Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zum pfändbaren Einkommen während der Wohlverhaltensphase:
Soweit ich gehört habe, zählt eine Steuererstattung zum anrechenbaren/pfändbaren Einkommen, und wird an den Treuhänder geleitet.
Trifft das auch auf Erstattung aufgrund von Pendlerpauschale, Fahrten von/zum Arbeitsplatz zu ?
Wenn ja, würde das bedeuten, daß ich auf meinen Fahrtkosten sitzenbleibe, und ein entfernt liegender Arbeitsplatz für mich unattraktiv wird?!
Kann man das Umgehen, z.B. durch direkte Zahlung von Fahrtkostenzuschuss als Lohnanteil des Arbeitgebers an mich?
Im Vorraus vielen Dank für Hinweise.
Friedrich
Hallo,
ja das trifft auf die gesamte Erstattung zu.
In der WVP, also das Verfahren ist abgeschlossen, steht ihnen die gesamte Erstattung zu.
Falls das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann vom AG ein Fahrtkostenzuschuss als Lohnanteil gewährt werden. Der ist nicht pfändbar.
mfg
lucy
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Hallo,
grundsätzlich wird die Steuerrückerstattung samt Pendlerpauschale zunächst vom
Finanzamt zum Insolvenzverwalter gehen und der wird das Geld nicht automatisch
an Sie weiterleiten. Vielmehr müssen Sie ihn dazu auffordern unter Hinweis, dass
es sich um besondere Aufwendungen handelt, die für die Erwerbstätigkeit
erforderlich sind. Kann den Insolvenzverwalter dies nicht überzeugen, müssen Sie
ein besonderes Gerichtsverfahren durchführen, in welchem das Gericht streitige
Pfändungsgrenzen gesondert feststellt. Also, fordern Sie zunächst einmal
schriftlich den Insolvenzverwalter auf, die Beträge an Sie weiterzuleiten. Hilft das
nichts, beantragen Sie ein Gerichtsverfahren zur Feststellung der Pfändungsgrenzen.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Grüsse
Jörg Franzke
http://www.ra-franzke.de
Sehr geehrter Herr Franzke,
vielen Dank für Die schnelle Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich
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Hallo lucy,
vielen Dank für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen.
Friedrich
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