Privatinsolvenz

Hallo erst einmal an Alle hier im Forum !

Sicherlich sind meine Fragen vielleicht schon in anderen Forenbeiträgen erläutert aber ich suche bereits schon seit Tagen / Wochen nach Fragen und Antworten.

Ich fange mal an:

2002 Trennung von erster Frau und Kind.
Ehebdingte Schulden und offene Versandhausrechnungen.
Zur Bank und Umschulden lassen (ca. 30000 Euro + Zinsen = ~45000 Euro) !!!
Immer bezahlt!
Im Jahr 2005 habe ich neu geheiratet und wir mussten von vorne anfangen.
Neue Möbel für die Wohnung, Auto und Kleinigkeiten.
Gehalt 2002 im Monat 1900 Euro Netto.
Gehalt 2010 im Monat 1980 Euro Netto.

Jetzt ist das Problem das alles teurer wird, das Auto kaputt war, wir Nachwuchs erhalten haben und im Moment die laufenden Kosten mir/uns über den Kopf steigen.

Wegen bereits 3facher Umschuldung des ehebedingten alten Vertrages sind bei der Bank immer noch ca. 39000 Euro mit Zinsen offen !!! Das ständige Umfinanzieren und ausgleichen des Dispokredites !!! Mal zur Info, ich habe bei der Bank seit Beginn der Aufnahme des Kredites schon über 50000 Euro zurück bezahlt… Ich weiß „Man schuldet nicht um“ Aber wenn man niemanden hat der einen Geld geben kann oder schenkt muss man da „alleine“ raus finden.
Na ja, dann noch ein Auto Restbetrag von ca. 5000,- Euro und Versandhausrechnungen und Kreditkarten Saldo alles zusammen in Höhe von ca. 6400,- Euro.
Im ganzen: ca. 50400,- Euro!
Sicherlich wird der Eine oder andere Andere schreiben warum wir da nicht schon früher aufgehört haben Schulden zu machen aber die Banken haben leider schnell gegeben.
Ich habe bereits die Caritas angeschrieben um eine Schuldenberatung durchzuführen.
Monatlich zahle ich für den alten ehebdingten Vertrag und Kindesunterhalt fast 700,- Euro von meinem Gehalt. Ich wollte nie in die Verbraucherinsolvenz und meine Schulden selber begleichen, aber ich glaube, ich habe mich mit dem ganzen selbst übernommen.
Gehaltserhöhungen kann man wegen der schlechten „wirtschaftlichen Lage“ leider vergessen !!! (Lieblingsstandartantworten der Arbeitgeber glaube ich)

Ein paar Fragen die mir im Magen liegen:

Was passiert mit dem Auto welches ich abbezahle wenn ich in die Verbraucherinsolvenz gehe ? Ich brauche es um zur Arbeit zu kommen. Es fahren leider keine öffentlichen Verkehrsmittel zu meinen Arbeitszeiten und Kollegen für eine Fahrgemeinschaft habe ich nicht im Umkreis !!! Leider, ich würde diese sonst auch nutzen !

Wird der Vermieter benachrichtet und wird die Mietbarkaution die wir überwiesen haben gepfändet?

Kann der Arbeitgeber einen kündigen wegen einer Verbraucherinsolvenz?

Was bleibt bei 1980,- Euro Netto im Monat, bei 1x Ehefrau 1x Kind im eigenen Haushalt und 1x Kind bei Exfrau lebend (Kindesunterhalt)
Um in ein Insolvenzverfahren zu gehen, soll man die Schuldnerberatung aufsuchen…in dem Fall die Caritas. Das habe ich ja telefonisch getan. Nun steht in deren Schreiben, das wenn ich gezielt ein Insolvenzverfahren anstrebe zum Anwalt, Notar, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer soll. Muss ich dann nun trotzdem noch erst zur Caritas?
In meiner/unseren Lage wäre ein Verbraucherinsolvenzverfahren das Beste, denn es geht NICHTS mehr!
Und meine jetzige Frau hat die letzte Umschuldung mit unterschrieben, muss Sie jetzt auch Insolvenz anmelden? Sie hat kein eigenes Einkommen :frowning:

Kann mir dann noch jemand sagen, welchen Anwalt ich aufsuchen muss? Ich habe mal bei Google gesucht aber nur in Großstädte Anwälte für Insolvenz gefunden L

Ich würde mich über Antworten und/oder Anregungen/Tips freuen und glaubt mir ich/wir wollten da selber raus kommen. Leider steigt Alles um uns rum. Egal ob es der Zusatzbeitrag der Krankenkassen ist, die Benzinkosten die wir ertragen MÜSSEN da ich zur Arbeit mit dem Auto muss, Strom, Lebensmittel einfach ALLES. Nur das Gehalt steigt gar nicht bzw. so gering das es gar nichts auffängt.

Gruss

DER NEUE

Hallo Der Neue

habe 2006 die privatinsolvenz begonnen aber über die schuldnerberatung hier in gotha. mit der caritas kenne ich mich nicht aus. die schuldnerberatung erledigt kostenlos alles mit dir zusammen, sie geht den weg bis zur insolvenzeröffnung mit dir. das heisst schuldenaufstellung, musst alles angeben wo wieviel schulden augelaufen sind. die versuchen sich mit den gläubigern zu einigen bzw. machen einen tilgungsplan. bei deinem nettoeinkommen und den unterhalten musst du warscheinlich nichts tilgen. das kann dir aber genau die schuldnerberatung sagen.

die privatinsolvenz würde ich in deinem fall machen ! wenn deine frau unterzeichnet hat sie auch mit denn die bank will das geld auch von ihr egal ob sie einkommen hat oder nicht.
das auto ! so ein problem denn alles was von einem bestimmten wert ist muss angegeben werden. aber wenn es tatsächlich und objektiv gebraucht wird um einkommen zu erzielen hast du gute karten es sei denn es ist unangemessen ( also 300000 Euro-wagen ).
du musst schon die hosen runterlassen —aber nach 6 jahren bist du frei.

ein tipp wenn du das verfahren machst: ab antragstellung der insolvenz bei gericht !!! nie viel bares auf dem konto haben. kapital und rentenversicherungen ( ausser riester) sind fällig.
dein arbeitgeber kann dir nicht kündigen, der vermieter wird angeschrieben, die kaution ist aussen vor es ist ja eine sicherheitsleistung an den vermieter.das gericht setzt einen insolvenzverwalter ein (anwalt)der wird dich begleiten und versuchen jeden cent aus dir herauszuholen der am tag der insolvenzeröffnung da war also auch auf dem konto!
dir werden aber selbst unfallversicherung, hausratversicherung …gekündigt. dann gleich mit den versicherungen in verbindung setzen.

Hallo Volker,
danke erstmal und du kannst mich Phillip nennen :smile:
Der Wagen hat wenn überhaupt einen Wert um die 4000 Euro mehr nicht.
Ich Danke Dir für die Antwort. Bei Dir läuft alles OK ? Fühlt man sich besser wenns erstmal los geht? Im Moment sind meine Gefühle mal Hoch mal Runter !

Noch einmal zum Auto :frowning:
Der KFZ Brief liegt bei der Bank !?!??
Können die nicht einfach den Wagen versteigern ?
Danke für die Antworten :smile:

Ich habe bereits die Caritas angeschrieben um eine
Schuldenberatung durchzuführen.

SEHR GUT - und HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH zum ersten mutigen Schritt!!

Was passiert mit dem Auto welches ich abbezahle wenn ich in
die Verbraucherinsolvenz gehe ? Ich brauche es um zur Arbeit
zu kommen.

Dann darfst Du es auch behalten, wenn der wirtschaftliche Wert angemessen ist. Das bedeutet, sollte Dein jetziges Fahrzeug ein Porsche sein, kann zugemutet werden, diesen gegen ein kleineres „Nutzfahrzeug“ einzutauschen und der Erlös wird der Insolvenzmasse zugeführt.

Wird der Vermieter benachrichtet und wird die Mietbarkaution
die wir überwiesen haben gepfändet?

leider ja.

Kann der Arbeitgeber einen kündigen wegen einer
Verbraucherinsolvenz?

nein - er kann aber ihm entstehende Kosten zurück verlangen.

Was bleibt bei 1980,- Euro Netto im Monat, bei 1x Ehefrau 1x
Kind im eigenen Haushalt und 1x Kind bei Exfrau lebend
(Kindesunterhalt)

= 3 Unterhaltsberechtigte = gem. Lohnpfändungstabelle 2009: wären 63,29 EUR monatlich zu pfänden!

Um in ein Insolvenzverfahren zu gehen, soll man die
Schuldnerberatung aufsuchen…in dem Fall die Caritas.

gute Entscheidung!

hm - das wundert mich, komme aber auch einer Großstadt … Wenn die „Öffentliche Hand“ überfordert ist, kann sie zu einem RA überleiten. In der Regel läuft es aber so, dass man bei einer städtischen/zum kreis gehörenden Stadt/Gemeinde, kirchliche Einrichtung, das außergerichtliche Verfahren durchläuft. Die erforderlichen Modalitäten werden in einem Gruppengespräch und dann im Einzelgespräch erörtert. Dann wird ein außergerichtliches Einigungsverfahren mit den Gläubigern versucht. Wenn dieses scheitert wird von dort eine Bescheinigung ausgestellt. Dann kann das Formular für das Verbraucherinsolvenzverfahren ausgefüllt werden und bei Gericht eingereicht werden. Hier entstehen dem Schuldner keine Kosten! Wenn die „Öffentliche Hand“ überlastet ist und zu einem RA überleitet, entstehen auch keine Kosten - NUR WENN MAN IHN VON SICH AUS EIGENSTÄNDIG BEAUFTRAGT! Sicher sollte dies ein Fachanwalt für Insolvenzrecht sein!

Wenn der Insolvenzantrag bei Gericht eingegangen ist, wird von dort ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Die Kosten werden auf Antrag gestundet und können entweder aus der Masse beglichen und erlassen werden.

Auf der HP www.verlandeferber.repage1.de gibt es hierzu ganz nützliche Informationen.

Und meine jetzige Frau hat die letzte Umschuldung mit
unterschrieben, muss Sie jetzt auch Insolvenz anmelden? Sie
hat kein eigenes Einkommen :frowning:

Man man man :frowning: sry - Nackenhaare stehen hoch :frowning:(( Bitte nieeee wieder die eigenen Familienmitglieder reinziehen.
Prüfen lassen, ob die Unterschrift nicht „sittenwidrig“ ist. Wie kann die Bank eine Sicherheit von jemandem fordern, der kein Einkommen hat! Deine Frau sollte alles daran setzen, aus dieser Verpflichtung herauszukommen. (Vielleicht ein Vergleich aus Geld, was man doch irgendwo privat geliehen oder so zusammen bekommt!) EINER VON EUCH SOlLTE SOLVENT BLEIBEN!!

Trotz Allem: Nie den Kopf in den Sand und Blick immer nach vorn!! Der erste gute Schritt ist getan :smile:

verbündet liebe Grüße

Hallo Philippw!

Du willst wegen 60000 € in die Privatinsolvenz?
Hab ich das richtig gelesen?
Kein Problem! Alles wird gut! Du schießt zwar mit Kanonen auf Spatzen aber was solls. Wahrscheinlich könnte ein guter Bausparberater Dein Problem lösen.
Gut, nun zu Deinen Fragen:
Wenn Du das Auto beruflich brauchst dann kannst Du es behalten. Bitte genau prüfen!
Dein Vermieter wird benachrichtigt! Die Kaution wird zum Problem , aber nur wenn Du ausziehst. Sonst bleibt alles gleich.
Dein Arbeitgeber kann Dir nicht kündigen.
Ehefrau plus Mann plus 1 Kind, Dir bleiben ca. 1700€ netto übrig. Dein zweites(erstes) Kind zählt nicht.
Rechtsanwalt: Dein zuständiges Amtsgericht hat einen Rechtspfleger. Anrufen, Informationen holen, Deine Situation schildern. Dann Antrag auf Übernahme der Rechtsanwaltskosten stellen. Beratungsschein ausstellen lassen und der Rechtspfleger sagt Dir dann den richtigen Rechtsanwalt in Deiner Nähe.
Eventuell muss Deine Frau auch in die Privatinsolvenz. Aber das sagt Dir dann der Rechtsanwalt.

Gruß aus Franken

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Hallo zurück!
Die Pfändungsfreigrenze liegt bei drei unterhaltsberechtigten Personen bei 1779 €, bei dem Verdienst von 1980 € würden rund 60 € einbehalten werden.
Mit der Autobank reden, dass die Raten weiterbezahhlt werden (wenn es machbar ist). Arbeitgeber darf nicht kündigen, es wäre aber günstig, mit ihm ein Gerspräch über die Situation zu führen, da spätestens bei der Pfändung eine Rückfrage kommen wird.
Zur staatlichen Schuldnerberatung gehen, dort sind aber ziemlich lange Wartezeiten. Vielleicht über Netz einen suchen, der das schneller macht. Sind eigentlich kaum Kosten.
Der Vermieter erfährt eigentlich nichts davon, vielleicht den Mietvertag auf die Frau ändern lassen.
Okay, das wars in Kürze.
Viel Glück!
Liebe Grüße Dirk

hallo und guten abend,
… das was ich von dir gelesen habe, liest sich fast wie meine eigene geschichte :o)
ne, im ernst … - alles halb so wild.
du hast damit recht, dass sicherlich deine fragen in x-foren als antworten stehen, diese aber zu finden … nadel im heuhaufen :o)
ich stehe dafür gern für rat und tat zu verfügung !
dies alles ist am tel. besser zu beplaudern.
falls bedarf 0177/3518818 einfach anrufen
oder per mail [email protected]
mfg thomas.h

Noch einmal zum Auto :frowning:
Der KFZ Brief liegt bei der Bank !?!??
Können die nicht einfach den Wagen versteigern ?
Danke für die Antworten :smile:

hallo philip,
da kann ich dir nicht helfen. habe kein auto bzw. keins was auf mich zugelassen ist.
wenn es nicht abgezahlt ist (nehme ich an wenn der brief bei der bank liegt) sind es ja auch schulden !!! die aufgeführt werden müssen.
da musst du dich bei der schuldenberatung genau erkundigen.
ja man fühlt sich besser, wenn erstmal das eröffnungsverfahren überstanden ist dann geht es. bei mir war ja nicht zu holen, einkommen niedrig und so und ich hatte nur einen schuldner - eine bank- das haus wurde zwangsversteigert. will alles nach 6 jahren los sein und machen können was ich will.
ist ja auch sehr stressig wenn einem die gläubiger und banken am halse hängen.

gruß volker

Hallo,

eine Menge Fragen und Probleme. Ich versuch mal, so weit ich kann, zu raten:

Was passiert mit dem Auto welches ich abbezahle wenn ich in die Verbraucherinsolvenz gehe ? Ich brauche es um zur Arbeit zu kommen = das kommt auf das Auto und die Rate an. Das wird der Insolvenzverwalter dann entscheiden

Wird der Vermieter benachrichtet = nein, der Vermieter wird nicht benachrichtigt - und wird die Mietbarkaution
die wir überwiesen haben gepfändet? = nein, die hat ja der Vermieter in seinem Besitz.

Kann der Arbeitgeber einen kündigen wegen einer
Verbraucherinsolvenz? = normalerweise nicht, es sei denn, das arbeitsverhältnis ist auf einer besonderen vertrauensposition, bzw. sauberen schufa begründet

Was bleibt bei 1980,- Euro Netto im Monat, bei 1x Ehefrau 1x Kind im eigenen Haushalt und 1x Kind bei Exfrau lebend (Kindesunterhalt) = kann ich leider nicht genau sagen, dafür gibt es aber tabellen, die man beim amtsgericht einsehen kann, bzw. wo man sich die information holen kann. beim zuständigen amtsgericht fragen.

Um in ein Insolvenzverfahren zu gehen, soll man die
Schuldnerberatung aufsuchen…in dem Fall die Caritas. Das habe ich ja telefonisch getan. Nun steht in deren Schreiben, das wenn ich gezielt ein Insolvenzverfahren anstrebe zum Anwalt, Notar, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer soll. Muss ich dann nun trotzdem noch erst zur Caritas? = in jeder Stadt/Gemeinde gibt es eine Schuldnerberatung. Dort gibt es die nötigen Informationen
In meiner/unseren Lage wäre ein Verbraucherinsolvenzverfahren das Beste, denn es geht NICHTS mehr! Und meine jetzige Frau hat die letzte Umschuldung mit unterschrieben, muss Sie jetzt auch Insolvenz anmelden? = wenn sie für die Schulden nicht aufkommen kann, muß sie auch in die Insolvenz, ja.

Sie hat kein eigenes Einkommen :frowning: = dabei geht es um die Restschuldbefreiung, damit sie die Schulden los wird, wenn auch erst nach 7 jahren

Kann mir dann noch jemand sagen, welchen Anwalt ich aufsuchen muss? = info über anwälte gibt es auch beim amtsgericht

Die Schuldnerberatung nennt in der Regel auch Anwälte, die dann das Vergleichsverfahren und gegebenenfalls die Insolvenz durchführen

Ich wünsche Ihnen alles Gute.

mfg Johann Schwenk

Also, wenn die Ehefrau mit unterschrieben hat, ist Sie erstmal mit haftbar.
Aber, wenn Sie schon damals kein eigenes Einkommen hatte,
ist diese Haftung sittenwidrig, es sei denn, sie verfügt über vermögen.
Es gibt zwei wege zur Berechnung der Pfändungsfreigrenze:

  1. Die pauschalen(Pfändungstabelle)
  2. nach Sozialgesetzbuch
    Hier werden alle lebensnotwendigen ausgaben berechnet, unter anderen auch den Aufwand für ein PKW, wenn der nachweilsich zum Lebensunterhalt notwendig ist.
    Ein Anruf bei der Caritas reicht nicht.
    Sie müssen, bevor Sie einen Insolvenzantrag stellen,
    Ihre Gläubiger zusammenfassen und IHnen ein Angebot unterbreiten.
    Erste wenn dieses abgelehnt wird, können Sie den
    Antrag stellen.

Unbedingt das private Konto, auf dem das Gehalt und Kindergeld eingeht, bei einer anderen Bank führen
als bei der Bank wo der Kredit läuft.
Und das als erstes.
Die Kaution gilt dem Vermieter als Sicherheit.
Sie kann nur für den Fall gepfändet werden, das sie ausziehen und das diese fällig wird.
Sofern Sie keine Mietschulden haben, ist dieses kein Kündigungsgrund.
Auch Ihr Arbeitgeber wird es in jedem Fall erfahren.
Acuh hier ist ratsam, von Anfang an mit offenen Karten zu spielen.
Einen Anwalt würde ich nicht unbedingt einschalten, eher eine Schuldnerberatung. Diese sind meistens teuer und wollen Vorkasse.