Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Einliegerwohnung an einer alleinstehende junge Frau vermietet, die mir die letzte Miete schuldig geblieben ist und somit neue Schulden während Ihrer Privatinsolvenz, die noch ca. 2 Jahre läuft, gemacht hat.
Die Miete wurde bis dato. vom Sozialamt auf mein Konto überwiesen.
Jetzt hat diese Dame eine neue, sehr teuere Wonung angemietet, wofür sie Kaution hinterlegen musste und somit die mir noch zustehende Miete hierfür gebraucht.
Was kann ich gegen diese Dame unternehmen?
Danke, wenn Sie mir schnellstens antworten könnten.
Klaas
Hallo,
auf Ihre Frage, würde ich dass dem Sozialamt die haben doch die ganze Zeit die Miete bezahlt mitteilen.
Etwas kann ja da nicht stimmen, wenn sie aufeinmal eine
teurere Wohnung mietet.
Die Mietzahlung kann sie nicht für die Kaution benützen, geht nicht.
Versuchen Sie es unbedingt mit dem Sozialamt zu klären.
Ich würde mich auf jeden Fall noch von einem Rechtsan-
walt beraten lassen und Anzeige erstatten und dies würde ich auch der Mieterin in ruhigem Ton sagen. Sie fragen, ob sie den Schuldenerlass nach der Insolvenzzeit nicht möchte?
Mit freundlichen Grüssen
hallo,
… „unternehmen“ würd ich wenn, dann erst dann, wenn ein gespräch zwischen ihnen beiden nicht fruchtete - meist aber besinnen sich die leute, wenn man ihnen die realität „mal“ vor die augen führt 
denn, sollten sie, tasächlich die absicht besitzen, dies dem amt zu melden, dass sie schulden gemacht hat, könnte das ihre insolvenz arg gefährden, will sagen, kippen !
muss ja nicht sein :o)
also, erstmal das gespräch suchen und eine gemeinsame lösung suchen / finden … „petzen“ gehen kann man(n) dann immer noch, sollte alles nichts nützen.
mfg
Das ganz normale Verfahren:
- Mahnbescheid beantragen
anschließend Gerichtsvollzieher beauftragen.
Ihr schriftlich mitteilen, dass dieses ein Grund ist,
das das Amtsgericht Ihr die Restschuldbefreiung versagt.
Gruß
Hallo Herr/Frau Klaas,
im Moment sieht das wohl eher schlecht aus, wenn die Dame nicht freiwillig zahlt.
Sie können ihr einen Mahnbescheid zustellen lassen und wenn sie immer noch nicht bezahlt einen vollstreckungsbescheid erwirken. dann haben sie einen titel für 30 jahre, falls sie irgendwann wieder zu geld kommt. - oder damit auch eine Lohnpfändung durchführen, wenn sie in einem Arbeitsverhältnis steht, mit einem Einkommen, das hoch genug ist, das eine Pfändung möglich ist.
Viel Erfolg.
mfg Johann Schwenk