Privatinsolvenz

Liebe/-r Experte/-in,
meine Freundin hat für ihren jetzt getrennt lebenden Mann mehrere Bankbürgschaften übernommen (immer gedrängt vom Berater, unter emotionalen Stress, für Kredite von denen sie selbst nichts hatte). Von der Schuld sind jetzt noch 15 000 Euro übrig (12 000 hat ihr Mann schon gezahlt, bzw. im Moment die Versicherung, da er arbeitslos war und eine Ausbildung macht). Jetzt hat er Insolvenz angemeldet, dabei aber den durch ihre Bürgschaft abgesicherten Kredit nicht mit angegeben, weil sie wohl sonst in das Verfahren miteinbezogen worden wäre. Bleibt sie jetzt darauf sitzen?
Als Krankenschwester hat sie natürlich keine 400 Euro monatlich übrig.
Ich selbst hab genauso wenig Ahnung wie sie von diesen Dingen, und kenne nicht mal einen Rechtsanwalt, dem man solche Fragen stellen könnte.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie etwas darüber wüssten. Vielen Dank und schöne Grüße,
Marion Grossmann

Tja, das ist in der Tat eine sehr kniffelige Situation. Fangen wir mal von vorne an…
Der Mann hat Kredite beantragt und (vermutlich weil er keine Sicherheiten vorweisen konnte) die damalige Ehefrau hat für diese Kredite gebürgt?! O.k…
Dann konnte der Ehemann diese Kredite nicht mehr abbezahlen und meldete Insolvenz an, allerdings nicht den Kredit, für welchen die Frau gebürgt hat?!
Hier haben wir schon den ersten Fehler: Der Ehemann muss meines Wissens nach alle (!) Schulden angeben.

Nun jedoch zur Ehefrau bzw. der Freundin: Wenn Sie für den Kredit gebürgt hat, wird die Bank auch an sie herantreten, da beim Mann mit aller Wahrscheinlichkeit nichts mehr zu holen ist.
Meines Erachtens nach wird die Freundin hier nicht umhinkommen, ebenfalls Insolvenz anzumelden, da sie bei einem Einkommen von EUR 400,- kaum eine Möglichkeit haben wird, die restlichen EUR 15.000,- in annehmbarer Zeit abzuzahlen. Allerdings würde dieses erst Sinn machen, wenn man an sie herantreten sollte.

Vielleicht vorab ein Tipp: Da der Mann diesen Kredit nicht mit angegeben hat, um so die Frau davor zu bewahren, dass sie mit hineingezogen wird (was jedoch früher oder später sowieso passieren wird, da sie für die Schuld gebürgt hat), so schließe ich daraus, dass man sich noch zumindest irgendwie versteht und kommuniziert (trotz Trennung).
Bleiben wir einfach mal bei diesem Szenario: Der Mann meldet Insolvenz an und nimmt in diese seine übrigen Schulden, aber halt nicht diesen einen besagten Kredit. Somit müsste er diesen separat abzahlen, von seinem pfändungsfreien Einkommen. Nun können wir einfach mal annehmen, dass er sich das derzeit vielleicht erlauben kann (einem Schuldner ohne unterhaltspflichtige Personen steht in etwa EUR 1000,- zu). Doch was ist, wenn er arbeitslos werden sollte und vielleicht gerade mal EUR 600,- bekommt? Ob er dann noch den Kredit abbezahlen kann? Hier wird er sicher nicht unter einer Rate von EUR 150,- kommen - dann wirds schon eng.
Wenn er binnen der Wohlverhaltensperiode (6 Jahre) neue Schulden anhäuft, ist es für ihn dahin mit der Restschuldbefreiung. Das ist sicher nicht in seinem Sinne.
Man sieht also: Vertrackte Situation. Meine Empfehlung: Eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen und kompetent beraten lassen. Klingt simpel, ist aber bei solch einer schwierigen Konstellation das sicherste. A) Dafür dass der Mann nicht die Restschuldbefreiung riskiert und B) dafür dass nicht irgendwann doch noch etwas unerwartet auf die Frau/Freundin zukommt. Sowas muss man sauber lösen. Mit stillhalten und hoffen, wird das garantiert schief gehen!
Vielleicht gibt es hier bei WWW auch noch jemanden, der das etwas kompetenter beantworten kann. Aber ich kann nur aus eigener Erfahrung berichten und diesen Fall hatte ich so bei mir nicht.

Alles Gute.

Hallo , zunächst mal ist es leider so das der Mann diesen Kredit nicht als seine Schuld angeben muß auch dann wenn er vorher die Raten dafür getilgt hat durch seine Insolvenz ist sie als Bürge dran. Es ist aber Quatsch das Sie als Bürge mit in das Insolvenzverfahren gezogen würde solange er der Hauptkreditnehmer ist müßte er diesen bei einer Insolvenzeröffnung mit angeben, da der die Insolvenzanmeldet alle Schulden dem Insolvenzverwalter melden muß, das ist ganz klar geregelt.Natürlich wird die Bank nach anmelden der Insolvenz auf ihre Freundin als Bürge zu kommen da nei Ihrem Mann nichts mmehr zu holen ist. ich sehe in der hinsicht nur die möglichkeit das Ihre Freundin ein Gespräch mit der Bank sucht den Sachverhalt schieldert und versucht sic hmit dieser irgendwie zu einigen je früher desto besser. Für wietere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfühgung. Meine E-Mail : [email protected]

Hallo,

als ersten Schritt würde ich empfehlen umgehend Kontakt mit der Bank aufzunehmen. Solche Kreditvereinbarungen, bzw. solche Bürgschaften können „sittenwidrig“ sein, besonders dann, wenn kein Nutzen an dem für das Gebürgte besteht. Auch wenn ersichtlich ist, dass der Gesamtbetrag kaum oder gar nicht aus dem eigenen Einkommen bestritten werden kann, könnte dieser Tatbestand gegeben sein.

Dem getrennt lebenden Ehemann ist anzuraten, diesen Kredit auf JEDEN FALL anzugeben! Tut er dies nicht, so könnet direkt die Restschuldbefreiung gefährdet sein. Dann hat man das ganze Verfahren für nichts gemacht! Und um ein neues anzusterben müssen 10 Jahre vergehen!

Von einem Kontakt mit der Bank würde ich mir versprechen, vielleicht eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen!

Die ganze Sache platzt jedoch erst, wenn der Ex-Mann nicht mehr zahlt!!! Zahlt er aber weiter, dann kann dies eine „Gläubigerbevorzugung“ darstellen, die ebenfalls das Insolvenzverfahren zu seinem Nachteil kippen kann.

Entsperchend seinem Einkommen kann man einen Beratungshilfeberechtigungsschein beim Amtsgericht seines Wohnortes beantragen. Dieser wird jedoch wirklich nur dann bewilligt, wenn jemand wirklich arm ist. Gegen eine Gebühr von 10 EUR kann man sich damit bei einem Rechtsanwalt seiner Wahl eine Erstberatung „erkaufen“. Eine Beratung bei einem (ich empfehle einen FACH)-Anwalt ist bezüglich der Kosten frei verhandelbar!! Als online-Werk empfehle ich persönlich „frag-einen-Anwalt.de“. Auch nachlesen kann man hier einiges. Ebenso kann ich http://www.forum-schuldnerberatung.de/ empfehlen. In den Foren kann man viel nachlesen aber auch eine Frage stellen (natürlich kostenlos), die oftmals von vielen Betroffenen beantwortet wird.

Alles Alles Gute; und: niemals den Kopf in den Sand!

LG
Lunajane

Herzlichen Dank für diese schnelle Antwort und guten Ratschläge. Ich werde sie mit meiner Freundin durchsprechen und entspechende Schritte unternehmen.
Viele Grüße und schönen Abend,
MArion Grossmann

Herzlichen Dank für diese schnelle Antwort und guten Ratschläge. Ich werde sie mit meiner Freundin durchsprechen und entspechende Schritte unternehmen.
Erst mal viele Grüße und schönen Abend,
MArion Grossmann

Liebe Lulajane,
herzlichen Dank für diese schnelle Antwort und guten Ratschläge, vor allem niemals den Kopf in den Sand zu stecken. Ich werde das mit meiner Freundin durchsprechen und entsprechende Schritte unternehmen.
Den Aspekt der Sittenwidrigkeit hatte ich auch schon mal in einem Flyer der Schuldnerberatung gefunden (Monate, bis man einen Termin bekommt), aber wir wussten bis jetzt nicht, wie meine Freundin das geltend machen könnte.
Viele Grüße und schönen Abend,
MArion Grossmann

Hallo,so einen ähnlichen nFall kenne ich und die Frau blieb auf den Schulden hängen !!!

Hallo Marion!

Dein getrennt lebender Freund bekommt Probleme, große Probleme! Er muss Diesen Kredit mit angeben! Er darf gar nicht diesen Kredit selbst zurück zahlen!!!
Leider eine schlechte Nachricht für Dich. Allerdings, wenn Du mit der betreffenden Bank redest, wird man Dir dort sehr entgegen kommen. (z.B. 100€/Monat) Die haben nämlich das Risiko, dass Du selbst auch die PIV anmeldest, dann bekommen sie garnichts! :smile:
Informationen bekommst Du vom „Rechtspfleger“ bei Deinem zuständigen Amtsgericht. Dort kann man auch einen „Beratungsschein“ beantragen. Mit dem kannst Du kostenlos zu einem Fachanwalt der Dir hier weiter hilft!

Alles nicht so schlimm!

Gruß Kurt

Hallo,

der Kredit, der durch die Bürgschaften abgesichert ist, hätte natürlich im Insolvenzverfahren angegeben werden müssen!!! Das Insolvenzverfahren ist so eigentlich gar nicht möglich. Die Bank, die durch die Bürgschaften Ihrer Freunding besichert ist, wird nach Kündigung des Kredites (z.B. aufgrund von nicht gezahlten Raten oder aufgrund der Insolvenz des Kreditnehmers) versuchen die ihr gestellten Sicherheiten zu verwerten. Sie wird also Ihre Freundin aus der Bürgschaft in Anspruch nehmen oder dies zumindest versuchen. Ihre Freundin wird diesbezüglich ein Schreiben (eine Zahlungsaufforderung) erhalten auf das sie auf jeden Fall reagieren sollte. Ich würde der Bank eine Selbsauskunft mit allen monatlichen Ein- und Ausgaben und einer Aufstellung des Vermögens und der Schulden zuschicken und ggfs. einen Einmalbetrag (der natürlich unterhalb der verbürgten Summe und des restlichen Kredites liegt) zur Zahlung anbieten. Meistens gehen die Banken auf solche Vergleiche ein.
Viel Erfolg!
MfG
Uli

Hallo Kurt,
herzlichen Dank für die etwas beruhigende und ermutigende Antwort. Mit einem Entgegenkommen der Bank hätten wir nicht gerechnet, und die Idee, zu einem Rechtspfleger zu gehen, ist gut.
Schöne Grüße,
Marion

Hallo Uli,
herzlichen Dank für die Antwort und den guten Vorschlag
mit dem Vergleich. So etwas war uns noch nicht eingefallen.
Schöne Grüße,
MArion

Vielen Dank für die Antwort, aber das sag ich meiner Freundin lieber nicht!
Schöne Grüße,
MArion

Hallo,es tut mir wirklich leid,das ich nichts besseres dazu sagen kann.Ich drücke die Daumen,das alles gut wird…LG Tanja

Liebe Tanja,
vielen Dank fürs Daumendrücken und den Gruß. wenn doch noch alles einigermaßen gut wird, sag ich Bescheid.
LG Marion

Hallo,

das hört sich nicht gut an. Wenn der Insolvente Mann nicht zahlen kann wird sich die Bank an die Bürgin wenden. Dafür sind Bürgschaften gemacht. Erst wenn die Bürgin auch noch Inso anmeldet bleibt die Bank auf dem trocknen sitzen.

Im Notfall sollte man mit einer Schuldnerberatung sprechen. Die können vielleicht einen Vergleich mit den Banken erzielen.

Viel Glück.

Gruß

Jörg

Hallo Jörg,
vielen Dank für die Antwort. Ich werde meiner Freundin raten, sich doch noch mal einen Termin bei der Schuldnerberatung geben zu lassen, auch wenn es lange dauert(das hatte sie letztes Mal abgeschreckt). Noch hat die Bank sich ja nicht gemeldet.
Viele Grüße,
MArion