Hallo,
bei mir steht in Kürze die Eröffnung der Privatinsolvenz an. Hier nun zunächst die dringendste Frage:
Ich habe mir einen günstigen PC+Flatscreen gekauft (400 €) der nachrecherchiert ca 2 jahre alt sein könnte/dürfte als er neu auf den Markt kam. Ich beitze ansonsten nichts woher ich meine Medien beziehe, also keinen Fernseher. Nur diesen Rechner!
Kann der mir dennoch weggenommen werden?
Danke für die Antworten schon mal vorab.
LG Lola
Pfändbare Gegenstände sind alle nicht lebensnotwendigen Gegenstände.
Daher unterliegen alle für den Haushalt und für den persönlichen Gebrauch notwendigen Gegenstände dem Pfändungsschutz, soweit der Schuldner diese zu einer angemessenen und bescheidenen Lebensweise benötigt (Wäsche, Kleidung, Küchengeräte, Bett). Aber auch das Radio und ein einfaches Fernsehgerät dürfen nicht gepfändet werden. Ebenfalls Gartenhäuser sind nicht pfändbar, solange diese der Unterkunft des Schuldners oder seiner Familie dienen. Persönliche Gegenstände wie Trauringe oder Orden werden ebenfalls aus der Insolvenzmasse herausgenommen. Quelle: http://www.kanzleimitte.de/privatinsolvenz–2F-verbr…
Nun schön, soweit so gut. Wie gesagt ich habe außer diesem Computer keine anderen Unterhaltungsgeräte. Gibt es da nicht irgendwelche Regelungen zB so ala „wenn - dann…“!? Und was ist wenn ich diesen PC nun bekommen würde, quasi nur zum Gebrauch, nicht als Eigentum und ich mich beispielsweise mit einer anderen (Wert) Aufgabe dem Eigentümer Besitzer gegenüber verpflichtet hätte. Z.B. Hr X überläßt mir diesen PC zum Gebrauch, damit ich die schriftlichen Sachen von Herrn X erledige und sonstige Arbeiten (die am PC anfallen könnten) dafür bekomme ich kein Entgeld, sondern dürfte den PC stattdessen selber auch privat nutzen!?
Hmmm, da bin ich mir nicht sicher, allerdings denke ich, wenn der PC nicht Dein Eigentum ist, und das auch nachweisbar ist, also mit Kaufbeleg etc., dann dürfte Dir auch keiner was wegpfänden. Allerdings, um sicher zu gehen, würde ich mich an Deiner Stelle bei der Schuldnerberatung erkundigen.
Hallo.
Ich würde mir da ehrlich gesagt nicht allzu viele Sorgen machen. Wenn der neu EUR 400,- kostete, dann kannst Du nach dem ersten Jahr locker 50% Wertverlust einkalkulieren (bleiben also EUR 200,-). Und nach dem zweiten Jahr sicherlich nochmal 50%. Also hätte dein PC derzeit (in etwa!) noch einen Wert von EUR 100,-. Wenn nun jemand käme und diesen pfänden würde, müsste das Gerät ja erst mal irgendwo eingelagert werden - allein die Kosten dafür werden sich kaum rentieren bei einer evtl. Versteigerung.
Also: Ruhig bleiben.
Alles Gute.
Hallo,
nein. Der PC wird Ihnen bleiben.
Gruß
Jörg
hallo lola,
sooooo schnell geht das auch nicht mit dem wegnehmen - keine panik :o)
nen computer sowieso nich - es sei denn, man(n) sieht es ihm sooooofrt an, das das ein mega teil ist.
beim flatmonitor kommt es drauf an, aber normalerweise brauchst du dir diesbezüglich auch keinen kopf machen.
„wenn“ der gerichtsvollzieher dir einen besuch abstattet - wegen der eidesstattlichen versicherung - kündigt er dies auch vorher an, meist aber wirst du zu ihm hin bestellt.
generell wird dir nicht´s weggenommen (ist doch heute leider nix mehr wert) 
es sei denn, du hast nen van gogh oder die original mona lisa bei dir hängen … ne jacht am hafen von monaco oder ne ferienwohnung auf male :o)
also, sprich dinge / wertgegenstände, die man zum tage in (ausrreichendes) bares um/absetzen kann/könnte.
wenn du dir überhaupt nicht sicher bist ob und überhaupt …, versteckelst du einfach die sachen,wo du der meinung bist das … 
hoffe dir ein wenig geholfen zu haben und wünsche dir dennoch ein gesegnetes und glückliches weihnachten !
vlg
hallo nochmal …
habe vergessen noch zu erwähnen … „sollte“ eine bestehende lebensversicherung exestieren oder bausparverträge ect. … dann UNBEDINGT vorher noch … leerräumen - weil die holen sie dir weg 
vlg