Privatinsolvenz

Liebe/-r Experte/-in,

hallo mein Name ist Tobi ich bin 25 Jahre und habe eine Frage zur Verbaucherinsolvenz. Ich habe ca. 17 000 Euro Schulden und habe eine Rechtsanwältin eingeschaltet,die Kontakt zu den insgesamt 8 Gläubigern aufgenommen hat. Ein Schuldenbereinigungsplan wurde erstellt und Ende letzter Woche den Gläubigern zugesendet. Meine Anwältin geht davon aus,das alles das Angebot annehmen. Ich verdiene 1400 Euro netto. Leider habe ich damals zwei meiner Gläubigern jeweils ein Unternehmen der Sparkasse in zwei unterschiedlichen Städten,Sicherheiten gegeben,das die auf mein Konto zugreiffen können.Wenn sich die beiden Gläubiger quer stellen,wie sieht es mit dem pfänden aus? Ich wohne bei meiner Oma,die kaum bzw. gar nichts an Sachen zum pänden hat…als nächstes würde mein Gehalt gepfändet werden. Ist es richtig das mir definitiv 999,-Euro zum leben bleiben müssen? So sagte es mir meine Anwältin…mein Gehalt geht bei einer der beiden oben genannten Sparkassen ein.Ich habe Angst das die mein komplettes Gehalt behalten und ich keinen Cent mehr habe. Wenn keine Einigung mit den Gläubigern in Sicht ist,gehen meine Anwältin und ich in die Insolvenz.Viele Gläubiger haben die Angelegenheit an Inkassobüros weitergeben,deren Briefe bereiten mir Magenschmerzen,habe die letzten Tage kaum geschlafen.Die drohen mit Pfändung,Gericht etc.

Wie schätzen SIe die Lage ein,würde mich über ein Statement eines Fachmanns(frau) in dem Fall Sie,sehr freuen.

Mit freundlichem Gruß

Tobi

Hallo Tobi,
nichts wird so heiß gegessen wie gekocht.
Also zunächtsmal hat „Oma“ überhaupt nichts mit einer Pfändung zu tun, wenn Sie nicht Bürge ist.
Ein nichtpfändbarer Betrag (Pfändungstabelle) muss immer bleiben. Wenn keine Einigung zustande kommt, bleibt immer noch die Privat Inso.
In der Inso kann kein Gläubiger pfänden.

mfg
lucy

Wenn Sie bereits eine Anwältin eingeschaltet haben, wenden Sie sich bitte an sie. Diese kann eine verbindliche Rechtsberatung geben.
MfG

Ich gebe nur Tipps und Hinweise - KEINE RECHTSBERATUNG

Hallo Tobi,

zunächst „keep cool“ - nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Geld nehmen, ist nicht Dein leben nehmen! Komm wieder runter, atme tief durch, sortiere Dich und geh dann rational vor!

Die stets aktuellen Pfändungstabelle findest Du auf der Hompage des BMJ; hier einmal der Link: http://www.bmj.bund.de/media/archive/885.pdf#search=…"
Wenn Du nach der Seite BMJ googelst kannst Du dann in das Suchfeld „Pfändungstabelle“ eingeben. So kommst Du an die pdf.Datei. Die gültige Fassung ist aus 2005. Eine Änderung hat bislang nicht stattgefunden. Bezüglich einer Anpassung zum 01.07.2009 gab es erheblichen Unmut; geführt hat es zu nichts. Gültig ist also die Tabelle 2005.

Mir fehlen zu einer komplexen Beurteilung viele angaben. Zunächst: warum ein Anwalt? Musst Du den bezahlen, oder hast Du eine Beratungshilfe bekommen, weil die Schuldnerberatungsstellen überlastet waren??#

Schade finde ich, dass Du mit Deinem Anliegen nicht zu einer seriösen Schuldnerberatungsstelle gegangen bist :frowning: Deine Schulden im Verhältnis zum Einkommen sind überschaubar; und Deine Lage ist absolut NICHT desolat!!!
Hast Du einmal über eine Umschuldung nachgedacht? Derzeit ist der Zins günstig.
Folgende Umschuldung ist denkbar:
Gesamte Kreditsumme: 17.000 Euro
Zinssatz (eff. Jahreszinssatz): 5,8 %
Kredit-Laufzeit: 36 Monate

zu zahlende monatliche Rate: ca. 520 Euro
gesamter Zinsaufwand: ca. 1.500 Euro

googel nach einem Kreditrechner!

Du siehst, dass Du in schon 3 Jahren schuldenfrei sein könntest! Bei einer Insolvenz dauert die Abtretung 72 Monate. Bei einem Einkommen bei Dir von 1.400 EUR netto können 410 EUR monatl. gepfändet werden. 410 x 72 = 29.602!!! Du siehst, dass Dein Schuldenbetrag damit um ein mehrfaches überschritten wäre!

Sofern Gläubiger auf Dein Konto zugreifen können, ist es in der Tat ratsam, nie erhebliches Guthaben darauf zu verwahren, keinen Dispokredit zu haben; bzw. gleich das Konto zu wechseln! Die Kontopfändung ist für Gläubiger immer der leichteste Weg. Alles was an Guthaben darauf ist, ist dann seins :frowning:

Ich kann nur raten am Schnellsten eine Einigung mit den Inkassobüros herbeizuführen. Beachte, dass aufgeschlagene Gebühren nicht immer rechtens sind! Und wenn Zahlungen geleistet werden, nur unter dem Zusatz: „mit der Hauptforderung zu verrechnen“.

Die Verbraucherinsolvenz hat den Vorteil, dass bei Einreichung des Antrages, sämtliche Zwangsmaßnahmen eingestellt werden müssen. Die Gläubiger haben sich nur noch an den Insolvenzverwalter zu wenden. Dies bringt eine erhebliche (auch psychische) Erleichterung.

Aus den wenigen Angaben meine ich jedoch, Du könntest es auch so schaffen.
Nie aufgeben - und nie den Mut verlieren!

LG
Lunajane

Hi Tobi !
Dir bleiben definitiv 999 Euro zum Leben !!! Und wenn du sogar mehr verdienst,bleiben davon auch nochmal 30 % bei dir. Als Bonus sozusagen,weil man Arbeiten geht !!! Uns haben die Gläubiger sogar bedroht …ja du hast richtig gelesen !!! Sie versuchen dich Psychisch fertig zu machen !!! Lass dich davon nicht beeindrucken. Unser Anwalt hat uns das vorher schon gesagt,das daS OFT VORKOMMT!!! Alle Briefe ( negative) übergib deiner Anwältin. Es kann dir nichts passieren und das Geld hast du wirklich !!! LG Tanja

Hallo Tobi.

Zunächst einmal: RUHE BEWAHREN! Faktisch ist es erst einmal wie folgt, dass man versucht mittels geeigneter Stelle (RA, Schuldnerberatung, o.ä.) einen Vergleich zu erzielen. Dazu kann evtl. vorhandenes „Vermögen“ (z.B. EUR 3000,- auf dem Sparbuch o.ä.) verwendet werden. Wenn das nicht der Fall ist, so geht man in aller Regel in die Insolvenz. Denn wenn kein Geld zum Vergleich da ist, spricht man von einem sogenannten Nullplan. Stimmt diesem auch nur ein Gläubiger nicht zu, so ist eine Privatinsolvenz unvermeidlich. Hier wird nämlich sechs (bzw. sieben) Jahre lang all das gepfändet, was oberhalb der Grenze verdient wird.
In der Tat liegt die Pfändungsgrenze bei rund EUR 1.000,- für eine alleinstehende Person ohne unterhaltspflichtige Angehörige (Ehepartner, Kind, etc.). Sprich: Bei EUR 1.400,- netto werden rund EUR 400,- abgezogen und gemäß einem Schlüssel an die versch. Gläubiger verteilt. Hierbei darf niemand bevorteilt werden, bedeutet: Man sagt sich, ich bezahle erst mal alle kleinen, sodass ich z.B. von 17 Gläubigern auf 10 runterkomme - das geht nicht. Alle bekommen prozentual an den jeweiligen Schulden gemessen ihren Anteil dieser EUR 400,- (schlägt ein Gläubiger mit 40% der Gesamtschulden zu buche, erhält er 160,- - ein anderer mit 10% bekommt 40,- usw.). Würden sich nun irgendwelche Gläubiger mittels Kontopfändung etwas einbehalten, würden sie sich selbst bevorteilen. Geht nicht!
Man darf jedoch auch Pfändung nicht mit Pfändung vergleichen. Keiner wird bei Dir zu Hause vorbeikommen und womöglich Deiner Oma die wertvolle Stero-Anlage o.ä. beschlagnahmen (und Tisch und Bett und Stuhl schon gar nicht). Hier ist prinzipiell zu prüfen, wem die Anlage bzw. der Wertgegenstand gehört (wer ihn also im Zweifel bezahlt hat). Was nicht Dir gehört, kann auch keiner pfänden. Zumal dieses Szenario recht selten ist und während einer Insolvenz sowieso nicht praktiziert wird. In der Insolvenz bist Du vor so etwas geschützt.

Sollte die gütliche Vereinbarung mit Deinen Gläubigern scheitern, dann wirst Du in die Insolvenz gehen. Hier läuft es dann sehr viel ruhiger ab, als viele glauben. Ich habe z.B. mit meinem Insolvenzverwalter die Vereinbarung, dass ich ihm monatlich meine Gehaltsabrechnung faxe und er schreibt mir, wenn etwas Pfändbares dabei ist, welches ich dann überweise. Bei mir stand niemals irgendein Gerichtsvollzieher o.ä. vor der Tür.
Kleiner Tipp hinsichtlich der Gehaltspfändung: Eröffne ein neues Konto - such Dir gleich eines ohne Kontogebühren. Meines Wissens gilt die Kontopfändung nur für das jeweils erteilte Konto, nicht jedoch, wenn Du ein neues beantragst. Hier sollte Dir jedoch Deine Rechtsanwältin auch Auskunft geben können.

Viel Erfolg.
FRANK

Hallo,

damit die Gläubiger die gestellten Sicherheiten in Anspruch nehmen können, müssen die zugrunde liegenden Forderungen fällig sein: sprich die Kredite müssen gekündigt sein. Das ist die Grundvoraussetzung, um z.B. bei vorliegender Gehaltsabtretung in das Gehalt zu pfänden.
Bezüglich der Pfändung von Gehalt gibt es „Pfändungsfrei Grenzen“, die in bestimmten Zeiträumen neu festgesetzt werden. Am Besten im Internet schauen wie hoch die derzeit sind. Also etwas zum Leben bleibt auf alle Fälle.
Auch wenn Sie bei Ihrer Oma wohnen, können natürlich nicht die Gegenstände oder Vermögenswerte Ihrer Oma zur Tilgung Ihrer Schulden benutzt werden. Es sei denn sie hat für Ihre Kredite eine Bürgschaft übernommen oder andere Sicherheiten gestellt.
Im Übrigen kommt ein Gerichtsvollzieher auch erst dann, wenn ein Mahnbescheid rechtskräftig zugestellt wurde. Das setzt wiederum auch eine fällige (also gekündigte) Forderung / Kredit voraus.
Auf die Briefe der Inkassobüros würde ich ggfs. anworten und auf das Vergleichsangebot bzw. Schreiben der Anwältin verweisen. „Toter Mann“ spielen ist in solchen Angelegenheiten immer schlecht, dann kommt die nächste Mahnung mit neuen Gebühren etc.

Viel Erfolg.

Uli

Hallo Hoschi 84,

in der unterstehenden Tabelle erkennst Du,
wieviel von Deinen Einkommen Pfändungsfrei ist.
recht ist das Nettoeinkommen, links der Betrag der zu Pfänden ist. Für alle Gläubiger zusammen.

Pfändungstabelle 2007 bis 01. Juli 2009
bereinigtes
Nettoeinkommen

989,99 € 0,00 €
999,99 € 3,40 €
1009,99 € 10,40 €
1019,99 € 17,40 €
1029,99 € 24,40 €
1039,99 € 31,40 €
1049,99 € 38,40 €
1059,99 € 45,40 €
1069,99 € 52,40 €
1079,99 € 59,40 €
1089,99 € 66,40 €
1099,99 € 73,40 €
1109,99 € 80,40 €
1119,99 € 87,40 €
1129,99 € 94,40 €
1139,99 € 101,40 €
1149,99 € 108,40 €
1159,99 € 115,40 €
1169,99 € 122,40 €
1179,99 € 129,40 €
1189,99 € 136,40 €
1199,99 € 143,40 €
1209,99 € 150,40 €
1219,99 € 157,40 €
1229,99 € 164,40 €
1239,99 € 171,40 €
1249,99 € 178,40 €
1259,99 € 185,40 €
1269,99 € 192,40 €
1279,99 € 199,40 €
1289,99 € 206,40 €
1299,99 € 213,40 €
1309,99 € 220,40 €
1319,99 € 227,40 €
1329,99 € 234,40 €
1339,99 € 241,40 €
1349,99 € 248,40 €
1359,99 € 255,40 €
1369,99 € 262,40 €
1379,99 € 269,40 €
1389,99 € 276,40 €
1399,99 € 283,40 €
1409,99 € 290,40 €
1419,99 € 297,40 €
1429,99 € 304,40 €
1439,99 € 311,40 €
1449,99 € 318,40 €
1459,99 € 325,40 €
1469,99 € 332,40 €
1479,99 € 339,40 €
1489,99 € 346,40 €
1499,99 € 353,40 €
1509,99 € 360,40 €
1519,99 € 367,40 €
1529,99 € 374,40 €
1539,99 € 381,40 €
1549,99 € 388,40 €
1559,99 € 395,40 €
Gruß
Michael

Hallo,

habe Ihre Frage schon beantwortet.

Gruß

Jörg