Privatinsolvenz

Liebe/-r Experte/-in,
hallo,
ich bir frührentner und beziehe eine kleine rente und bekomme vom amt hilfe zum lebensunterhalt.

des weiteren befinde ich mich in der privatinsolvenz.

ich würde nun gerne umziehen.

meine fragen wären:

  • hat mein treuhänder den daumen auf meine kaution meiner jetzigen wohnung, oder kann ich das geld für die kaution der neuen wohnung nehmen ?

  • muss ich dem neuen vermieter auskunft über meiner PI geben?

  • was ist wenn meine schwester die marklergebühren für mich zahlt, darf sie das oder hat mein treuhänder etwas dagegen ?

  • muss ich sonst noch etwas wissen ?

ich danke vielmals für jegliche hilfe

freundlich grüsst

thomas

Hallo,
wichtig wäre zu wissen, in welchem Stadium der Insolvenz Du Dich befindest. Noch im eröffneten Verfahren oder bereits in der sog. Wohlverhaltensperiode?
Im Verfahren kann der IV sogar die Kaution einziehen.

Wenn der Vermieter fragt, muss man ordnungsgemäß antworten. Bein einem Schwindel kann sonst gekündigt werden, sollte dieser einmal auffliegen.

Selbstverständlich darf die Schwester die Maklergebühren bezahlen. Es handelt sich dabei ja um eine einmalige Unterstützung und nicht um eine regelmäßige Zuwendung.

Die neue Anschrift ist dem Insolvenzverwalter/Treuhänder umgehend mitzuteilen, will man nicht die Restschuldbefreiung aufs Spiel setzen!

Schau mal auf meiner hp www.verlandeferber.reapge1.de. Vom Button „Schulden“ geht ein Ling auf ein Schuldnerforum. Dort kann man für sich m. E. Informationen rausfiltern. Bitte aber beachten, dass es sich dort um Erfahrungen und Meinungen von Betroffenen im Forum handelt.

LG

Hallo Thomas,
ob dein IV den Daumen drauf hat weis ich nicht.
Ist denn dein jetziger Vermieter informiert? Wenn nicht, weiss der IV das ja nicht.
Deinen neuen Vermieter solltest du informieren, weil der IV das sowieso macht.
Wenn deine Schwester die Marlergeb. zahlt, brauch der IV darüber keine Info.

Hallo,

ja, die Kaution kann der Treuhänder vereinnahmen. er wird aber unter den genannten Umständen mit sich reden lassen und Ihnen die Kaution für die neue Wohnung lassen.

Den Vermieter müssen Sie nur über IHre Privatinsolvenz informieren, wenn er Sie danach fragt. oder eine Selbstauskunft verlangt.

Was Ihre Schwester - wofür - für wen - für was - an Geld ausgibt, geht den Treuhänder nichts an.

mfg

Johann Schwenk

Hallo Thomas.

Grundsätzlich würde sich meines Erachtens die Frage stellen: Warum möchtest Du umziehen? Z.B. in eine kleinere Wohnung - auch um Geld zu sparen? Dann kann der Insolvenzverwalter kaum etwas dagegen haben. Schwierig könnte es hingegen bei einer größeren, teureren Wohnung werden.
Meines Erachtens nach geht es den Vermieter nichts an, dass Du in einer Privatinsolvenz bist (ich habe es meinem damals auch nicht gesagt - der hat aber auch nicht explizit gefragt). Für den ist doch nur entscheidend, dass die Miete pünktlich auf dem Konto ist. Und das solltest Du ja in der PI auf jeden Fall gewährleisten. Erzählst Du es ihm nämlich und er ordnet es möglicherweise falsch ein, wird er sich u.U. lieber einen solventeren Mieter suchen wollen. Daher: Erst mal nichts sagen. Wird aber in einem Mieterfragebogen oder im pers. gespräch danach gefragt, würde ich bei der Wahrheit bleiben (ggf. sogar keck nachfragen „Wieso? ist das ein Problem für Sie?“). Eine Notlüge könnte hier später einmal böse rächen und eine fristlose Kündigung zur Folge haben.

Mit der Kaution verhält es sich für mein Verständnis erst einmal so, dass man dieses „Einkommen“ auf Deine sonstigen Einkünfte (Rente, Hilfe vom Amt) hinzuaddiert. Liegst Du unter der Pfändungsgrenze ist alles gut. Liegst Du drüber, wird vermutlich ein Teil einbehalten. Es kommt also auf die Höhe der Kaution an, welche Du erwartest. Erzählst Du dem IV nichts davon, könnte es ggf Probleme bei der Restschuldbefreiung geben. Meine Empfehlung: Einfach mal ausrechnen, ob Du dann über die Grenze kommen würdest und wenn ja mal ganz dumm beim IV anfragen. Vielleicht auch mit dem Hinweis, dass Du die Kaution ja für die nächste Wohnung brauchst. Ich durfte auch Weihnachts- und Urlaubsgeld behalten, welches über meine Pfändungsgrenze lief - ja sogar eine Auszahlung aus meiner Lebensversicherung über knapp EUR 300,-! Scheinbar sind teilweise Beträge „drüber“ durchaus gestattet.

Ob die Schwester die Maklerprovision bezahlt ist sicherlich egal. Folgendes Beispiel: Sie schaut mit Dir zusammen die Wohnung an. Du erfährst von der (für Dich) zu hohen Provision und musst ablehnen. Deine Schwester bezahlt den Makler jedoch ohne Dein Wissen und „überrascht“ Dich sozusagen mit der neuen Wohnung? Wie soll der IV da etwas gegen machen? Rein theoretisch könnte ja sogar auch Deine Schwester die Wohnung mieten und Du bist sozusagen „Daueruntermieter“.

Will sagen: Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Und wo kein Kläger, da kein Richter. Mit der Kaution würde ich beim IV nachfragen. Daraus ergibt sich dann ja auch das Thema mit dem Umzug. Aber mit den Maklergebühren, sowie die PI gegenüber dem neuen Vermieter würde ich für mich behalten.

Viel Erfolg. Grüße. FRANK

Zur Kaution:
wenn die Kaution vor der Insolvenz gezahlt wurde, so ist das ein Vermögenswert, der dem Treuhändler zusteht.
WEnn diese danach bezhalt wurde, ist es ihre.

Maklergebühr:
Wenn Ihre Schwester diese zahlt, handelt es sich eigentlich um eine Schenkung, die zu 50 % an die Gläubiger geht.
Hier gibt es aber 2 Möglichkeiten:

  1. was keiner weiss( z.B. REchnungsadresse Ihre Schwester) macht keinen heiß
  2. Als Darlehn deklarieren und offiziell in Raten abstottern.

Vermieter:
Sie sind nicht verpflichtet, Auskunft über Ihre finanzielle Situation zu geben

Beste Grüße

Hallo Michaelddorf bist du sicher was deine folgende Aussage betrifft?
Re: privatinsolvenz
Zur Kaution:
wenn die Kaution vor der Insolvenz gezahlt wurde, so ist das ein Vermögenswert, der dem Treuhändler zusteht.
WEnn diese danach bezhalt wurde, ist es ihre.

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