Hallo Thomas.
Grundsätzlich würde sich meines Erachtens die Frage stellen: Warum möchtest Du umziehen? Z.B. in eine kleinere Wohnung - auch um Geld zu sparen? Dann kann der Insolvenzverwalter kaum etwas dagegen haben. Schwierig könnte es hingegen bei einer größeren, teureren Wohnung werden.
Meines Erachtens nach geht es den Vermieter nichts an, dass Du in einer Privatinsolvenz bist (ich habe es meinem damals auch nicht gesagt - der hat aber auch nicht explizit gefragt). Für den ist doch nur entscheidend, dass die Miete pünktlich auf dem Konto ist. Und das solltest Du ja in der PI auf jeden Fall gewährleisten. Erzählst Du es ihm nämlich und er ordnet es möglicherweise falsch ein, wird er sich u.U. lieber einen solventeren Mieter suchen wollen. Daher: Erst mal nichts sagen. Wird aber in einem Mieterfragebogen oder im pers. gespräch danach gefragt, würde ich bei der Wahrheit bleiben (ggf. sogar keck nachfragen „Wieso? ist das ein Problem für Sie?“). Eine Notlüge könnte hier später einmal böse rächen und eine fristlose Kündigung zur Folge haben.
Mit der Kaution verhält es sich für mein Verständnis erst einmal so, dass man dieses „Einkommen“ auf Deine sonstigen Einkünfte (Rente, Hilfe vom Amt) hinzuaddiert. Liegst Du unter der Pfändungsgrenze ist alles gut. Liegst Du drüber, wird vermutlich ein Teil einbehalten. Es kommt also auf die Höhe der Kaution an, welche Du erwartest. Erzählst Du dem IV nichts davon, könnte es ggf Probleme bei der Restschuldbefreiung geben. Meine Empfehlung: Einfach mal ausrechnen, ob Du dann über die Grenze kommen würdest und wenn ja mal ganz dumm beim IV anfragen. Vielleicht auch mit dem Hinweis, dass Du die Kaution ja für die nächste Wohnung brauchst. Ich durfte auch Weihnachts- und Urlaubsgeld behalten, welches über meine Pfändungsgrenze lief - ja sogar eine Auszahlung aus meiner Lebensversicherung über knapp EUR 300,-! Scheinbar sind teilweise Beträge „drüber“ durchaus gestattet.
Ob die Schwester die Maklerprovision bezahlt ist sicherlich egal. Folgendes Beispiel: Sie schaut mit Dir zusammen die Wohnung an. Du erfährst von der (für Dich) zu hohen Provision und musst ablehnen. Deine Schwester bezahlt den Makler jedoch ohne Dein Wissen und „überrascht“ Dich sozusagen mit der neuen Wohnung? Wie soll der IV da etwas gegen machen? Rein theoretisch könnte ja sogar auch Deine Schwester die Wohnung mieten und Du bist sozusagen „Daueruntermieter“.
Will sagen: Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Und wo kein Kläger, da kein Richter. Mit der Kaution würde ich beim IV nachfragen. Daraus ergibt sich dann ja auch das Thema mit dem Umzug. Aber mit den Maklergebühren, sowie die PI gegenüber dem neuen Vermieter würde ich für mich behalten.
Viel Erfolg. Grüße. FRANK