Liebe/-r Experte/-in,
ich beabsichtige in die Privatinsolvenz zu gehen, da ich durch 4 Studienkredite und 1 Privatkredit rund 42.000 € schulden angesammelt haben und meine Einkommenssituation sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nach Abschluss meines geisteswissenschaftlichen (Langzeit-) Studiums mit Bachelor-Abschluss nicht verbessern wird mangels gut bezahltem Vollzeitjob.
Ich habe folgende wichtige Fragen vorab:
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Kann ich auch Forderungen, die noch nicht fällig sind (z.B. Bafög-Staatdarlehen, Darlehen der Kfw-Bank) mit in die Insolvenz nehmen?
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Ich muss nächstes Jahr aus dem Studentenwohnheim ausziehen, wenn ich mich exmatrikuliere. Bekomme ich überhaupt noch eine Wohnung, wenn ich in der Insolvenz bin? Es wird doch in der Regel die Schufa befragt.
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Wann und wie muss ich meinen Arbeitgeber über eine Insolvenz informieren? Ich arbeite als Werkstudentin in einem grossen Unternehmen.
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Darf mein Auto (Bj. 1994, Unfallwagen) gepfändet werden? Ich arbeite im Schichtdienst.
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Wie schaut es mit einem Notebook aus, das fast 3 Jahre alt ist?
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Kann man mich zwingen meinen unbefristeten und gar nicht mal schlecht bezahlten 16-Stunden-Job zu kündigen, um irgendeinen beliebigen, ggf. befristeten Vollzeitjob anzunehmen?
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Wenn ich mit meinem Partner zusammenziehe und wir eine eheähnliche Gemeinschaft führen: Kann er für meine Schulden haftbar gemacht werden?
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Wird mir mein Handyvertrag gekündigt, obwohl ich immer zuverlässig gezahlt habe und es nie Probleme gab?
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Wie stelle ich Raten an Gläubiger ein, wenn die den Betrag von meinem Girokonto abbuchen? Muss ich jeden Monat zur Bank, um die Lastschrift zurückzuholen oder wie funktioniert das? Ein Anwalt sagte mir, ich solle die Raten einstellen.
Ich danke recht herzlich im voraus. Da ich keine Sozialleistungen beziehe, wimmeln mich die kostenlosen Schuldnerberatungen leider ab und ich muss versuchen Geld anzusparen, um einen Anwalt zu zahlen.
Gruss. Mausimausmaus
Hallo,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
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Ja, Sie können auch Forderungen die noch nicht fällig sind, in die Insolvenz
nehmen. Das müssen Sie sogar.
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Grundsätzlich bekommen Sie eine Wohnung. Wenn der Vermieter allerdings
eine Schufa haben will, können Sie nichts dagegen unternehmen. Es gibt sicherlich
aber auch Wohnungen und Vermieter, die keine Schufa sehen möchte. Notfalls
fragen Sie ein Familienmitglied, ob es für Sie bürgt.
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Ihren Arbeitgeber müssen Sie vorab überhaupt nicht informieren. Der
Arbeitgeber wird automatisch vom Insolvenzverwalter später angeschrieben. Wenn
es sich um ein großes Unternehmen handelt, dürfte es ausreichen, wenn der
Insolvenzverwalter den Arbeitgeber anschreibt.
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Das Auto dürfen Sie behalten, wenn der Arbeitgeber Ihnen ein Schreiben aus
fertigt, in welchem er Ihnen bestätigt, dass Sie das Fahrzeug für die
Erwerbstätigkeit benötigen.
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Das Notebook können Sie sicherlich behalten.
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Nein, man kann Sie nicht dazu zwingen das Studium aufzugeben.
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Nein, Ihr Lebensgefährte in die Sache nicht mit hineingezogen. Jeder haftet nur
für seine eigenen Schulden.
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Nein, der Handyvertrag wird nicht gekündigt
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sie müssen zuerst ein neues Konto eröffnen und dort sind das Gehalt umleiten.
Danach stellen Sie alle Zahlungen ein.
Fragen über Fragen, welche ich auf meiner Webseite http://www.ra-franzke.de
sehr ausführlich beantworte. Lesen Sie dort doch einmal nach. Einen
Insolvenzantrag können Sie bei mir auch online stellen, über meine Webseite
http://www.online-schuldenfrei.de
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Viele Grüsse
Franzke
Hallo Herr Franzke,
Sie haben mir sehr weitergeholfen, bin nun etwas beruhigter.
Wie stelle ich genau die Lastschrift des Gläubigers (Bank) ein? Schreibe ich die Bank an und ziehe die Einzugsermächtigung (ohne Begründung oder mit?) zurück?
Ein neues Girokonto auf reiner Guthabenbasis habe ich bereits eröffnet. Kann diese Bank das Girokonto kündigen, wenn sie von der Privatinsolvenz erfährt?
Kann man mich in einen Vollzeitjob zwingen, bei dem ich nur geringfügig mehr verdienen würde als in meinem jetzigen 16-Stunden-Job? Das Studium beende ich voraussichtlich nächstes Jahr im März.
Gruss. Mausimausmaus
Hallo,
In der Regel funktioniert das so, dass man das alte Konto einfach an die Wand
fahren lässt, das heißt die Gläubiger buchen weiterhin so lange ab, bis das Konto
geschlossen wird, aber das kann Ihnen egal sein, weil Ihr Gehalt auf das neue
Konto geht. Das neue Konto halten Sie vor den Gläubigern natürlich geheim.
Man kann Sie nicht dazu zwingen, einen besser bezahlten Job anzunehmen, wenn
Sie kurz vor dem Abschluss des Studiums stehen.
Lesen Sie hierzu meinen Ratgeber: http://www.ra-
franzke.de/insolvenz/ratgeber/verbraucherinsolvenz/verbraucherinsolvenz-
faq.html
Die Bank kann das Konto grundsätzlich kündigen, nach meiner Erfahrung sind das
aber nicht tun. Sollte es ausnahmsweise doch der Fall sein, eröffnen Sie einfach
ein neues.
Grüsse
Franzke
Hallo,
- Alle Forderungen egal ob fällig oder nicht gehören in die Inso.
- Es gibt Vermieter die keine Auskunft einholen.
Würde aber offen mit dem Vermieter sprechen.
- Ja Arbeitgeber informieren, sonst macht das sowieso
der InsoVerwalter.
- Kommt auf den Zeitwert an. Ansonsten bleibt der PKW frei, wenn du anders nicht zur Arbeit kommst.
- Spielt keine Rolle
- Nein. Freie Berufswahl.
- Nein
- Nein.
- Lastschriften zurückholen geht auch bei Onlinebanking. Ansonsten kann man versuchen per Telefon
Wende dich mal an die AWO die machen auch Schuldnerberatung.
viel Glück
Lucy
Es ist so, dass ich von meiner Hausbank, die zugleich ein Gläubiger ist (Forderung aber erst ab März 2010 fällig) einen hohen Dispo eingeräumt bekommen habe, den ich allerdings bisher noch nie in Anspruch genommen habe. Das Konto ist also stets im Plus geführt worden.
Würde also einige Monate dauern, bis der Dispo komplett ausgeschöpft ist. Kann ich das risikieren oder kann man mir das später anlasten, dass ich dies bewusst gemacht habe?
Die Banken sind in diesen Dingen inzwischen recht empfindlich und es ist einfach,
Ihnen einen Betrugstatbestand nachzuweisen. Ist das der Fall, bekommen Sie eine
Strafe und KEINE Restschuldbefreiung. Nun entscheiden Sie, ob es sich für Sie lohnt.
was wäre denn die alternative? genau den betrag auf dem konto, das bald wegen eines nicht bedienten kredites gekündigt wird, drauf lassen damit der gläubiger (ebenfalls eine bank) es noch abbuchen kann? fällt das nicht unter die gläubiger-bevorzugung?
gurss.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hallo lucy
danke für deine antwort. hab jetzt ein neues konto eröffnet (guthabenbasis) und alles umgeleitet (gehalt, lastschriften für miete, telefon, versicherungen). der eine gläubiger, den ich momentan bediene - der zweite steht ab märz „vor der tür“ wird von dem alten girokonto abbuchen wollen, das vermutlich geschlossen wird, da die hausbank eben jener gläubiger ist, der ab märz seine rate haben will.
dieses girokonto wurde immer im plus geführt, würde aber dann aber in den dispo gehen. das könnte mir doch als betrugsversuch ausgelegt werden? was ist die alternative? lastschrift über online banking zurückholen geht bei mir leider nicht und das vor ort machen könnte die hausbank aufschrecken, dass bei mir finanziell was im argen liegt.
gruss.
Lesen Sie mal hier, das steht genau, was Sie zu diesem Thema tun und lassen
dürfen: http://www.ra-
franzke.de/insolvenz/ratgeber/verbraucherinsolvenz/fahrplan-
verbraucherinsolvenz/retten-was-gerettet-werden-darf.html
Lesen Sie mal hier, das steht genau, was Sie zu diesem Thema
tun und lassen
dürfen: http://www.ra-
franzke.de/insolvenz/ratgeber/verbraucherinsolvenz/fahrplan-
verbraucherinsolvenz/retten-was-gerettet-werden-darf.html
hab ich mir durchgelesen. ich finde jedoch, dass wenn das konto auf 0 € ist, ich aber genau den betrag dann bar einzahle, den der gläubiger abbucht, es offensichtlich ist, dass es sich hier nicht um vermögen handelt. ist das alles kompliziert ;-(((
wenn ich die lastschrift durch die hausbank, zugleich ein anderer gläubiger, der ab märz 2010 die rate fordert, zurückholen lasse schreckt das sicherlich auf…
Ich erkläre es Ihnen am besten am Telefon. Bei Bedarf können Sie mich gerne
anrufen: http://www.ra-franzke.de/kontakt.php
Hallo,
wenn du ein neues Konto bei eiber anderen Bank hast, kündige den Konto bei der Bank. Dann kann nicht abgebucht werden. So kommst du nicht in den Dispo.
Wenn due Inso anmeldest, darft du auch keinen Gläubiger mehr bedienen.
Das geht dann alles über den InsoVerwalter.
mfg
Lucy