Hallo Leute!
Vor kurzem habe ich in der Zeitung über die Verurteilung der Frau gelesen, die im letzten Jahr den Flughafen Düsseldorf mit einer Bombendrohung lahm gelegt hatte. In der Urteilsbegründung führte der Richter aus, dass die Frau mit den Millionen an Schadensersatzforderungen schon ihr Leben in Schulden vorgezeichnet habe. Nun meine Frage:
Ist es bei Schadensersatzforderungen wegen solcher vorsätzlicher Handlungen möglich, das Schuldenbereinigungsverfahren (Privatinsolvenz) mit Restschuldbefreiung nach 7 Jahren durchführen zu lassen? Oder geht das nur bezüglich vertraglicher Schulden?
Mit Intersse warte ich auf Antworten!
Gruß, Birthe
(P.S. Bißchen doof war die auch, oder ?!)