Hallo!
Nun, ich finde, daß durch die :Möglichkeit der
rivatinsolvenz es dem :Schuldner ziemlich leicht :gemacht wird. Wie soll er die
Motivation bekommen, den :Schaden, den er angerichtet :hat, wieder gut zu machen? :Ganz so unschuldig gelangen :die wenigsten in solch eine :Situation.
Man kann den Standpunkt vertreten, daß niemand ohne eigene Fehler in die Zahlungsunfähigkeit gerät. Dem Handwerksmeister, dessen Kunden einfach nicht bezahlen, kann man sagen, er hätte sich seine Kunden sorgfältiger aussuchen müssen. Man kann dem Selbständigen, dessen Bank nicht mehr mitspielt, vorwerfen, er hätte sich nicht in die Hand einer Bank begeben dürfen. Es ist nicht einmal ein konstruierter Vorwurf, wenn man sagt, er hätte eben nicht mit zu wenig Eigenkapital wirtschaften dürfen. Man kann dem Einzelhändler in Innenstadtlage, dessen Vermieter zu heftig an der Mietschraube dreht, vorwerfen, daß er sich nicht um Immobilieneigentum gekümmert hat. Man kann dem schwer erkrankten Menschen vorwerfen, sich nicht beizeiten um Vorsorge und personellen Ersatz in seinem Geschäft gekümmert zu haben. Man kann dem als Scheidungsfolge in Not geratenen Menschen vorwerfen, sich auf den falschen Lebenspartner eingelassen zu haben. Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, kann man vorwurfsvoll fordern, jetzt mögen die Leute zusehen, wie sie den angerichteten Schaden wieder gut machen. Genau so war es, bevor es die Möglichkeit der Privatinsolvenz gab.
Allerdings könnte man auch fragen, wie es die Gläubiger so weit kommen lassen konnten. Aber vielleicht merkst Du auch schon, daß das Wälzen von Schuldfragen irgendwann nur noch rückwärtsgewandtes, destruktives Verhalten ist, das keine Lösungen bringen kann.
Seltsamerweise hat bei juristischen Personen noch nie jemand gefordert, sie mögen irgendwie weitermachen, obwohl es gar nicht mehr geht. Deshalb gabs dafür schon immer die Möglichkeit der Insolvenz. Das HGB bestimmte schon immer haarklein die Sachverhalte, die zwingend zur Insolvenzanmeldung führen müssen. Nicht die Insolvenzanmeldung ist dabei der Straftatbestand, sondern deren Unterlassung!
Wer sich aber nicht hinter einem juristischen Konstrukt versteckte, sondern persönlich haftete, wurde früher 30 Jahre lang verfolgt. Die einzigen Nutznießer des Elends waren Legionen von Anwälten, die jahrzehntelang die Keule der Gebührenordnung schwangen und aus längst geschlachteten Kühen noch einen Tropfen Milch herausdrücken wollten. Klappte natürlich nicht, gezahlt haben die Gläubiger, aber die hatten wenigstens die fragwürdige Befriedigung, daß der Schuldner endgültig erledigt war.
Es geht bei einem Insolvenzverfahren nur am Rande darum, den angerichteten Schaden wieder gut zu machen. Vielmehr soll der entstandene Schaden nicht noch größer und unhaltbare Zustände beendet werden und wenn bei einem Schuldner noch tragfähige wirtschaftliche Strukturen vorhanden sind, sollen sie nach Möglichkeit gerettet werden.
Vielfach gibts den puren Leichtsinn von Verbrauchern. Auto, Möbel, Urlaubsreisen, Handy, allerlei Firlefanz, alles auf Kredit mit hohen Zinsen, schnell sind einige zig tausend € beisammen. Dann folgen Lohn- und Kontenpfändungen und schon kommt ein Mittzwanziger nie wieder auf die Füße. Er wird immer wieder seine Arbeit verlieren, bald kein Konto mehr haben, von der Sozialhilfe auf Kosten der Allgemeinheit leben und kommt aus der Nummer wieder heraus, wenn andere Leute an die Rente denken. Genau so war es in ungezählten Fällen vor Einführung der Privatinsolvenz und bevor es die Möglichkeit gab, Verfahrenskosten zu stunden. Natürlich hatte sich der Schuldner selbst in seine Lage gebracht. Für ein paar Spanplattenkisten und Radio-Klimbim wurden Leben verpfuscht und fielen der Staatskasse anheim.
Der Weg heraus aus der Schuldenfalle dauert über 6 Jahre und ist mit Fremdverwaltung in Geldangelegenheiten verbunden. Das ist also kein besonders angenehmer Weg. Aber immerhin ist damit ein Neuanfang möglich, den es früher nicht gab.
Fast alles läßt sich mißbrauchen, auch das Instrument der Insolvenz. Diese Schwäche ist aber auch eine Schwäche von Gläubigern. Kreditvergabe und Lieferungen mit fragwürdigen oder fehlenden Bonitätsprüfungen gehören in dieses Kapitel. Oft wird Hirn von Gier gefressen, wenn etwa irrwitzigen Renditeversprechungen geglaubt wird. Viele Lieferanten, aber auch Banken lassen sich von geradezu albernen Fassaden blenden und hinterfragen nicht, was sich schon per Taschenrechner als Lug und Betrug entlarven läßt. Vermieter geben Wohnungen heraus, ohne daß erste Miete und Kaution auf dem Tisch des Hauses liegen… Hinterher wird auf den bösen Mieter geschimpft. Das ist nur eine Hälfte der Wahrheit. Tatsächlich ließ der Vermieter die erforderliche Vorsicht vermissen und verkauft seinen Fehler auch noch als Gutmütigkeit.
Ich mache an dieser Stelle lieber Schluß, das Thema ist beliebig vielschichtig.
Gruß
Wolfgang