um eine Altersvorsorge handelt (z.B. Riester oder als spätere Rentenzahlung)kann diese nicht gepfändet werden.

MfG
Lucy

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Lucy,
vielen Dank für Deine Hilfe und ein schönes sonniges WE!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

wenn Sie sich offiziell in der WVP befinden dürfen Sie wieder Vermögen bilden.

Gruß

Jörg