Privatinsolvenz

Liebe/-r Experte/-in,

mal angenommen der Ehemann befindet sich in einer Privatinsolvenz. Unterhaltspflichtige Personen sind meines Wissens nach nicht nur Kinder, sondern auch Ehepartner ohne Einkommen.
Zählt die Ehefrau, welche ab Januar Elterngeld bezieht (Geburt unseres Kindes im Oktober), als unterhaltspflichtige Person? Oder ist das Elterngeld einem „Einkommen“ gleichzusetzen?

Sprich: Habe ich ein (Kind) oder zwei (Kind und Frau) unterhaltspflichtige Personen zur Berechnung?

Danke vorab. Viele Grüße.
FRANK

Hallo,

zunächst einmal ist man grudsätzlich in erster Linie (Eltern/Kinder) zum Unterhalt verpflichtet. Wenn der Insolvenzverwalter eine Person aufgrund von Einkommen bei der Pfändung unberücksichtigt bleiben lassen will, so muss er dies bei Gericht beantragen. Es wird dann dort entschieden.
Lieben Gruß

Hallo Frank,
Unterhaltspflichtige Personen sind alle zum Haushalt gehörende Personen egal ob mit oder ohnen Einkommen.
Kindergeld zählt nicht zum Einkommen.
Bei Elterngeld bin ich nicht sicher.

MfG
Lucy

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sorry, kann ich nicht genau beantworten. Mit Elterngeld kenne ich mich nicht aus.
Würde aber folgendes sagen:

DAs Elterngeld erhäft ja die Mutter; es ist Ihr Einkommen. Wenn dieses für das eigenen Lebensunterhalt ausreicht, müssen Sie von 1 Person ausgehen. Reicht dieses nicht zum Leben aus, wären Sie ja unterhaltspflichtig und Sie müssen von 2 unterhaltsberechtigen ausgehen.

Kann Ihnen leider nciht mehr hlefen.

Gruß michaelddorf

Hallo Frank,

Sie sind der Frau gegenüber auch Unterhaltsverpflichtet. Ab das Elterngeld dabei verrechnet wir ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Sie sollten mit Ihrem Verwalter sprechen.

Gruß

Jörg

IST NICH GLEICH ZU SETZEN