Liebe/-r Experte/-in,
ich würde gerne eure Meinung zu meinem Problem hören. Ich bin Vollzeit beschäftigt und in einer Pribatinsolvenz. Bin schon längst in der Wohlverhaltensperiode und habe das Problem in Kurzarbeit zu sein. Jetzt möchte ich zusätzlich einen 400€ Kob annehmen und auch schon etwas gefunden. Verdienst monatlich ca. 250€
Wie gebe ich das an? Wenn ich das Geld bei der Privatinsolvenz anmelde ist es dann weg? Dann brauche ich den Job ja gar nicht erst annehmen. Wie könnte der Treuhänder überhaupt herausfinden das ich einen Nebenjob habe??
Vielen vielen Dank im Voraus
Hallo liebe Alexandra,
ohne detailiertere Angaben zu Deinem jetzigen Zeitpunkt, kann man keine verbindliche Aussage treffen. Google Dir die Pfändungstabelle und schau nach, was Du ungepfändet verdienen darfst. Ein Nebenjob gehört zu den regelmäßigen Einkommen, die pfändbar sind.
Ich würde Dir empfehlen, die Restschuldbefreiung nicht zu gefährden, in dem Du ein zusätzliches Einkommen nicht angibst! Anhand der Pfändungstabelle kannst Du ja auch sehen, dass von einem Mehrverdienst Dir auch immer ein Teil verbleibt. Die Initiatoren wollten schon, dass von dem Eigenengagement auch dem Schuldner etwas übrig bleibt und nicht alles an die Gläubiger verteilt wird.
Halte die 72 Monate der Abtretung durch, ohne dass Dir etwas nachgetragen werden kann. Nur so kannst Du sicher gehen, die begeehrte Restschuldbefreiuung auch zu erlangen. Einmal versagt, dauert es 10 Jahre, bis Du einen erneuten Antrag stellen darfst!!
Lieben Gruß
Hallo Alexandra,
es ist nun mal Deine Pflicht, alle Deine Einkünfte gegenüber dem Insolvenzverwalter offen zu legen. Alles was Du über Die Pfändungsfreigrenze verdienst, musst Du weiter reichen. Eine Tabelle hierzu findest Du im Internet.
Grüße Ideenfuchs