Ein bekannter von mir hat dieses Jahr Privatinsolvenz angemeldet. Nebenbei, er ist ein genialer Schreiber. Wenn er jetzt ein Buch veröffentlichen würde wäre das Autorenhonorar pfändbar?Auch wenn dies auf absehbare Zeit sein einziges Einkommen wäre?
Hallo Claudite,
in einem laufenden Insolvenzverfahren, wird das was man Netto verdient zur Grundlage der Pfändung. Aus angestellter Arbeit oder anderen Einkünften.
Was gepfändet werden kann hängt von der Höhe der Einnahmen und den Unterhaltspflichtigen ab.
Google mal nach „Pfändungstabelle“, da wirst Du fündig.
lg
Ein bekannter von mir hat dieses Jahr Privatinsolvenz
angemeldet. Nebenbei, er ist ein genialer Schreiber. Wenn er
jetzt ein Buch veröffentlichen würde wäre das Autorenhonorar
pfändbar?Auch wenn dies auf absehbare Zeit sein einziges
Einkommen wäre?
Hallo!
Ja, natürlich, wenn der Betrag über seinen Selbstbehalt hinaus geht, ist das pfändbares Einkommen. Wenn es allerdings nicht regelmäßig und in gleicher Höhe erfolgt, müsste man Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter halten, um erst am Jahresende zu sehen, wie viel von dem Verdienst abgegeben werde muss. Deshalb sollter er auch nicht gleich alles ausgeben, sondern nur seinen Selbstbehalt und den Rest stehen lassen.
LG Dirk
Ein Autorenhonorar ist meines Erachtens wie ein Gehalt zu sehen, dass dann gleichwohl pfändbar ist. Wie dies nun genau umgesetzt wird, kann ich leider nicht einschätzen, da mir die Vorgehensweisen nicht bekannt sind. Es wird darauf ankommen, ob es sich um eine Einmalzahlung handelt und/oder Tantiemen ausgeschüttet werden.
*.* … in der Regel sollte man versuchen, die Schulden die man gemacht hat, auch zurück zu zahlen.
LG
Wie sollte man denn ein Autorenhonorar welches die Existenz auf Jahre sichert auf ein Monatsgehalt reduzieren? Dann könnte er doch mit dem Verlag eine Übereinkunft treffen das er eine monatliche Abschlagszahlung unterhalb der Pfändungsgrenze erhält.
Oder wäre es bei einer größeren Summe möglich trotz Insolvenz Vergleiche mit den Gläubigern zu vereinbaren?
Hallo Claudite,
also ein Autorenhonorar ist ja auf jeden Fall ein Einkommen. Wird das in einer Summe gezahlt oder bekommt er das Monat für Monat?
Wenn das in der Gesamtsumme gezahlt wird, dann weiß ich es auch nicht genau. Ich denke mal, wenn der Schlusstermin noch nicht war, dann würde es zur Masse gezogen werden und es bleibt nix nach.
Wird es als monatliches Einkommen gezahlt, dann unterliegt es der Pfändungsgrenze. Einzusehen z.B. unter www.insosoft.de, dort auf Wegweiser klicken.
Hoffe, du bekommst noch fundiertere Antworten.
LG
Was meinst Du mit Schlusstermin?
Hallo!
Das interessiert keinen! Es klingt hart, aber es ist so. Und Vorsicht mit Abschlagszahlungen unterhalb der Pfändungsgrenze, das ist schon einige Male schiefgegangen und die Gläubiger bzw. das Gericht hat dies mitbekommen und alles von vorn aufgerollt. Der Versuch mit dem Vergleich müsste mit allen Seiten abgesprochen werden, da damit das Insoverfahren unterbrochen wird. Also, nichts überstürzen, sondern erst mal mit dem Verwalter reden und dann entscheiden!
LG Dirk
Naja, die Insolvenz wird beantragt. Dann haben die Gläubiger erstmal Zeit, ihre Forderungen zusammenzutragen. In dieser Zeit (meist 1 Jahr von Antragstellung an) besteht aber Pfändungsschutz gegenüber den Gläubigern. Pfändbarer Anteil vom Einkommen wird allerdings vom Treuhänder (dieser wird vom Gericht zugeteilt) eingezogen. Sind alle Forderungen bei Gericht gesichtet, wird der Schlusstermin angesetzt. Wenn der vorbei ist, dann dürfte der Schuldner (dein Bekannter) also z.B. die Hälfte einer Erbschaft behalten, oder einen Lottogewinn. Ob da dann auch das Autorengehalt reinfällt, vermag ich nicht zu sagen, da werden sich aber sicherlich noch welche hier zu Wort melden.
LG
Ein bekannter von mir hat dieses Jahr Privatinsolvenz
angemeldet. Nebenbei, er ist ein genialer Schreiber. Wenn er
jetzt ein Buch veröffentlichen würde wäre das Autorenhonorar
pfändbar?Auch wenn dies auf absehbare Zeit sein einziges
Einkommen wäre?
Grundsätzlich natürlich ja; warum auch sollte ein Autor kein pfändbares Einkommen erzielen? Nun ist jedes Einkommen natürlich nicht in Gänze, sondern immer nur z. T. pfänbar. Sodann fragt sich, ob Ihr Bekannter in einer Regel- oder Verbraucherinsolvenz steckt. War er vor der Insolvenz selbständig?
Hallo!
Kann er sich denn nicht das Honorar monatlich ausazahlen lassen?
Wenn er Single ist wird ab 1000€/Monat alles gepfändet!
Was weg ist , ist weg…!
http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldu…
Kann er denn nicht Kosten geltend machen die Ihm als Unternehmer (Freiberufler entstehen)? Das würde ihm auch nicht gepfändet werden. Ist er schon in der Wohlverhaltensphase?
Gruß aus Franken
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jetzt ein Buch veröffentlichen würde wäre das Autorenhonorar
pfändbar?Auch wenn dies auf absehbare Zeit sein einziges
Einkommen wäre?
Ja er ist in der Wohlverhaltensphase. Das mit den Kosten bei der Freiberuflichkeit ist ein interessanter Gedanke. Ist det IV oder Treuhänder mit so einem Fall nicht überfordert? Handelt es sich hier nicht auch um einen Präsenzfall?
es ist alles pfändbar. Selbstverständlich würde auch das Gehalt gepfändet. Von seinem Geld bleibt ein Selbsterhalt zurück, alles andere wird gepfändet.
Gruss
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pfändbar?Auch wenn dies auf absehbare Zeit sein einziges
Einkommen wäre?
Soweit es die pfändungsfreigrenze überschreitet Ja !
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jetzt ein Buch veröffentlichen würde wäre das Autorenhonorar
pfändbar?Auch wenn dies auf absehbare Zeit sein einziges
Einkommen wäre?
Hallo,
für Einkünfte gibt es eine bestimmte Pfändungsfreigrenze. Diese richtet sich, abhängig vom Einkommen, nach der Anzahl unterhaltsbedürftigter Personen, d.h. Personen die in seinem Haushalt leben und über kein eigenes Einkommen verfügen.
Wichtig, auch wenn häufig die Steuerkarte zur Ermittlung genommen wird, gibt es bei den Freibeträgen keine halben Kinder. Also nicht 1,5 Kinder wie laut Steuerkarte sondern 2, unabhängig vom Einkpmmen des Partners. Ist der Partner auch ohne Einkommen, so sind es 3 Personen, denen er gegenüber Unterhaltspflichtig ist.
Ich hoffe ich konnte helfen. Etwas googeln tut hier sein übriges.
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jetzt ein Buch veröffentlichen würde wäre das Autorenhonorar
pfändbar?Auch wenn dies auf absehbare Zeit sein einziges
Einkommen wäre?
Hallo,
diese Situation sollte mit dem Insolvenzverwalter besprochen werden. Das Honorar ist pfändbar ab der jeweiligen Pfändungsgrenze, jedoch können Ausgaben im Zusammenhang mit der Produktion gegen gerechnet werden.
Auf jeden Fall mit dem Insolvenzverwalter abklären.
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pfändbar?Auch wenn dies auf absehbare Zeit sein einziges
Einkommen wäre?
BEI EINER PRIVATINSOLVENZ IST ALLES PFÄNDBAR, WAS ÜBER EINEM BESTIMMTEN BETRAG HINAUSGEHT! DIE KONTEN ÜBERWACHT DENKE ICH DER VERWALTER, SOLLTE DA MEHR DRAUF SEIN, ALS EINEM ZUSTEHT, WIRD ES UNTER GLÄUBERN AUFGETEILT! SO WIE ICH ES VERSTANDEN HABE, WIRD DAS HONORAR EINMALIG BEZAHLT? DAS IST LEIDER EIGENES PECH! ABER ES HAT AUCH VORTEILE, SO WIRD MAN DIE GLÄUBIGER SCHNELLER LOS - UND DIE SCHULDENSUMME IST SCHNELLER ABBEZAHLT, SO KANN AUCH ANTRAG AUF VORZEITIGE ERTEILUNG DER RESTSCHULDBEFREIUNG GESTELLT WERDEN! UND MAN SCHLIEßT SCHNELLER MIT DER INSOLVENZ AB!
hallo,mus im vorraus sagen bin kein experte.kann dir nur aus eigene erfahrung(wegen mein neffen er war auch in privatinsolvenz)also eins steht fest er hat einen bestimmten betrag was im zusteht.alles was drüber ist mus bei den schuldern getilgt werden.ich drücke mal die daumen das,das buch ein erfolg wird.vieleicht wird er so auf einmal seine schulden los.und die privatinsolvens hat sich erledigt
hallo,
ja, während der Insolvenzphase hat der Gäubiger alle Einkünfte, auch Veränderungen in der Einkommenssituation, beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Eventuell kann der verlag die auszahlung des honorars so steuern, daß monatliche zahlungen geleistet werden, die den nicht pfändbaren teil nicht überschreiten?
am besten wäre, wenn der betroffene sich mit seinem insolvenzverwalter darüber auseinandersetzt.
mfg
johann schwenk
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angemeldet. Nebenbei, er ist ein genialer Schreiber. Wenn er
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pfändbar?Auch wenn dies auf absehbare Zeit sein einziges
Einkommen wäre?
Ein bekannter von mir hat dieses Jahr Privatinsolvenz
angemeldet. Nebenbei, er ist ein genialer Schreiber. Wenn er
jetzt ein Buch veröffentlichen würde wäre das Autorenhonorar
pfändbar?Auch wenn dies auf absehbare Zeit sein einziges
Einkommen wäre?
Hallo,
es wäre im Rahmen der Pfändungsfreibeträge pfändbar genauso wie „normales“ Einkommen.
http://www.schuldnerakuthilfe.com/images%5Cpfaendung…