Liebe/-r Experte/-in,
ich habe da folgendes Problem:
bin seit Dez.2009 in Privatinsolvenz, zu dieser Zeit war mein Konto ca.für 2 Wochen gesperrt und genau in dieser Zeit wurde meine KFZ steuer fällig.Ich ich fragte einen Freund ob er diese für mich von seinem Konto an das Finanzamt überweisen könnte,welches er dann auch tat.So nun habe ich nach fast einem Jahr plötzlich Mahnungen bzw.Zwangsvollsträkungsbeide wegen fehlender KFZ-steuer auf dem Tisch die aber definitiv an das Finanzamt überwiesen wurde.Kann der Insolvenzverwalter das Geld einbehalten obwohl es gar nicht von meinem Konto kam?
Vielen Lieben Dank im voraus
Tina
Hallo Tina,
also, der InsoVerw. darf nicht auf fremde Konten zugreifen. Das ist strafbar. Dem Finanzamt kannst du per Kopie vom Kontoauszug oder Überweisung die Zahlung nachweisen.
mfg
lucy
Hallo Tina,
ich kann Deine Frage nicht so recht verstehen
Die KFZ-Steuer ist bezahlt. Du teilst dies dem Finanzamt mit unter Angabe des Betrages, was im Verwendungszweck stand und Datum der Überweisung.
Wenn Du bereits Zwangsvollstreckungsbescheide auf dem Tisch hast, wirst Du bei der Mahnung nicht reagiert haben ???
Im Insolvenzverfahren so etwas zu machen, ist gefährlich; das kann die Restschuldbefreiung gefährden.
Schicke also schnell dieses Schreiben zum Finanzamt, am Besten, Du bringst es persönlich hin! (und erklärst dem Sachbearbeiter den Sachverhalt)
Ich drück die Daumen!
LG
Lunajane
Hallo,
nein, das Geld ist ja auf ein Konto vom Finanzamt überwiesen worden.
Sie machen erstmal folgendes:
Einen Antrag stellen auf Aussetzung der Vollstreckung.
Kopie der Überweisung beilegen.
Vielleicht ist ja ein Zahlendreher drin.
Gruß