ich möchte gerne - trotz Privatinsolvenz - etwas für meine Vorsorge tun und liebäugele mit einer Riester-Rente, da diese als Verheirateter mit Kind besonders lukrativ und pfändungssicher ist.
Stimmt dieses? Kann ich während des Insolvenzverfahrens eine Riester-Rente abschließen und kann ich mir sicher sein, dass diese nicht gepfändet wird? Wird diese auch nicht „negativ angelastet“ im Hinblick auf die Wohlverhaltensperiode bzw. Restschuldbefreiung? Muss ich das überhaupt auch beim Insolvenzverwalter angeben?
Nebenfrage: Mein Arbeitgeber „drängt“ mich geradezu, vermögenswirksame Leistungen in Anspruch zu nehmen. Kann ich überhaupt VL in Anspruch nehmen bzw. sind diese genauso wie die Riester-Rente pfändungssicher? Oder kommt es darauf an, welche Anlageart man wählt?
Es ist gestattet solche Vorsorgen zu treffen! Der IV muss informiert werden. Würde sich bei Nichtinanspruchnahme der Riestervorteile Deine Nettogehalt zu Deinen Gunsten verändern, so wird dann von diesem fiktiven Betrag Deine PF-Rate berechnet. Das passiert allerdings nicht. Also, alles ok!
Die Riesterrente ist pfändungssicher. Sie müssen trotzdem beim Insolvenzverwalter diese angeben.
VL sind nicht pfändungssicher. Es sei denn, diese sind als Riesterrente angelegt. Grund hierfür ist es, das Sie ja keinen Zugriff auf dieses Geld haben.
Also riestern.
Hallo,
Riesterrente ist nicht pfändbar.
Sollte dem InsoVerwalter mitgeteilt werden.
Vermögenswirksame Leistung als Vorsorge, z.B. Rentenversicherung, ist nicht pfändbar.
Innerhalb einer Inso dürfen Sie kein Vermögen anschaffen. Dieses würde gepfändet. Sobald Ihnen aber die Restschuldbefreiung angekündigt wurde und sich sich in der Wohlverhaltensperiode befinden dürfen Sie auch wieder Vermögen ansparen.