Liebe/-r Experte/-in,
mein Lebensgefährte ist nun seid über einem Jahr durch Scheidung in der Privatinsolvenz. Für seine Exfrau und seinen Sohn zahlt er Unterhalt.
Im Dezember bekommen wir gemeinsam Nachwuchs. Daher nun meine Frage: Wie wird ab Dezember oder Januar der Unterhalt gezahlt? Bekommt die Exfrau weiterhin Unterhalt oder kann er unserem Kind Unterhalt zahlen? (Wir sind nicht verheiratet).
Wenn der Unterhalt an unser Kind geht (Entbindungstermin 13.12.09), wann wäre der Unterhalt für die Ehefrau einzustellen?
Bisher haben wir als Antwort bekommen, dass das neue Gesetz den Kindesunterhalt vor den Ehegattenunterhalt stellt und die Exfrau (Sohn ist 7 Jahre alt) arbeiten gehen müsse. Dennoch konnte uns keiner eine genaue Antwort geben und der Exfrau wurde von Ihrem Anwalt geraten, den Unterhalt einzuklagen, wenn sie keinen mehr bekommt.
Über eine Antwort Ihrerseits würde ich mich daher sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Tanja
Hallo,
leider kann auch ich Ihnen hier keinen richtigen Rat geben, weil das eine Frage
aus dem Familienrecht ist. Ich bin aber Insolvenzexperte. Auf das
Insolvenzverfahren wirkt sich das neue Kind dadurch aus, dass wiederum die
Pfändungsgrenze steigt. Ihr Freund hat dann drei Unterhaltspflichten, sodass die
Pfändungsgrenze von 1560 EUR auf 1760 EUR steigt. Die genauen
Pfändungsgrenzen können Sie mit meinem Pfändungsrechner berechnen:
http://www.online-schuldenfrei.de/pfaendungsrechner…
Mit der Geburt des zweiten Kindes muss der zu leistende Unterhalt ohnehin neu
berechnet und festgesetzt werden. Dies geschieht in der Form einer
Unterhaltsklage vor dem Familiengericht. Dazu sollte Ihr Freund einen Fachanwalt
für Familienrecht aufsuchen und gleich Prozesskostenhilfe beantragen für die
Abänderungsklage. Dieser Fachanwalt kann dann auch gleich klären, ob Ihr
Freund an die Exfrau noch zu zahlen hat.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Grüsse
Franzke